Inflationsausgleich für Ersatzmitglieder in Elternzeit

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir haben einen Inflationsausgleich für die Mitarbeiter ausgehandelt. Die GF sagt, dass die sich in Elternzeitbefindlichen MA nichts bekommen sollen. Das wäre gängig.

    Es sind "inaktive" Verträge.


    Die Frage ist nun, wir haben ein Ersatzmitglied, welches sich in Elternzeit befindet, aber sehr oft und regelmäßig in die BR-Sitzung nachrückt.


    Da es ja eine freiwillige Leistung des AG ist, müssten wir es "erkämpfen" oder gibt es da Hinweise, dass der AG es machen müsste.


    Meine Tendenz ist zu nein aber meine Kolleginnen und Kollegen hinterfragen es.


    Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung.


    Beste Sven

  • Die GF sagt, dass die sich in Elternzeitbefindlichen MA nichts bekommen sollen. Das wäre gängig.

    Es sind "inaktive" Verträge.

    Da verwechselt der AG wohl etwas... (evtl. mehr oder weniger vorsätzlich).

    Das bezieht sich nämlich nicht auf den Inflationsausgleich, sondern auf die 300,- € Energiepauschale.

    Wer im September 22 in Elternzeit war, also wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruhte, der hat da kein Gehalt vom AG bekommen, sondern Elterngeld und dem wurde entsprechend auch die Energiepauschale nicht mit dem Gehalt ausbezahlt (es sei denn er hat den Bezug von Elterngeld beim AG nachgewiesen und eine gesonderte Auszahlung der Energiepauschale beantragt - nur der Vollständigkeit halber). Wer aber aufgrund von Elternzeit die Energiepauschale nicht vom AG bekommen hat, bekommt das Geld über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022.


    Das hat aber absolut nichts mit dem Inflationsausgleich zu tun. Hier gilt, wenn der AG einen zahlt muss er ihn allen MA zahlen und Elternzeit eignet sich hier sicherlich nicht als sachlicher Grund für eine Benachteiligung.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Die Frage ist nun, wir haben ein Ersatzmitglied, welches sich in Elternzeit befindet, aber sehr oft und regelmäßig in die BR-Sitzung nachrückt.

    hier möchtest Du offentsichtlich ein Ersatzmitglied aufgrund seiner zeitweisen Funktion als BRM bevorzugen, weil Du nur für diesen Elternzeitler annimmst ihm würde etwas Inflationsprämie zustehen?



    Hier gilt, wenn der AG einen zahlt muss er ihn allen MA zahlen und Elternzeit eignet sich hier sicherlich nicht als sachlicher Grund für eine Benachteiligung.

    Ja, das habe ich auch so verstanden, allerdings darf ggf. die Höhe abweichen, je nachdem wie die Verteilung geregelt wird.

    So wie TZ-MA nur anteilig von VZ-MA die Prämie bekommen (wenn es so vereinbart ist), wäre natürlich zu klären, wie hoch der Anteil der Elternzeitler ist, wenn diese 100%-EZ haben und 0%-TZ/VZ-MA sind?

    Elternzeitler in TZ würden ja als TZ-MA berechnet oder als Elternzeitler (wenn z.B. die 100%-Elternzeitler wie VZ-MA behandelt werden würden?)


    Ich glaube, so ganz lapidar sind diese Sonderfälle nicht zu regeln, da Elternzeitler eben auch TZ-MA sein können

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Hallo Randolf,


    nein, wir möchten niemanden bevorzugen. Diese Kollegin hat sich eben gemeldet und wir würden natürlich für alle drei (es sind drei Mütter in Elternzeit) klären wollen. Wenn dann alle.


    Die TZ-Kräfte bekommen den gleichen Anteil wie die Vollzeitkräfte. Hängt damit zusammen, dass es die GF öffentlich allen angekündigt hat und somit auch die TZ-Kräfte mit der vollen Summe rechnen.


    Die Begründung war einfach nur, dass es die Elternzeitler nicht bekommen, weil es gängig wäre, dass "inaktive" Verträge diese Auszahlung nicht erhielten.


    Gruß Sven


    Da verwechselt der AG wohl etwas... (evtl. mehr oder weniger vorsätzlich).

    Das bezieht sich nämlich nicht auf den Inflationsausgleich, sondern auf die 300,- € Energiepauschale.

    Wer im September 22 in Elternzeit war, also wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruhte, der hat da kein Gehalt vom AG bekommen, sondern Elterngeld und dem wurde entsprechend auch die Energiepauschale nicht mit dem Gehalt ausbezahlt (es sei denn er hat den Bezug von Elterngeld beim AG nachgewiesen und eine gesonderte Auszahlung der Energiepauschale beantragt - nur der Vollständigkeit halber). Wer aber aufgrund von Elternzeit die Energiepauschale nicht vom AG bekommen hat, bekommt das Geld über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022.


    Das hat aber absolut nichts mit dem Inflationsausgleich zu tun. Hier gilt, wenn der AG einen zahlt muss er ihn allen MA zahlen und Elternzeit eignet sich hier sicherlich nicht als sachlicher Grund für eine Benachteiligung.

    Die Energiepauschale bekommt bei uns jeder. Ob früher oder später. Auch unsere studentischen Aushilfen.


    Aber die Aussage unserer Mutter war eben nicht nur, dass sie sich beim BR für den Betrieb einsetzt, sondern, dass auch sie von der Inflation betroffen ist und es ungerecht findet, dass die Mütter nichts bekommen.


    Wir sprechen hier auch nicht von horrenden Summen, sondern von 3 Müttern.

    Einmal editiert, zuletzt von Shm () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Shm mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn der AG sich entscheidet, die Inflationsprämie auszuzahlen, muss er nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz letztlich alle AN beachten, außer es gibt sachliche und nachvollziehbare Gründe für eine Unterschiedlichbehandlung - da die Prämie nicht an ein aktives Arbeitsverhältnis gebunden ist, bekommen dann auch AN in Elternzeit die Prämie.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn der AG sich entscheidet, die Inflationsprämie auszuzahlen, muss er nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz letztlich alle AN beachten, außer es gibt sachliche und nachvollziehbare Gründe für eine Unterschiedlichbehandlung - da die Prämie nicht an ein aktives Arbeitsverhältnis gebunden ist, bekommen dann auch AN in Elternzeit die Prämie.

    Da die Inflationsausgleichszahlung eine freiwillige Leistung ist, können wir da aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine Verpflichtung für den AG ableiten? Ich befürchte nämlich, dass er dies nicht machen möchte.

  • Zahlt der AG Teilen der AN die Prämie, muss er sie allen zahlen. Der AG könnte von einer freiwilligen Leistung natürlich wieder Abstand nehmen, dann bekäme sie allerdings niemand. Würde er das wg drei AN machen wollen?


    Aber könnte er von dieser freiwilligen Zahlung überhaupt wieder zurücktreten? Ich denke nein.


    Denn damit...

    Hängt damit zusammen, dass es die GF öffentlich allen angekündigt hat...

    ...ist die freiwillige Leistung (je nach Formulierung der Ankündigung) wschl gar nicht mehr freiwillig, da der AG den AN eine Generalzusage gemacht hat. An diese ist er gebunden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Die Formulierung war "Ja, liebe MA, ihr dürft es für die Weihnachtsgeschenke einplanen." Somit haben doch eigentlich alle damit zu rechnen. Natürlich waren bei dieser Ankündigung innerhalb einer Betriebsversammlung nicht alle Mütter dabei und wissen es auch nicht. Aber einige haben es gehört.

  • "Ja, liebe MA, ihr dürft es für die Weihnachtsgeschenke einplanen."

    Der AG hat damit eine Gesamtzusage für eine Auszahlung im Dezember abgegeben.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • "Ja, liebe MA, ihr dürft es für die Weihnachtsgeschenke einplanen."

    Ketzerische Frage: Wie hoch ist denn das Einkommen der Kollegen in Elternzeit?


    (Der Refrain eines bekannten Karnevalsschlager hier in der Gegend beginnt mit den Worten: Dreimal null es null, bliev null...")

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ketzerische Frage: Wie hoch ist denn das Einkommen der Kollegen in Elternzeit?


    (Der Refrain eines bekannten Karnevalsschlager hier in der Gegend beginnt mit den Worten: Dreimal null es null, bliev null...")

    Das kann ich Dir so nicht beantworten aber die Inflation findet ja auch bei den Müttern statt und wäre auf jeden Fall eine Unterstützung. Das Einkommen ist im Normbereich.

  • Ketzerische Frage: Wie hoch ist denn das Einkommen der Kollegen in Elternzeit?


    (Der Refrain eines bekannten Karnevalsschlager hier in der Gegend beginnt mit den Worten: Dreimal null es null, bliev null...")

    Das ist für die Berechnung grundsätzlich eine wichtige und relevante Frage.


    Aufgrund dieser Aussage

    Die TZ-Kräfte bekommen den gleichen Anteil wie die Vollzeitkräfte. Hängt damit zusammen, dass es die GF öffentlich allen angekündigt hat und somit auch die TZ-Kräfte mit der vollen Summe rechnen.

    würde ich aber davon ausgehen, dass der Faktor Arbeitszeit aus der Berechnung herausgenommen wurde. Menschen in Elternzeit sind ja quasi in Teilzeit mit null Stunden.

  • Elternzeit sind ja quasi in Teilzeit mit null Stunden.

    das trifft dann aber auch auf alle anderen mit "Null" Stunden zu, also Langzeitkranke oder 100%-EMR-auf-Zeit.

    Oder Sabtical oder unbezahlter-Urlaub (wir hatten mal einen mit 1 Jahr)


    Die würden dann auch alle den "Bonus" erhalten?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Bei uns hat in der Vergangenheit der AG auch bei Freiwilligen Lohnerhöhungen für alle MA (nicht Tarif) die Elternzeitler nicht berücksichtigt mit dem Argument, da sie ja nicht auf der Lohnliste ständen. Um die Erhöhung nicht zu gefährden hat letztendlich der BR nichts dagegen unternommen.

  • Das ist für die Berechnung grundsätzlich eine wichtige und relevante Frage.


    Aufgrund dieser Aussage

    würde ich aber davon ausgehen, dass der Faktor Arbeitszeit aus der Berechnung herausgenommen wurde. Menschen in Elternzeit sind ja quasi in Teilzeit mit null Stunden.

    Sie wollten den Teilzeitkräften es nur anteilig zahlen aber ich hatte argumentiert, dass sie die Aussage öffentlich getätigt hatten.

  • Da der Inflationsausgleich keine Lohn-, auch keine arbeitsleistungsbezogene Sonder-, sondern explizit eine "zusätzliche Zahlung" für alle AN und nur unter diesem Gesichtspunkt auch steuer- und sozialabgabenfrei gestellt ist, a) muss er auch im Rahmen "inaktiver" bestehender AVe bezahlt werden und b) darf er nicht von der Höhe aktueller faktischen Lohnzahlungen abhängig gemacht werden, d.h. keine Abzüge bei Elternzeit, Krankengeldphase etc.


    Eine (rechtlich wohl mögliche) Berechnung nach Teilzeitfaktor hat sich damit rein nach dem AV zu richten. D.h. ein:e AN in Elternzeit mit 100%-AV erhält die Prämie zu 100%, ein:e AN in Elternzeit mit 50%-AV die halbe Prämie.


    Die würden dann auch alle den "Bonus" erhalten?

    Ja.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    6 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Da sehen Tarifverträge leider andere Regelungen vor. Bei ruhendem Arbeitsverhältnis wird nichts gezahlt (bzw. anteilig, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr ruht.)

    Denkfehler: Hier geht es nicht um eine (grundsätzlich kürzbare) Entgeltzahlung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Sorry, aber so steht es explizit im Tarifvertrag für den Inflationsausgleich. MTV IGM SüdwestMetall (einen anderen habe ich noch nicht vorliegen)

    Das es dort so steht finde ich persönlich auch großen M... aber es steht nun einmal so drin.

  • xyz22 , nach den mir vorliegenden Informationen geht das rechtlich nicht. Sollte ein TV das tatsächlich vorsehen, müssten Benachteiligte aber natürlich klagen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)