Gesamt Schwerbehinderten Vertreter

  • Hallo zusammen.


    Wir haben mehrere Standorte mit eigenen Vertrauenspersonen. Also gibt es auch einen Gesamt schwerbehinderten Vertreter. Jetzt sind im Januar Neuwahlen für die Gesamtschwerbehinderten Vertretung. Unser aktueller Gesamt Schwerbehinderten Vertreter ist an seinem Standort nicht mehr zur Vertrauensperson gewählt worden.

    Darf er sich jetzt trotzdem als Gesamt Schwerbehinderten Vertreter zur Wahl aufstellen lassen.

  • Darf er sich jetzt trotzdem als Gesamt Schwerbehinderten Vertreter zur Wahl aufstellen lassen.

    Wenn er von den Wahlberechtigten der GSBV vorgeschlagen wird kann er gewählt werden nach der rechtlichen Betrachtung.

    Die Frage ist natürlich macht das Sinn und sind die lokalen SBVen Bereit ihn zu wählen.
    Aber das war ja nicht die Frage. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    für die Wählbarkeit in der GSBV gilt exakt das Gleiche wie bei der örtlichen SBV. Ein/e Bewerber*in muß selbst nicht wahlberechtigt sein. Ein Vorschlag durch eine wahlberechtigte örtliche SBV reicht aus.

    Und je nach betrieblichen Verhältnissen kann das sogar sinnvoll sein, um die Arbeitskapazität zu verbreitern.

    Es kann sogar möglich sein, daß auf der Ebene der GSBV ein Freistellungsanspruch entsteht, wenn die örtlichen SBVen alle unter der 100er-Schwelle liegen.