Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zur Veröffentlichung von Betriebsvereinbarungen. Dürfen wir Betriebsvereinbarungen auf unserer eigenen Homepage, also im Internet (www.) für jedemann veröffentlichen? In sämtlichen Foren liest man dazu leider nichts, bzw. wird immer nur vom Intranet gesprochen, dies hilft uns gerade nicht weiter. Vielen Dank für eure Hilfe und hoffentlich positiven Rückmeldungen.
Betriebsvereinbarungen im Internet veröffentlichen?
- JaWe!
- Erledigt
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Dürfen wir Betriebsvereinbarungen auf unserer eigenen Homepage, also im Internet (www.) für jedemann veröffentlichen?
Nein. Ich war mal Mitglied eines KBR, der diesbzgl sämtliche arbeitsgerichtlichen Verfahren verloren hat.
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Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zur Veröffentlichung von Betriebsvereinbarungen. Dürfen wir Betriebsvereinbarungen auf unserer eigenen Homepage, also im Internet (www.) für jedemann veröffentlichen? In sämtlichen Foren liest man dazu leider nichts, bzw. wird immer nur vom Intranet gesprochen, dies hilft uns gerade nicht weiter. Vielen Dank für eure Hilfe und hoffentlich positiven Rückmeldungen.
Nein das ist nicht möglich die im Internet, also betriebsextern zu veröffentlichen. Das sind betriebsinterne Dokumente.
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Ich denke mal, man liest dazu nichts, weil es eigentlich klar sein sollte, dass man Betriebsinterna, und dazu gehören auch Betriebsvereinbarungen, nicht öffentlich macht. Ihr hängt eure Arbeitsanweisungen wahrscheinlich auch eher nicht am Marktplatz aus.
Im INTRANET ist das natürlich was anderes. Hier haben nur Berechtige Zugriff und somit kann es auch hier veröffentlicht werden.
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Guten Tag , die Frage die sich da stellt ist , welchen nutzen soll es haben ?
Abgesehen davon sollte man Strukturen und Prozesse flach halten .
Wer ist Betreiber der Webseite,Sicherheitskonzept,Berechtigungskonzept,Datensicherung,Virenschutz ,,,,,und Last But Not least,,,,was sagt denn der AG ?…….
Also ,,,nochmal was ist der Nutzen des Vorhabens …..denn es müssen Dicke Brocken beseitigt werden um in die Funktion zu gelangen ….
Just My 2 Cents
Gruß ,,,ich heiß nicht Mattes
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welchen nutzen soll es haben ?
Da wäre jetzt einfach mal meine Vermutung, dass hier der Veröffentlichungspflicht gem. § 77 (2) BetrVG nachgekommen werden soll, bzw. der BR hier gerne eine einfachere Erreichbarkeit hätte.
sollte man Strukturen und Prozesse flach halten
Auch hier wieder nur meine Vermutung: Eine Website hat heutzutage fast jedes Unternehmen, ein Intranet eher nicht. Also ist die "flache Variante" die vorhandene (Infra)Struktur zu nutzen.
Will sagen: So ganz grundsätzlich kann ich zumindest den Gedanken nachvollziehen. Und realistisch betrachtet dürften rund 80% aller BVen auch gar kein Problem darstellen, weil die Regelungen darin eher unproblematisch sind.
Gleichwohl kann es durchaus auch BVen geben, die sogar nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. (Beispiel: Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb - sie zu veröffentlichen wäre gleichbedeutend damit sie gleich wegzulassen.)
Weshalb man im Gesamtfazit nur zu dem Ergebnis kommen kann/darf: Eine Veröffentlichung im Internet ist weder zulässig noch wünschenswert.
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Bei uns im Betrieb werden neue BVs eine bestimmte Zeit ausgehängt und sind auch in einer ausleihbaren Form in der Zentrale vorhanden (auf die auch hingewiesen wird) und sind auch auf einem Ordner im Netzwerk (auf den auch hingewiesen wird und jeder der einen Computer hat Zugriff hat) zugänglich gemacht.
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Nachtrag : Es gibt auch immer Mitarbeiter die keinen Zugang zu einem Netzwerk haben , darüber hinaus sollten Ordner im Netz auch vor Beeinträchtigung geschützt werden . Unverschuldetes Löschen oder verschieben oder kopieren,,,Backup schon gemacht ?
Orginal sollte immer in Papierform vorliegen .
Gruß ,,,ich heiße nicht Mattes
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Gleichwohl kann es durchaus auch BVen geben, die sogar nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. (Beispiel: Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb - sie zu veröffentlichen wäre gleichbedeutend damit sie gleich wegzulassen.)
OT: Das wäre bzw. müsste dann aber eine Honeypot BV sein und würde der Sicherheit vielleicht sogar positiv zuträglich sein.
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Tach,
was ist der Nutzen des Vorhabens
Den Beschäftigten die Betriebsvereinbarungen auch in elektronischer Form zugänglich zu machen?
..denn es müssen Dicke Brocken beseitigt werden um in die Funktion zu gelangen ….
Dunkel ist der Worte Sinn.
Ich bin tatsächlich unsicher, ob ich einem miserabel programmierten Phrasomaten oder einer Person antworte :-/
darüber hinaus sollten Ordner im Netz auch vor Beeinträchtigung geschützt werden . Unverschuldetes Löschen oder verschieben oder kopieren,,,Backup schon gemacht ?
Wo genau siehst du denn nun ein Problem? Immer nur neue Thesen ohne konkreten Bezug auf eine Anfrage einwerfen ist nicht konstruktiv .... außerdem haben wir dafür bereits Randolf ;-D
Unterschiedliche Berechtigungen im Netzwerk sind doch wohl Standard und ich gehe davon aus, dass es in so ziemlich allen Firmennetzen auch Ablageordner gibt, wo die Mitarbeiter nur Lese-Berechtigungen haben. Da können einige wenige Leute Daten einstellen, alle anderen können weder ergänzen noch ändern noch löschen.
Und "Backup schon gemacht" passt ja mal überhaupt nicht in diese Diskussion und zur Fragestellung.
Orginal sollte immer in Papierform vorliegen .
Was genau hat auch das mit der Anfrage zu tun? Ich erinnere nochmal an den Beitrag #1:
ich habe eine kurze Frage zur Veröffentlichung von Betriebsvereinbarungen. Dürfen wir Betriebsvereinbarungen auf unserer eigenen Homepage, also im Internet (www.) für jedemann veröffentlichen? In sämtlichen Foren liest man dazu leider nichts, bzw. wird immer nur vom Intranet gesprochen, dies hilft uns gerade nicht weiter.
Und die Frage wurde in den Antworten #2 bis #4 bereits beantwortet.
Freundliche Grüße
PS: K.A. welche Aussage mit den auffällig häufigen multiplen Kommas getroffen werden soll oder ob das nur .... werden sollten. Aber an anderer Stelle kann ich vielleicht ein klein wenig helfen: https://de.wikipedia.org/wiki/Plenk - damit kann man auch die Dicken Brocken reduzieren
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Da haste dir aber Mühe gegeben ,,,Respekt …ob sich die Mühe gelohnt hat , mag jeder für sich heraus finden .
Gruß ,,,mein Name ist nicht Mattes
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Da haste dir aber Mühe gegeben
Sich Mühe geben ist hier Standard
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24 Stundenregelung beendet
Es sind die Details die diese Anforderung beinhaltet . Die Machbarkeit ist nicht das Problem .
Aber dahinter stecken Anforderungen an Hardware,Software,Clouddienste,Kosten und Serviceaufwand , habe ich Sicherheit ,Datenschutz ,Datenpflege erwähnt.
Macht das die IT ,,,,Not Your Fucking Problem .
Macht das der Betriebsrat ,,,,,dicke Brocken .
Und dann gibbet immer noch die IT Verweigerer und Analog Protestanten .
Und deswegen stellt sich für mich immer die Frage ,,,,nach dem Sinn ,,,,welches Ziel will ich erreichen und welchen Aufwand will ich betreiben ,,,,,
Dokumente beantworten nur eingeschränkt Fragen ,,,,
Deswegen geh ich zum Arzt ,wenn ich AuA hab ,,,und nicht auf ne Webseite .
Gruß ich heiße nicht Mattes ☺️
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.... außerdem haben wir dafür bereits Randolf
Im Vergleich hierzu ist Randolf ein sehr zurückhaltender, gut durchstrukturierter und hochkompetenter Teilnehmer...
Abgesehen davon: Die gestellte Frage wurde bereits klar beantwortet. Man könnte also einen Punkt unter diesen Thread machen.