Hallo an Alle,
ich wollte mich kurz informieren, ob unser AG, uns als Betriebsrat untersagen kann der Belegschaft "Vordrucke" für eine Gefährdungsanzeige an die Hand zu geben. In unserem Betrieb existiert noch kein solches Dokument vom Arbeitgeber an die Belegschaft und es wird von AG Seite ständig die Form der von Kollegen geschriebenen Gefährdungsanzeigen moniert.
Wir haben in unserem Vorschlag den Kollegen die Option eingeräumt uns durch ankreuzen mit der Prüfung einer vorliegenden Beschwerde nach Paragraph 85 BetrVG zu beauftragen. Diese Verquickung scheint den AG zu stören
Auf Euer Feedback bin ich gespannt!
VG Stephan