Anhörung wegen BR Arbeit während Arbeitsunfähigkeit

  • Hallo Kollegen, jetzt geht es richtig Rund bei uns, bzw. bei mir.


    Ich war jetzt 4 Wochen im Krankenstand. Wegen Schmerzen in der Leiste, und den Verdacht auf erneuten Leistenbruch.

    Ich war nicht ans Bett gebunden und auch nicht Ansteckend. Ich bin in der Technik tätig und es besteht

    aus meiner Sicht ( 18 Jahre Erfahrung ) die Gefahr in Falle eines Notfalls, das ich mich nicht vor

    körperlicher Arbeit "drücken" kann.


    ich hab heute einen Brief überreicht bekommen im dem Kurzgefasst drin steht,

    das der Verdacht besteht das ich auch Arbeiten hätte können.

    Der Verdacht begründet sich daraus, weil ich an einer BR-Sitzung für 3h Teilgenommen habe

    und eine 3 tägige BR 1 Schulung ( Inhouse )besucht habe.


    Mir wurde vorsorglich mal mitgeteilt das dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

    Bin mir allerdings auch sicher das meine BR kollegen dieser niemals nicht unterzeichen würden.

    Naja für viel Geld :/ 8o


    Ich hab heute Nachmittag ein Telefonat mit meinen Anwalt. Wäre aber über Eure Meinungen dankbar.


    p.S. Mir drängt sich etwas der Verdacht auf, das ich als unangenehmer BR "entsorgt" werden soll.

  • Aus meiner Sicht hast du jetzt zwei Möglichkeiten:


    Du spielst mit offenen Karten und erklärst dem AG warum du zwar nicht arbeiten konntest, aber sehr wohl dein Ehrenamt wahrnehmen (keinerlei körperliche Tätigkeit). Was natürlich die Gefahr birgt, dass der AG das völlig anders bewertet und seine Auffassung bestätigt sieht.


    Oder aber, du verweist ihn an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, bzw. an deine Krankenkasse. Er solle dort doch bitte vorstellig werden und nachfragen, die könnten ihm dann bestätigen, dass du zurecht AU gewesen wärest und dass du aufgrund der Art deiner Erkrankung zwar ohne weiteres hättest an den Schulungen teilnehmen können (um dem AG spätere Extra-Schulungskosten zu ersparen), aber nicht in der Lage gewesen wärest deinen Arbeitsverpflichtungen nachzukommen.


    Sprich: du sagst zur Sache nichts, sondern verweist ihn auf die offiziellen Wege, wie ein AG eine AU "anfechten" kann.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich hab heute Nachmittag ein Telefonat mit meinen Anwalt.

    Das sehe ich als Option 3 (die dann zu einer der zwei Optionen von Moritz führen) und denke, dass du damit den einzig richtigen Weg beschreitest. Die Zweifel des AG sind ja zumindest nicht gänzlich unsinnig, sodass du das ruhig und mit Bedacht - und mit Hilfe deines Anwalts - klären solltest.

  • Der Verdacht begründet sich daraus, weil ich an einer BR-Sitzung für 3h Teilgenommen habe

    und eine 3 tägige BR 1 Schulung ( Inhouse )besucht habe.

    hattest Du dieses im Vorfeld mit dem Arzt besprochen bzw. hatte Dir der Arzt "Sitzen und Denken" erlaubt bzw. lediglich körperliche Tätigkeiten "verboten"?


    Solange Du deine Genesung nicht gefährdest, kannst Du ja an BR-Aufgaben teilnehmen. Du bist "arbeitsunfähig" aber nicht unbedingt gleichzeitig "amtsunfähig", was der entscheidene Unterschied ist.


    Mir wurde vorsorglich mal mitgeteilt das dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

    bei deiner Schilderung würde ich mal das Gegenteil annehmen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mir wurde vorsorglich mal mitgeteilt das dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

    Da würde ich lächelnd antworten; "Wenn Sie gesicherte Erkenntnisse haben, dass diese Rechtsansicht zutreffend ist, möchte ich Sie nicht davon abhalten, einen Praxistest zu versuchen..." :P

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Bratislav , was genau ist denn die im Brief beschriebene Folge des Verdachts des AG? Wirst Du konkret abgemahnt?


    Ich schwanke ansonsten zwischen "ned amal ignoriern" und einer nichtssagenden Antwort à la "Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Amtsunfähigkeit, und alles, was nicht genesungswidrig ist, ist erlaubt". Ich würde in der Tat keine der Optionen von Moritz wählen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Bratislav , was genau ist denn die im Brief beschriebene Folge des Verdachts des AG? Wirst Du konkret abgemahnt?


    Moritz wählen.

    ich verstehe das schreiben so, das Er sich ein Bild davon machen möchte ob er abmahnen kann.

    Die überschrieft lautet ja auch "Verdacht auf fehlverhalten"


    Er möchte davon ausgehen das ich Leiter der Abteilung ja ausschließlich Büro Tätigkeiten machen könnte.

    Aber aus Erfahrung weiß ich das das eben in der Praxis anders läuft.

  • Bratislav , was genau ist denn das angebliche Fehlverhalten, das er benennt?


    Erschlichene AU? Dazu müsste er die ärztliche Bescheinigung fundiert bezweifeln können, und das kann er wohl nicht.


    Genesungswidriges Verhalten? Möglich, das dürfte aber keine Kündigung rechtfertigen, erst recht keine außerordentliche.


    Ich würde eine sehr pauschale Antwort wählen: Dass Du tatsächlich AU warst, dies ja auch ärztlich bestätigt ist, und dass eine reduzierte Teilnahme am Ehrenamt BR nicht genesungswidrig gewesen ist, eine Ehrenamtsunfähigkeit auch nicht attestiert war.


    Konkrete Gesundheitsinformationen gehen den AG definitiv nichts an und deren Nennung wäre m.E. auch kontraproduktiv. Da möchte ich Moritz vehement widersprechen.


    Bin gespannt, was die anwaltliche Vertretung sagt...


    ich verstehe das schreiben so...

    Das Schreiben muss klar verständlich sein, ohne dass man vertiefte Textanalyse benötigt...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die dritte Möglichkeit welche ich sehe ist das jetzt einfach 2 Wochen "auszusitzen".
    Weil dann wird aufgrund dieser Zeitspanne der Arbeitgeber wegen diesem Thema keine Chance mehr haben außerordentlich zu kündigen.
    Ist natürlich auch nicht ganz risikolos.
    Weg eins scheidet für mich aufgrund der Beschreibung aus.

    Er möchte davon ausgehen das ich Leiter der Abteilung ja ausschließlich Büro Tätigkeiten machen könnte.

    Aber aus Erfahrung weiß ich das das eben in der Praxis anders läuft.


    Ich war nicht ans Bett gebunden und auch nicht Ansteckend. Ich bin in der Technik tätig und es besteht

    aus meiner Sicht ( 18 Jahre Erfahrung ) die Gefahr in Falle eines Notfalls, das ich mich nicht vor

    körperlicher Arbeit "drücken" kann.

    Da sehe ich den Weg sehr kritisch an weil der Arbeitgeber das als eine Bestätigung seiner Meinung ansehen kann/wird und das Notfall Thema nicht sehen wird und von seiner Seite aus ausschließen wird.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Da möchte ich Moritz vehement widersprechen.

    Nicht wirklich, oder?

    Was natürlich die Gefahr birgt, dass der AG das völlig anders bewertet und seine Auffassung bestätigt sieht.

    Ich habe das potenzielle Risiko erkannt und benannt. Und dem möchtest Du vehement widersprechen?


    Gleichwohl ist und bleibt es eine Option. (Ob sie hier Sinn macht, vermag ich nicht zu beurteilen. Bezweifeln würde ich es allemal.)


    Und ja, sich einfach taub und stumm zu stellen und den AG machen lassen, ist natürlich auch eine Option. Zugegeben. Diplomatisch würde ich sie allerdings eher in den Bereich der Katastrophen einsortieren wollen. Wenn doch offensichtlich der AG schon auf Krawall gebürstet ist, halte ich Schweigen für eine schlechte Option, weil sie im Zweifel nur dafür sorgt, dass der AG sich immer weiter da "reinfrisst". Weshalb ich die Variante: "Netter Versuch, lieber AG, aber mehr auch nicht. Schau mal, da gibt es Spielregeln, wie so etwas läuft, wenn du so einen Verdacht hast. Halte dich doch bitte da ran. Danke!" für die bessere Option. Weil es a) dem AG aufzeigt, dass man sehr wohl verstanden hat, was er hier (vergeblich) versucht und b) ihn eben nicht durch Ignoranz noch weiter auf die Palme treibt.


    Idealerweise noch in Kombination mit dem hier:

    und einer nichtssagenden Antwort à la "Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Amtsunfähigkeit, und alles, was nicht genesungswidrig ist, ist erlaubt"


    Damit wären dem AG sämtliche Spielregeln und Handlungsoptionen aufgezeigt. Sprich der Ball liegt jetzt wieder in seinem Feld... soll er was draus machen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    für AU gilt allein die Definition der sog. "AU-Richtlinien", § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2:

    https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2922/AU-RL_2022-08-04_iK-2022-08-04.pdf


    Der AN hat dabei lediglich zu unterlassen, was die Genesung verschlimmert bzw. vom Arzt ausdrücklich verboten wurde. Eine wie auch immer geartete Erlaubnis

    hatte Dir der Arzt "Sitzen und Denken" erlaubt bzw. lediglich körperliche Tätigkeiten "verboten"?

    ist für sonstige Tätigkeiten nicht erforderlich.

    Je nach Umständen kann deswegen bei mehreren Arbeitsverhältnissen auch nur für eine Tätigkeit AU bestehen, für eine andere jedoch nicht.


    Der AG wird schon bei halbwegs rechtskundiger Beratung seinen Denkfehler einsehen müssen, deswegen würde ich als AN da keine besondere Energie in die Aufklärung des AG investieren.

  • Moritz , albarracin hat ja konzise die Rechtslage benannt - und an genau diese hat auch der AG sich zu halten. Man muss nicht über jedes Stöckchen hüpfen, v.a. muss man dem AG nichts beweisen. Man muss auch keine Diagnosen usw nennen - im Gegenteil, man sollte es sogar nicht! Konkrete Krankheitsdaten gehen den AG nichts an!


    Weil:

    Der AG wird schon bei halbwegs rechtskundiger Beratung seinen Denkfehler einsehen müssen, deswegen würde ich als AN da keine besondere Energie in die Aufklärung des AG investieren.

    Jawollja!


    Und deswegen empfehle ich auch nur diese Antwort, denn sie deckt die zwei möglichen Unterstellungen ab:

    Ich würde eine sehr pauschale Antwort wählen: Dass Du tatsächlich AU warst, dies ja auch ärztlich bestätigt ist, und dass eine reduzierte Teilnahme am Ehrenamt BR nicht genesungswidrig gewesen ist, eine Ehrenamtsunfähigkeit auch nicht attestiert war.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Der Verdacht begründet sich daraus, weil ich an einer BR-Sitzung für 3h Teilgenommen habe

    und eine 3 tägige BR 1 Schulung ( Inhouse )besucht habe.

    BAG - 1 ABR 5/19 -


    29

    (a) Eine Verhinderung im Sinne dieser Norm liegt vor, wenn der Betriebsratsvorsitzende aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (vgl. zu § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG BAG 8. September 2011 – 2 AZR 388/10 – Rn. 24 mwN). Insoweit gilt dasselbe wie für die in § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG geregelte Verhinderung. Die Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds stellt danach nicht notwendigerweise eine Verhinderung dar. Es kann Fälle geben, in denen die Erkrankung den Arbeitnehmer zwar außerstande setzt, seine Arbeitspflichten zu erfüllen, nicht aber sein Betriebsratsamt wahrzunehmen (vgl. BAG 23. August 1984 – 2 AZR 391/83 – zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258).


    Für die BRM, außer dem BRV gilt der Grundsatz : Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig ;)

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

    2 Mal editiert, zuletzt von Kampfschwein ()

  • Für die BRM, außer dem BRV gilt der Grundsatz : Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig ;)

    Gilt auch für BRV...


    Die AU bedeutet nur für vollfreigestellte BRM auch die Unmöglichkeit der Amtsausübung.


    Bratislav , ich gehe angesichts der Rechtslage sogar noch weiter:


    Wenn (unstrittigerweise, s.o.) die AU keine automatische Amtsunfähigkeit des BRM bedeutet, der AG aber ohne weitergehende Informationen schlicht wegen BR-Tätigkeit in der AU zu arbeitsrechtlichen Sanktionen greift, dann liegt u.U. sogar eine strafbewehrte Behinderung der BR-Tätigkeit vor - als BR würde ich rechtliche Schritte prüfen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die AU bedeutet nur für vollfreigestellte BRM auch die Unmöglichkeit der Amtsausübung.

    Wobei ich ehrlich gesagt, die Entscheidung des BAG nicht nachvollziehen kann. Aber ich will hier nicht auch noch ein neues Fass aufmachen

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Wobei ich ehrlich gesagt, die Entscheidung des BAG nicht nachvollziehen kann.

    Finde ich absolut nachvollziehbar. Eine AU zielt auf die zu erbringende Arbeitsleistung ab.

    Mit einem gebrochenen steht es sich nunmal schlecht an der Maschine. Mit hochgelegtem Bein könnte aber die Teilnahme an einer Sitzung oder Schulung durchaus möglich sein.

    Die Tätigkeit als freigestelltes BRM ist aber eine rein "verwaltende Bürotätigkeit".

    Mit einer AU sagt der Doc, dass genau diese Tätigkeit nicht geht. Insofern ist es, finde ich, absolut nachvollziehbar, dass in diesem Fall AU auch Amtsunfähig bedeutet.

    (Hier mag es noch Spezialfälle geben, z.B. könnte zwar 3 Stunden sitzen, aber keine 8 - aber grundsätzlich verstehe ich den Gedankengang dahinter)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Beim vollfreigestellten BRM hat das Amt die arbeitsvertragliche Arbeitsleistung verdrängt, die AU-B bezieht sich auf die Ausübung dieses Amtes. Insofern natürlich nachvollziehbar.


    Das ist aber eine Nebendiskussion, die mit dem Thread nichts zu tun hat. Bratislav ist nicht freigestellt, die AU-B bezieht sich auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit - es gilt, was albarracin konzise dargestellt hat: Die AU steht der Amtsausübung nicht entgegen, insofern diese die Genesung nicht verzögert. Der AG ist damit in seinem Verhalten meilenweit jenseits des Rechtsrahmens.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Kurze Wasserstandsmeldung.


    Anwalt ist der Meinung das ich das ernst nehmen sollte. Er schlägt vor mir vom Arzt bescheinigen zu lassen das bemängeltes

    "Fehlverhalten" die genesung nicht beeinträchtigt hat, aber körperliche Arbeit ausgeschlossen waren.

    Bleibt natürlich dann noch zu beweißen das ich während der Arbeit Gefahr laufe doch körperlich Arbeiten muss.

    Bei dem Termin beim Chefe würde Er ( ohne berechnung ) mit dabei sein.


    Er schlägt aber auch vor, das es ne gute idee sein könnte die Gewerkschaft hier mal anzufragen.

    Genau das werde ich gleich tun. Mir gefällt der Gedanke das die Gewerkschaft ein zweites mal von meinem Betrieb

    hört. Königslösung wäre für mich wenn mich ein Gewerkschaftler bei diesem Gespräch begleidet. 8o

  • Der AG ist damit in seinem Verhalten meilenweit jenseits des Rechtsrahmens.

    Wobei es m.E. rechtlich gangbare Weg gäbe, wie der AG Bratislav piesacken kann. Da müsste aber deutlich mehr passieren als eine pauschale Äußerung, dass in der AU BR-Tätigkeit ausgeübt wurde.


    Anwalt ist der Meinung das ich das ernst nehmen sollte.

    Das ist klar.


    Bei dem Termin beim Chefe würde Er ( ohne berechnung ) mit dabei sein.

    Ach, Du bist zu einem Personalgespräch geladen? Auch da solltest Du Deine konkreten Krankheitsdaten für Dich behalten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Anwalt ist der Meinung das ich das ernst nehmen sollte.

    Fachanwalt?


    btw: ernst nehmen sicher, aber ist ja bisher nix passiert.

    Ich würde jetzt erstmal abwarten was der AG noch macht.

    Den Arzt um Bescheinigung bitten kannst Du immer noch (oder Du läßt Dir das jetzt schon bescheinigen und legst dir das weg für den Fall das..)

    Sonst rennst Du demnächst ständig zum Arzt wenn der AG sich "aufbläst"

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.