eAU ab Januar - AG verlangt trotzdem schriftlichen Nachweis

  • Wenn der AG vom AN Daten braucht, um die eAU abrufen zu können, hätte man den gelben Schein auch gleich beibehalten können.

    ...weil ein Stück Papier der beste und sicherste Weg ist diese Daten zu übermitteln...

    Sorry mumpel, aber das ist einfach Blödsinn. Denn um mehr geht es hier gar nicht. Die Daten die früher auf einem gelben Schein datensicher zum AG gelangen mussten, sollen jetzt halt datensicher ohne Papier zum AG gelangen.

    Die DSGVO-konforme, papierlose Übermittlung von Daten ist weder schwarze Magie, noch Alien-Technologie. Wenn Euer Betrieb das nicht auf die Reihe kriegt, ist das kein Problem der eAU, sondern Eures Betriebes.

    ...wahrscheinlich hat irgendwer festgestellt, dass man da irgendwo 3,50€ investieren müsste damit das funktioniert und da schiebt man den zusätzlichen Aufwand lieber den MA zu und rechtfertigt das mit "Datenschutz", statt die 3,50€ in die Hand zu nehmen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Die DSGVO-konforme, papierlose Übermittlung von Daten ist weder schwarze Magie, noch Alien-Technologie.

    Du diskreditierst hier gerade meinen ganzen Berufszweig und tust so, als könnte das jeder... (was sachlich nicht falsch ist, aber wir verdienen eigentlich deshalb so gut, weil das nicht jeder weiß. Also ein bisschen mehr Diskretion bitte. Danke!)


    SCNR!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Weil es gerade so schön passt: Ich habe heute während der Zustellung eine Kollegin getroffen, die gerade vom Arzt kam. Sie drückte mir ihre AU-Meldung in die Hand und bat mich, sie abzugeben. Ich war etwas verwundert, weil die Praxis meines Wissens modern eingerichtet ist und wenn unsere Firma in einem einzigen Punkt immer auf dem neuesten Stand ist, dann in der technischen Ausstattung der Großkopferten.

    Die Kollegin entgegnete, sie hätte auch gefragt, ob die Krankmeldung auf Papier überhaupt noch nötig ist und zur Antwort bekommen: "Uns rufen so viele Patienten an und wollen nachträglich eine Krankmeldung auf Papier, dass wir sie schon unverlangt ausdrucken..."

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Diese Info reicht nicht für den AG um die eAU abzurufen.

    Nein,nein nein...auch wenn ich jetzt wie ein bockiges Kind klinge,

    telefonische Meldung an den AG ab wann man AU ist und die vorraussichtliche Länge muss reichen.

    Und da meine Franu Ärztin ist, bekommen immer noch alle den gelben Schein mit um dem nachträgliche Ausdrucken vorzubeugen. Es ist halt noch nicht ausgereift, wird sich aber einspielen

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • telefonische Meldung an den AG ab wann man AU ist und die vorraussichtliche Länge muss reichen

    Tut es aber schlicht nicht. Die erforderlichen Daten für einen erfolgreichen Dakota-Abruf sind klar definiert.


    Und ob deine Frau Ärztin ist und sie (oder auch noch zig andere Ärzte) im Moment die AU auch noch per Papier ausstellen - es ändert nichts an den Anforderungen der Schnittstelle.



    auch wenn ich jetzt wie ein bockiges Kind klinge

    Und von mir aus darfst du mit den Füßen stampfen oder dich auf den Boden werfen und wild umherbrüllen - es ändert nichts an den Anforderungen der Schnittstelle.


    Die darfst du für blöd, überzogen oder unsinnig halten, von mir aus kannst du sie auch verleugnen und negieren - sie sind da.


    Insofern wäre da ein etwas erwachseneres Verhalten durchaus sinnvoll... (muss man ja nicht übertreiben, aber der EDV sind solche Befindlichkeit so etwas von Wumpe. Schnittstelle nicht richtig gefüllt? Keine Antwort! Ende der Verarbeitung.


    Ah, sorry, die Sperre der Abfrage bei fehlerhafter Abfrage habe ich noch vergessen...


    Ich habe das Ding nicht designed oder hatte auch nur irgendwelchen Einfluss auf die Umsetzung. Also von mir aus darfst du schimpfen, toben und bockig sein - die Folgen davon sind definiert...

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  • Wenn dem so ist,verstehe ich nicht,warum es dann bei uns anders läuft?

    Ich fürchte die Frage wirst wohl nur du selber beantworten können.


    Das ganze ist ein ziemlich neues Verfahren. Ich denke in ein paar Monaten sind wir alle schlauer und können entsprechend die unternehmensinternen Abläufe anpassen, wo nötig.

    Und sollte es insgesamt nicht rund laufen, werden hier wohl Staat, Krankenkassen, Arbeitgeber- und Ärzteverbände nachbessern.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Ich fürchte die Frage wirst wohl nur du selber beantworten können.

    Ich meinte das gar nicht negativ. Bei uns reicht der Anruf, das man AU ist mit der vorraussichtlichen Dauer. Nicht mehr und nicht weniger. Alles weitere ist Sache des AG. Und ob es für irgendwelche Schnittstellen weiterer Informationen bedarf, entzieht sich meiner Kenntnis bzw. ist bei uns halt nicht notwendig, ansonsten hätte unser AG sich schon gemeldet

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  • Ich meinte das gar nicht negativ. Bei uns reicht der Anruf, das man AU ist mit der vorraussichtlichen Dauer. Nicht mehr und nicht weniger. Alles weitere ist Sache des AG. Und ob es für irgendwelche Schnittstellen weiterer Informationen bedarf, entzieht sich meiner Kenntnis bzw. ist bei uns halt nicht notwendig, ansonsten hätte unser AG sich schon gemeldet

    Hatte ich auch nicht so aufgefasst.

    Ist doch super wenn es ohne viel Bürokratie funktioniert. Läuft bei uns übrigens genauso, egal ob per Telefon oder Mail: Hallo Cheffe, bin AU von x bis y, du darfst mir jetzt gute Besserung wünschen.


    Bisher läuft das einwandfrei, gut sind ja auch erst ein paar Wochen:-)

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  • Wenn dem so ist,verstehe ich nicht,warum es dann bei uns anders läuft?

    Das kann ich nur vermuten. (Die Lohntante meines Vertrauens ist leider derzeit zu Releaseschulungen in der Republik unterwegs, deswegen kann ich da nicht nachfragen.)


    Vielleicht mal zur Erläuterung: Bisher bekam der AG ein amtliches Dokument vom Arzt, der die AU bescheinigt hat. Diese Daten trägt der AG in seine Lohnsoftware ein. Mit diesen Daten macht die Software über die oben schon genannte Dakota-Schnittstelle eine Abfrage bei der Krankenkasse, ob diese AU eine Folgeerkrankung oder etwas neues ist. (Die Diagnose wird dem AG ja nicht mitgeteilt, er kann es also nicht selber entscheiden, sondern braucht hier den Input der KK über die sogenannte Vorerkrankungsabfrage. Darüber erfährt der AG dann, ob der AG die Kosten der AU trägt, ob ab welchem Zeitpunkt der AN aus der Lohnfortzahlung rausfällt.


    An diesem grundsätzlichen Prozess hat sich nichts geändert. Die spannende Frage ist aber: wie genau kommen jetzt die Daten der AU in das Lohnsystem. Von der Idee her sicher über die Abfrage der eAU. Damit aber jetzt niemand einfach mal so abfragen kann, ob nicht sein Nachbar gerade AU ist (ok, würde so tatsächlich auch nicht funktionieren, da nicht jeder die Schnittstelle benutzen kann/darf), braucht es gewisse "Kontrolldaten" die der Schnittstelle sagen: ich frage nicht ins Blaue hinein, sondern ich habe konkrete und berechtigte Informationen, die ich vom Versicherten bekommen habe, damit ich mir die vollständige und amtliche Information abholen darf.


    Soweit das Grundsätzliche. Was ich nicht beurteilen kann, ist ob die Lohn- und Gehaltsabrechnung auch ohne den Abruf funktionieren kann und/oder darf. (Dazu bräuchte ich den Input o.g. Fachfrau.)


    Wenn es also bei euch noch so "hemdsärmelig" funktioniert, dann vermute ich einfach mal, dass euer AG die ganzen Prozesse noch nicht komplett am fliegen hat und deswegen einfach sagt: gebt mir erst einmal die wichtigste Information (krank und bis wann), das Formale bekomme ich schon hinterher irgendwie gerade gezogen.


    Das ist aber bitte wirklich nur eine Vermutung.


    (Und nur damit das klar ist: ich zweifle nicht an deinem Wort, wenn du sagst, das geht bei euch so "einfach", es passt nur eben nicht zur DV-Technischen Grundlage der Idee.)

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    Ach so! ...und ich dachte immer Ihr verdient so gut, weil Ihr alles vorsätzlich so instabil bastelt, dass es ohne Eure ständige Pflege nicht funktioniert, besonders gerne am Wochenende ausfällt, damit Ihr noch Bereitschaftsdienste mit steuerfreien Sonntagszuschlägen kassieren könnt und gestaltet alles mit voller Absicht so benutzerunfreundlich, dass Ihr für jedes noch so kleine Modulchen oder Progrämmchen noch 23 Stunden für Schulungen und Unterweisungen abrechnen könnt.

    Aber vermutlich sollte ich nicht von unserer IT auf andere schließen. :D :*

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    Hanlons Rasiermesser

  • Ach so! ...und ich dachte immer Ihr verdient so gut, weil Ihr alles vorsätzlich so instabil bastelt, dass es ohne Eure ständige Pflege nicht funktioniert, besonders gerne am Wochenende ausfällt, damit Ihr noch Bereitschaftsdienste mit steuerfreien Sonntagszuschlägen kassieren könnt und gestaltet alles mit voller Absicht so benutzerunfreundlich, dass Ihr für jedes noch so kleine Modulchen oder Progrämmchen noch 23 Stunden für Schulungen und Unterweisungen abrechnen könnt.

    Aber vermutlich sollte ich nicht von unserer IT auf andere schließen. :D :*

    OT: Wir wollen doch jetzt als ITler unsere hidden agenda offenlegen. :) :)


    Vielleicht mal zur Erläuterung: Bisher bekam der AG ein amtliches Dokument vom Arzt, der die AU bescheinigt hat. Diese Daten trägt der AG in seine Lohnsoftware ein. Mit diesen Daten macht die Software über die oben schon genannte Dakota-Schnittstelle eine Abfrage bei der Krankenkasse, ob diese AU eine Folgeerkrankung oder etwas neues ist. (Die Diagnose wird dem AG ja nicht mitgeteilt, er kann es also nicht selber entscheiden, sondern braucht hier den Input der KK über die sogenannte Vorerkrankungsabfrage. Darüber erfährt der AG dann, ob der AG die Kosten der AU trägt, ob ab welchem Zeitpunkt der AN aus der Lohnfortzahlung rausfällt.


    An diesem grundsätzlichen Prozess hat sich nichts geändert. Die spannende Frage ist aber: wie genau kommen jetzt die Daten der AU in das Lohnsystem. Von der Idee her sicher über die Abfrage der eAU. Damit aber jetzt niemand einfach mal so abfragen kann, ob nicht sein Nachbar gerade AU ist (ok, würde so tatsächlich auch nicht funktionieren, da nicht jeder die Schnittstelle benutzen kann/darf), braucht es gewisse "Kontrolldaten" die der Schnittstelle sagen: ich frage nicht ins Blaue hinein, sondern ich habe konkrete und berechtigte Informationen, die ich vom Versicherten bekommen habe, damit ich mir die vollständige und amtliche Information abholen darf.

    Wie das intern im Unternehmen geregelt ist wie die abgefragten AU's dann in die entsprechenden Systeme weitergegeben werden ist für den kranken Mitarbeiter ja erst mal vollkommen uninteressant.
    Aber so wie das implementiert ist von der Schnittstelle wird nur die AU abgerufen wenn die korrekten und legitimierenden Daten vom Arbeitgeber bei der Abfrage verwendet werden.

    Der Prozess mit der Klärung wer in der Leistungspflicht ist ist dann eine davon unabhängige Abfrage.
    Interessant wäre natürlich zu verstehen ob man das nicht noch in die Abfrage der AU mit einbauen könnte. Also der Arbeitgeber gleich auch noch die von der Krankenkasse geklärte Leistungspflicht mitgeteilt bekommt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Interessant wäre natürlich zu verstehen ob man das nicht noch in die Abfrage der AU mit einbauen könnte. Also der Arbeitgeber gleich auch noch die von der Krankenkasse geklärte Leistungspflicht mitgeteilt bekommt.

    Das ist, wie schon mal geschrieben, nicht meine Baustelle. Aber ich vermute mal eher nein. Dafür gibt es ja die Vorerkrankungsabfrage. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine funktionierende Schnittstelle "einfach mal so" ändert. Das widerspräche allem, was ITlern heilig ist! (Never change a running system!)

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  • Das ist, wie schon mal geschrieben, nicht meine Baustelle. Aber ich vermute mal eher nein. Dafür gibt es ja die Vorerkrankungsabfrage. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine funktionierende Schnittstelle "einfach mal so" ändert. Das widerspräche allem, was ITlern heilig ist! (Never change a running system!)

    Du vergisst unsere Hidden Agenda. :)
    Und ja ich bin auch dagegen das zu ändern weil die alte Schnittstelle wird ja weiterhin benötigt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine funktionierende Schnittstelle "einfach mal so" ändert. Das widerspräche allem, was ITlern heilig ist!

    Das glaube ich!

    (Never change a running system!)

    Diese Begründung aber nicht!


    Das eigentlich "heilige" für die ITler ist doch eher der Standardreflex auf das Wort "Schnittstelle":

    "Was eine Schnittstelle zwischen diesen beiden Systemen?! Das geht vermutlich gar nicht, dass müssen wir erstmal prüfen"

    ...und 3 Monate und 50.000,- € später:

    "Ok, das geht wahrscheinlich, ist aber sehr aufwendig und komplex. Dauert 6 - 28 Monate und kostet 1,5 Millionen €"

    ...und abschließend:

    "Es war so kompliziert, dass es doch 35 Monate gedauert hat und jetzt 2,5 Millionen € gekostet hat"

    :D :*

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    Hanlons Rasiermesser

  • Kurze Anfrage,


    Habe jetzt auch Probleme mit meinem Ag wegen der eAu. War letzte Woche wegen Corona krank. Würde von meiner Ärztin telefonisch krank geschrieben. Das habe ich dann morgens ordnungsgemäß meinem Ag gemeldet und musste mich auch nochmal bei meiner Chefin krank melden. Jetzt komme ich gestern morgen zur Arbeit und der erste Spruch war, wo denn meine AU wäre. Ich meinte das läuft doch elektronisch und unsere Dame im Büro schüttelte mit dem Kopf. Es würde ja überall was aushängen. Ja da hängen jetzt Aushänge, die hingen aber letzten Montag noch nicht und ab Dienstag war ich krank. Sie will jetzt das ich den Schein der AU mitbringe der für mich ist und die Diagnose schwärze, weil sie nichts abrufen kann (angeblich wegen technischer Probleme. Hab als ich heim kam, meine Krankenkasse angerufen die gemeint hat ich soll das nicht tun, weil das gegen den Datenschutz geht und es nicht Sinn der Sache wäre. Weiß jetzt nicht, was ich machen soll, da mein Arzt rückwirkend auf Papier nicht ausstellen kann. Mein Ag aber einen schriftlichen Nachweis will. Dle machen mich nachher ein Kopf kürzer, wenn ich zur Arbeit komme.

  • Ab 1. Januar 2023 wird der Abruf der eAU, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, für alle Arbeitgeber verbindlich. Die Vorlage einer Papierbescheinigung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen .Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.


    weil sie nichts abrufen kann (angeblich wegen technischer Probleme

    das ist aber nicht dein Problem sondern dass deines AG.

    Da du dich ordnungsgemäß bei deinem AG und deiner Chefin gemeldet hast kann dir nichts passieren.

    Ich an deiner Stelle würde der Dame im Büro erklären dass du deiner Nachweispflicht nachgekommen bist und das sie die Daten mit entsprechendem Equipment bei der Krankenkasse abrufen kann. Basta!

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Grundsätzlich hat mimmie natürlich Recht. Aber es kann jetzt wohl kaum Aufgabe jedes einzelnen MA sein sich diesbezüglich mit dem AG herumzustreiten. - Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, kurze Email an diesen: "Beschwerde nach § 85 BetrVG, der AG akzeptiert die eAU nicht und verlangt diese in Schriftform, obwohl die Ärzte die AU nicht mehr in Schriftform ausstellen."

    An Deiner Stelle (als MA) würde ich es vermeiden mich unnötig mit dem AG anzulegen und dies dem BR überlassen. Daher würde ich folgendes machen:

    Du machst eine Kopie von Deinem AU-Schein (der für Dich ist) und schwärzt auf dieser absolut alles außer Deinem Namen, Deinem Geburtsdatum, dem Ausstellungsdatum und dem Zeitraum der AU (AU von - bis) und übergibst diese geschwärzte Kopie dem AG. Denn nur diese Daten werden benötigt um die eAU abzurufen, also kann der AG auch nicht mehr Daten verlangen.

    Das ist natürlich keine Dauerlösung, aber darum soll sich dann der BR kümmern.

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    Hanlons Rasiermesser