Hallo,
nur um sicher zu gehen.
In einer BV haben wir Sonderurlaub geregelt.
Hier ist es so, dass bei Tod eines Elternteils 2 Tage gewährt werden.
Der Kollege hat diese Tage auch bekommen und ist in der Woche krank geworden.
In der BV haben wir nicht geregelt, was in solch einen Fall passiert.
Ich bin der Meinung, dass der Sonderurlaub verfallen ist.
Wie seht ihr das?
Danke Olli