Vordruck Gefährdungsanzeige!

  • Hallo an Alle,

    ich wollte mich kurz informieren, ob unser AG, uns als Betriebsrat untersagen kann der Belegschaft "Vordrucke" für eine Gefährdungsanzeige an die Hand zu geben. In unserem Betrieb existiert noch kein solches Dokument vom Arbeitgeber an die Belegschaft und es wird von AG Seite ständig die Form der von Kollegen geschriebenen Gefährdungsanzeigen moniert.

    Wir haben in unserem Vorschlag den Kollegen die Option eingeräumt uns durch ankreuzen mit der Prüfung einer vorliegenden Beschwerde nach Paragraph 85 BetrVG zu beauftragen. Diese Verquickung scheint den AG zu stören

    Auf Euer Feedback bin ich gespannt!

    VG Stephan

  • BerlinSteglitz , kurze Antwort: Nein.


    Mir fällt kein Paragraph ein, aufgrund dessen der AG das könnte.


    Stören darf ihn das natürlich, aber dieses Gestörtsein muss Euch nicht interessieren.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nur um mal aufzuzeigen wie rückständig es ist sich gegen Gefährdungsanzeigen zu wehren.

    Bei uns hat jeder MA ein Handy und darauf eine App um eine MUS Meldung abzugeben.

    MUS= Meldung unsicherer Situationen.

    Einzelne Abteilungen werden daran gemessen wie viele Meldungen eingehen. Nach dem Motto keine Situationen kann es nicht geben.

    Unsere Unfallzahlen sinken permanent.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Wir haben in unserem Vorschlag den Kollegen die Option eingeräumt uns durch ankreuzen mit der Prüfung einer vorliegenden Beschwerde nach Paragraph 85 BetrVG zu beauftragen. Diese Verquickung scheint den AG zu stören

    Wenn der AG schlau wäre (aber natürlich nur wenn), würde er euer Formular nehmen, diese eine Option rausnehmen und das Formular selber ausgeben. Dann hätte er vernünftige Meldungen und ihr wäret "ausgebootet"...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Sind Gefährdungsanzeigen rechtlich überhaupt formgebunden?

    Hat doch keiner behauptet. Aber wenn der AG die ihm präsentierten Gefährdungsanzeigen wegen Unvollständigkeit/Unübersichtlichkeit/was auch immer moniert, dann sollte man ihm den Zahn ziehen. Welche Informationen brauchst du? In welcher Form hättest du sie gerne? Hier bitte!


    Das ist keine juristische Frage. Eher eine der Diplomatie bzw. dem AG die Ausreden zu nehmen, warum er sich ja soooo da gar nicht mit beschäftigen konnte...


    Insofern finde ich den Ansatz des BR hier einfach ein Formular zu kreieren absolut den richtigen Weg. (Über die Option der "Beschwerde via Häkchen" würde ich mit mir diskutieren lassen. Das Formular an sich - auf jeden!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Aber wenn der AG die ihm präsentierten Gefährdungsanzeigen wegen Unvollständigkeit/Unübersichtlichkeit/was auch immer moniert,

    Dann sollte er sagen/zeigen wie er es gern hätte. Nur meckern wirkt auf mich eher wie "Was willst Du von mir. Bleib mir vom Hals damit...". ;)

  • Nur meckern wirkt auf mich eher wie "Was willst Du von mir. Bleib mir vom Hals damit...".

    Genau so habe ich, und ich vermute BerlinSteglitz ebenfalls, das auch interpretiert.


    Deswegen war es ja so wichtig, dafür zu sorgen, dass der AG keinen Grund mehr hat zu meckern.


    [OFFTOPIC]

    BerlinSteglitz Wo ich deinen Nick lese: Steht der "Bierpinsel" eigentlich noch?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Also, wir haben dazu eine BV gemacht mit Formular für GFA, aber ich kann Euch sagen, Ihr braucht einen langen Atem, lasst euch nicht entmutigen. Der AG ist das eine, die Belegschaft zu motivieren, die Anzeigen zu schreiben, dauert. Vor allem wichtig ist, dass Ihr auf Reaktionen vom AG achtet, die MA werden ganz schnell müde, Gefährdungen anzuzeigen, wenn da keine Reaktionen kommen. Seit ihr beim (regelmäßigen) ASA dabei? Da gehört das Thema dann auch hin.