1 Mann Betriebsrat , der Betriebsratsvorsitzende legt sein Amt nieder

  • Moin zusammen,


    wie ist es bei einem 1 Man Betriebsrat wenn er dieses Amt niederlegt? Ist dann automatisch das Ersatzmitglied an zweiter Stelle der Betriebsratsvorsitzende ? Muss dann neu gewählt werden ?


    Kennt jemand da die Rechtsprechung ?


    Gruß


    Die Eule

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  • Vielen Dank , hatte ich mir eigentlich so auch gedacht , wollte nur mal wissen was Ihr so denkt, da 1 Man Betriebsrat sehr Neu für mich ist und es darüber nicht viel zu lesen gibt. Wenn bei einem 3,5,7 Betriebsrat der Vorsitz seinen Posten aufgibt ist auch nur der Stelv. bis zur Neu Wahl des Vorsitzenden im Gremium der Vorsitzende und dann wird dieser Vorsitzende Neu Gewählt. Da ich kein Gremium habe , hatte ich bedenken, dass dann der Nachrücker (Ersatzmitglied) nicht gleich Vorsitzender ist.


    Gruß

    Die Eule

  • Die Eule , ein 1-Personen-BR hat überhaupt keine:n BRV.


    Das eine BRM hat alle Rechte und Pflichten des BR, und bei Rücktritt des einen BRM dann eben der/die Nachrücker:in.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn bei einem 3,5,7 Betriebsrat der Vorsitz seinen Posten aufgibt ist auch nur der Stelv. bis zur Neu Wahl des Vorsitzenden im Gremium der Vorsitzende und dann wird dieser Vorsitzende Neu Gewählt.

    Fast richtig: der Stellvertreter wird nicht automatisch zum Vorsitzenden, rückt also nicht in die Funktion nach. Er vertritt den durch Rücktritt nicht mehr existenten Vorsitzenden nur und kümmert sich um zeitnahe Wahl des Vorsitzenden, agiert ansonsten aber lediglich wie sonst auch bei Verhinderung des Vorsitzenden.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

    • Hilfreichste Antwort

    Sorry Scheeks,


    aber das hier

    Fast richtig: der Stellvertreter wird nicht automatisch zum Vorsitzenden, rückt also nicht in die Funktion nach.

    ist doch beim 1-Personen BRM völlig falsch.

    Es gibt keinen "Vorsitzenden", der für irgendwas gewählt wird, weil es kein Gremium gibt. Ein 1-Personen-BR vereinigt auf sich kraft Gesetzes automatisch alle Funktionen des BR.

    Und wenn ein eBR endgültig als 1-Personen-BR nachrückt, dann gehen diese Funktionen ebenso automatisch auf die nachgerückte Person über - und zwar endgültig.

    Und wenn es im 1-Personen-BR einen Nachrücker gibt, ist das hier

    kümmert sich um zeitnahe Wahl des Vorsitzenden

    schlicht und ergreifend ebenso falsch.

  • Geschätzter albarracin - du möchtest doch bitte auch den Kontext meiner Aussage beachten, denn diese war eine Antwort auf:

    Wenn bei einem 3,5,7 Betriebsrat der Vorsitz seinen Posten aufgibt ist auch nur der Stelv. bis zur Neu Wahl des Vorsitzenden im Gremium der Vorsitzende und dann wird dieser Vorsitzende Neu Gewählt.

    In diesen ganz konkreten Kontext denke ich mal, dass ich keineswegs so falsch lag, wie du das so leicht hin behauptest.


    Schönen Abend noch ;)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Die Eule

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