Guten Morgen zusammen,
wir sind ein 11er Gremium mit 2 freigestellten.
Nun gibt es Kollegen die sich grundsätzlich (ganztags) selbstständig für BR Arbeit freistellen.
Haben wir ein Recht darauf zu erfahren wofür?
Danke
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Ihr ifb-Team
Guten Morgen zusammen,
wir sind ein 11er Gremium mit 2 freigestellten.
Nun gibt es Kollegen die sich grundsätzlich (ganztags) selbstständig für BR Arbeit freistellen.
Haben wir ein Recht darauf zu erfahren wofür?
Danke
Haben wir ein Recht darauf zu erfahren wofür?
Nein.
Längere Antwort: BRM üben ihr Amt in eigenem billigen Ermessen ohne Rechenschaftspflichten ggü irgendwem aus.
Dass es guter Stil wäre, ggü dem Gremium größtmöglich transparent zu sein, steht auf einem anderen Blatt.
Einzig der AG kann, so er konkrete Zweifel daran hat, dass erforderliche BR-Tätigkeit erbracht wurde, vom BRM eine (oberflächliche) Darstellung der absolvierten BR-Tätigkeiten verlangen. Geht der AG dann davon aus, dass keine erforderlichen BR-Tätigkeiten in dem Umfang angefallen sind, kann er gerichtlich vorgehen, um das Entgelt des BRM entsprechend zu kürzen.
Ich frage mich immer wie man auf solche Ideen kommt?
Weder ein Vorsitz noch eine Freistellung macht jemand zum Vorgesetzten von anderen BRM.
Haben wir ein Recht darauf zu erfahren wofür?
für BR-Tätigkeiten
Nun gibt es Kollegen die sich grundsätzlich (ganztags) selbstständig für BR Arbeit freistellen.
d.h. sie melden sich beim Vorgesetzten ab und der toleriert das?
Wo ist dann das Problem?
Danke für die Antworten.
Ich will die BR Arbeit nicht in Frage stellen aber....
Hier gibt es ein Verhalten welches den anderen BR Mitgliedern nicht gerecht wird.
Wir brauchen die Diskussion nicht weiter ausführen, es ist wie es ist.
Danke
Alles anzeigenDanke für die Antworten.
Ich will die BR Arbeit nicht in Frage stellen aber....
Hier gibt es ein Verhalten welches den anderen BR Mitgliedern nicht gerecht wird.
Wir brauchen die Diskussion nicht weiter ausführen, es ist wie es ist.
Danke
Wie sieht den das nicht gerechte Verhalten aus das andere Betriebsratsmitglieder stört?
Wie sieht den das nicht gerechte Verhalten aus das andere Betriebsratsmitglieder stört?
Die Person hält von normaler Arbeit nichts mehr und stellt sich für die gesamte Arbeitszeit frei. (Dauerhaft)
Ist Teilzeitkraft von 20 Stunden.
Das macht keiner von den anderen Kollegen obwohl sie die Möglichkeit hätten.
Wir haben genügend Ausschüsse wo wir freistellen.
Olli
Die Person hält von normaler Arbeit nichts mehr und stellt sich für die gesamte Arbeitszeit frei. (Dauerhaft)
Ist Teilzeitkraft von 20 Stunden.
gerne nochmal die Fragen:
sie meldet sich beim Vorgesetzten ab und der toleriert das?
der AG toleriert das ebenfalls?
gerne nochmal die Fragen:
sie meldet sich beim Vorgesetzten ab und der toleriert das?
der AG toleriert das ebenfalls?
Ja... es wir toleriert.
Habe folgendes gelernt bzw. gelesen: BRM üben ihr Amt in eigenem billigen Ermessen ohne Rechenschaftspflichten ggü irgendwem aus.
Der Gesetzgeber ermöglicht es, der AG toleriert es, nur dem BR nervt es..... schon verrückte Welt!
BRM üben ihr Amt in eigenem billigen Ermessen ohne Rechenschaftspflichten ggü irgendwem aus.
falsch.
Natürlich dürfen die BRM nur notwendige Tätigkeiten nutzen um sich freizustellen (BetrVG), aber wegen der möglichen "Störung oder Behinderung des BR" kann und darf faktisch keiner das bewerten oder einschränken,
außer ein Richter
Geht der AG dann davon aus, dass keine erforderlichen BR-Tätigkeiten in dem Umfang angefallen sind, kann er gerichtlich vorgehen, um das Entgelt des BRM entsprechend zu kürzen.
Ich frage mich immer wie man auf solche Ideen kommt? Weder ein Vorsitz noch eine Freistellung macht jemand zum Vorgesetzten von anderen BRM.
Ich verstehe den Wunsch prinzipiell schon, im Sinne der Transparenz innerhalb des Gremiums und aus dem Verantwortungsgefühl ggü den Wähler:innen heraus.
Hier gibt es ein Verhalten welches den anderen BR Mitgliedern nicht gerecht wird.
Das kann an dem Verhalten oder an den Erwartungen liegen...
Wie gesagt: grundsätzlich ist da jedes BRM eigenverantwortlich. Der eine braucht länger zum Vorbereiten, der andere weniger. Fakt ist: jeder soll gut vorbereitet in die Sitzung gehen. Wieviel Zeit er dafür braucht? Muss jeder für sich entscheiden.
Aber mir geht es da wie einigen Kollegen auch: manchmal fragt man sich, was genau veranstaltet der/die/das Kollege da gerade...
Was ihr machen könnt (und vielleicht auch mal solltet):
Das hier
Einzig der AG kann, so er konkrete Zweifel daran hat, dass erforderliche BR-Tätigkeit erbracht wurde, vom BRM eine (oberflächliche) Darstellung der absolvierten BR-Tätigkeiten verlangen. Geht der AG dann davon aus, dass keine erforderlichen BR-Tätigkeiten in dem Umfang angefallen sind, kann er gerichtlich vorgehen, um das Entgelt des BRM entsprechend zu kürzen.
solltet ihr einfach mal jedem offiziell (d.h. mit Aufnahme ins Protokoll) in Erinnerung rufen. Sprich, ohne jetzt irgendwen anzusprechen oder zu outen, nur mal so als grundsätzliche Ansage: denkt dran, nur notwendige Arbeit ist von der Freistellung gedeckt. Damit es da kein Theater gibt, macht euch bitte Notizen, damit ihr notfalls Rede und Antwort stehen könnt.
Und ansonsten: wenn der Vorgesetzte und der AG das tolerieren - dann solltet ihr das auch tun. Dreht den Spieß doch um: wenn da jemand so aktiv ist, gleich mit einbinden. Hier, arbeite mal was aus, lies dich mal in Thema ein und gib uns eine Übersicht, oder , oder, oder...
Der Gesetzgeber ermöglicht es, der AG toleriert es, nur dem BR nervt es..... schon verrückte Welt!
Manche Betriebsratsgremien machen nicht nur Weihnachten dem Arbeitgeber eine Freude sondern dauerhaft durch interne Streitigkeiten, Neid,... innerhalb des Gremiums.
Der Gesetzgeber ermöglicht es, der AG toleriert es, nur dem BR nervt es..... schon verrückte Welt!
wir hatten bei uns im Gremium auch 2 so Spezialisten. Ist halt doof wenn der AG warum auch immer sich nicht mit den Kollegen anlegen will und alle sehen das die sich auf gut deutsch nur die Eier schaukeln während die anderen Kollegen sich nen Arsch abrackern. Aber auch wir konnten nichts dagegen tun außer abwarten das sich das ganze von allein erledigt - was es mittlerweile auch getan hat.
§37 BetrVG (2) "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Einfettung von mir. Was ist daran unverständlich? Wer legt die Erforderlichkeit fest? Jedes BRM für sich selbst!
Erst wenn der AG diese Erforderlichkeit anzweifelt, muss der das BRM über den Umfang seiner BR Arbeit Rechenschaft ablegen, nicht jedoch über den Inhalt!
Jedes BRM hat dadurch eine sehr starke Position. Dass dies auch von Faulpelzen missbraucht wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich hatte mal den Fall eines Ersatzmitgliedes, das während einer "Nachbereitung der BR-Sitzung" schlafend angetroffen wurde... Der Nachweis der Erforderlichkeit fiel da nicht ganz leicht...
Ich hatte mal den Fall eines Ersatzmitgliedes, das während einer "Nachbereitung der BR-Sitzung" schlafend angetroffen wurde... Der Nachweis der Erforderlichkeit fiel da nicht ganz leicht...
wenn man den geweckt hätte, wäre das "Störung eines BRM" gewesen?
Ich hatte mal den Fall eines Ersatzmitgliedes, das während einer "Nachbereitung der BR-Sitzung" schlafend angetroffen wurde... Der Nachweis der Erforderlichkeit fiel da nicht ganz leicht...
OT: Kommt darauf an ob es etwas spanendes oder weniger spanendes Thema in der Sitzung gegeben hatte.
Natürlich war das notwendig! Während der Sitzung durfte ich ja nicht schlafen, weil der Fried mir immer den Ellbogen in die Rippen gestossen hat...