Guten Tag,
ich bin seit knapp 2 Wochen in
Schwerbehindertenvertretung als
zweiter Stellvertreter gewählt worden....
Wir sind eine kleine Hochschule....
Zur zeit haben wir leider nur 14 Schwerbehinderte in unserer Schule...
Ich habe ein paar Fragen ich hoffe es kann mir jemand helfen...
Am Anfang bin ich mit Begeisterung und Motivation an mein neues Amt gegangen...
Nun stelle ich immer mehr fest das mir immer mehr Steine in den Weg gelegt werden um dieses Amt al Vertreten auszuführen...
Frage 1.
Jetzt habe ich erfahren das ich als 2 Stellvertreter keine Schulungen oder Seminare besuchen darf ...
Aber wenn jemand ausfällt soll ich ihn vertreten dann weiß ich aber nicht was ich tun soll ohne Informationen...
Frage 2.
Ich wurd garnicht bei uns im Intranet auf der Schwerbehinderten Seite als 2 Stellvertreter erwähnt es stehen nur der 1 und 1 Vertreter drin...
Irgendwie tauche ich nirgendwo schriftlich auf das ich da bin auch nicht in den Telefon Listen und im Intranet...
Die Leute die mich nicht kennen wissen nicht das ich da bin...
Ich bekomme immer nur gesagt es läge am SBV Sozialgesetzbuch das ich das alles nicht darf ...
Ich würde mich sehr über Infos freuen ...
Ich bedanke mich im voraus
Gruß
Torsten 74