Warten wir mal bis die ersten AN oder BR vor Gericht ziehen und ein positives Urteil bekommen.
eAU ab Januar - AG verlangt trotzdem schriftlichen Nachweis
- mumpel
- Erledigt
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Aber ich sag es ja, mit der eAU hat uns die Regierung was eingebrockt.
Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass dein Arbeitgeber einfach die Umsetzung verbockt und dein BR / GBR das auch noch mitgeht. EURE Lösung ist Mist.
Ich soll z. B. meinen Vorgesetzten (völlig egal wie - meine Entscheidung) informieren, wenn ich krank bin und ob ich eine AU kriege (wir dürfen auch zwei Tage ohne). Der trägt das dann in ein Formular ein und die Perso kümmert sich um den Rest.
Was die Regierung uns da "eingebrockt" hat, passt mir ganz gut. Den Klageweg werde ich (und auch mein BR) dafür wohl nicht bestreiten.
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Ich kann mich Tobias Clausing nur anschließen.
Bei uns das gleiche Verfahren. Läuft bisher komplett störungsfrei und ist eher weniger Aufwand, weil die MA keine AUs mehr mit der Post verschicken müssen.
Ich denke wir müssen der eAU auch eine Chance geben und nach den ersten Erfahrungen die Prozesse in den Unternehmen dementsprechend optimieren, wo nötig.
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Warten wir mal bis die ersten AN oder BR vor Gericht ziehen und ein positives Urteil bekommen.
mach den Anfang und schreibe Geschichte.
Man kann alles schlecht reden und neues nicht mögen aber damit umgehen werden wir müssen.
Fast jedes neue System/Programm etc hat Anfangs so sein Tücken und das Gewohnheitstier Mensch mag nun mal Veränderungen nicht so gerne.
Geh doch mal nach Deinem BR/GBR und frag nach was genau vereinbart und wieso die das vereinbart haben.
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Wir haben seit neustem eine App mit der wir per Handy die daten schicken. Ähnlich dieser hier.
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Wir haben seit neustem eine App mit der wir per Handy die daten schicken.
Natürlich hat man da das arbeitsrechtliche Problem, dass eine Installation auf den Privatgeräten der AN nicht vorgeschrieben werden kann.
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Meine Frau hat ein Online-Formular, das sie von jedem Rechner ausfüllen kann. Auch das kann man nicht erzwingen, ebensowenig wie eine App auf privatem Handy. Aber so lange eben jene Möglichkeit bleibt, die Daten per Telefon an den Vorgesetzten oder die Perso weiterzugeben ist alles darüber hinaus ja ein Komfortgewinn ohne Verpflichtung.
Ich glaube schon, dass sich die meisten Unternehmen sich da einen guten und praktikablen Weg zusammenbauen, der für alle ein Gewinn ist. Und die Bahn (wenn ich das richtig verstanden habe, ist das der AG von mumpel ) kommt dann etwas später, wie wir es gewohnt sind.
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mach den Anfang und schreibe Geschichte.
Aber sicher nicht auf meine Kosten. Solange sich die RSV nicht äußert, wird das nichts mit einer Klage.
Geh doch mal nach Deinem BR/GBR und frag
Den BR habe ich schon kontaktiert. Eine Äußerung steht noch aus.
EURE Lösung ist Mist.
Sag ich doch.
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Natürlich kann im Rahmen einer BV und der betrieblichen Ordnung der AN auch zu Dingen verpflichtet werden, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist. Darin sähe ich erst einmal kein Hindernis.
Ist das so? Da hätte zumindest in dieser Pauschalität meine Zweifel.
Hättest Du? Warum?
Bin ich gesetzlich verpflichtet eine Firmenuniform zu tragen? Bin ich gesetzlich verpflichtet meinen Urlaub (oder was auch immer) auf eine bestimmte Art und Weise zu beantragen? Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung wie ein Prämiensystem auszusehen hat? Oder bei welcher Erfüllung von Zielen ich welche Prämie bekomme?
Können alle diese Dinge im Rahmen einer BV vereinbart werden und gelten dann unmittelbar und zwingend für alle AN? Da kenne ich keine andere Antwort als "JA" drauf.
Insofern ist die pauschale Antwort auf die pauschale Fragestellung ob ich durch BV zu Dingen verpflichtet werden kann, für die ich nicht per Gesetz verpflichtet bin: Ja.
Was ich Deiner sorgsam elaborierten Entgegnung nicht entnehmen konnte, war, ob Du vielleicht in Gedanken bei der Frage warst, ob ich per BV zu ALLEM verpflichtet werden könne. Darauf wäre die Antwort selbstverständlich nein. Aber das war weder die Frage, noch meine These.
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Konkret im Fall hier meine ich jedenfalls, die AN können über eine BV nicht verpflichtet werden.
Da bin ich im Ergebnis ja durchaus Deiner Meinung, weil nicht der AN im Zweifel entscheidet, sondern der Arzt. Sprich, der AN kann es zwar einfordern aber nicht durchsetzen, weshalb eine Verpflichtung mindestens mal unsinnig, wenn nicht aus diesem Grund schon unzulässig wäre. (siehe mein Beitrag hier)
Kann ich den AN verpflichten ein schriftliches Formular beizubringen? Wenn ich ihm das Formular zur Verfügung stelle: sicher. (Da das Gesetz hier aber mittlerweile eine papierlose Variante vorsieht, müsste der AG dann für evtl. Kosten (Porto o.ä.) aufkommen!)
Kann ich den AN verpflichten eine schriftliche AU beizubringen? Nein.
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Unser AG verkündete, wegen der eAU sei es künftig "zwingend notwendig", sich per E-Mail krank zu melden.
Sehen wir als BR anders, haben es angesprochen, Korrektur wurde bereits publiziert. Geht nun wieder wie bisher per Telefon oder E-Mail.
Denn die Meldung an sich hat bisher telefonisch reibunglos telefoniert und genau dieser Teil der ganzen Geschichte, nämlich die zeitnahe Info an Vorgesetzte/AG, wird ja durch die Ablösung der papiernen Bescheinigung durch eine elektronische garnicht berührt.
Da das Handling der Durchschläge für AG und Krankenkasse für die erkrankten AN wegfällt, würde ich die eAU durchaus als Erleichterung (für AN) sehen - und wenn sich der anfängliche Wirbel und die Irritationen und Unsicherheiten bei der Einführung der eAU gelegt haben, wird es doch hoffentlich auch für die AG und KK einfacher.
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Leute, für die AN ändert sich doch nichts. Sie müssen sich ( wie bei uns ) bis 10 Uhr telefonisch gemeldet haben, dass sie AU sind und wie lange diese dauert.Fertig! Der Rest ist dann ab diesem Jahr Sache des AG.
Ich verstehe hier diese ganze Diskussion nicht.
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Ich verstehe hier diese ganze Diskussion nicht.
§7 EntgFG ist in dem Zusammenhang halt die Frage.
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dass sie AU sind und wie lange diese dauert.Fertig! Der Rest ist dann ab diesem Jahr Sache des AG.
Sorry, aber da springst du entschieden zu kurz. Diese Info reicht nicht für den AG um die eAU abzurufen. Er braucht wesentlich mehr Informationen. (Wie schon weiter oben geschrieben). D.h. der AG muss hier einen Weg finden, diese (notwendigen!) Informationen zu erhalten/abzurufen.
Insofern ändert sich doch auch etwas für den AN. Er muss jetzt mehr und akkurate Informationen liefern.
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D.h. der AG muss hier einen Weg finden, diese (notwendigen!) Informationen zu erhalten/abzurufen.
Ich kann nur immer wieder unsere App empfehlen, nach 1 Monat „Testphase“ hat sie sich als praktisch und für jeden händelbar herausgestellt.
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Ich kann nur immer wieder unsere App empfehlen, nach 1 Monat „Testphase“ hat sie sich als praktisch und für jeden händelbar herausgestellt.
Nur kommst Du damit nicht bei allen Arbeitgebern an. Wir haben auch eine App, die läuft aber nur auf dienstlichen Endgeräten im Arbeitsbereich. Unser AG möchte keine externen Apps die vom Internet aus Zugriff aufs Intranet bekommen müssen. Bei den vielen gravierenden Sicherheitslücken, die ganz viele externe Dienstleister hatten und haben, ist das auch verständlich.
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Unser AG möchte keine externen Apps die vom Internet aus Zugriff aufs Intranet bekommen müssen.
Tatsächlich funktioniert das technisch genau anders herum, aber das ist ja gerade nicht das Thema.
Bei den vielen Lücken, die ganz viele externe Dienstleister hatten und haben, ist das auch verständlich.
Verständlich wäre, hier darauf zu achten, dass der Datenschutz und die Datensicherheit gewahrt werden. Aber klar, wer sich jeglichem Datenverkehr verweigert, hat garantiert kein Leck, was das angeht. Nur eben auch keine Daten...
Will sagen: da die Daten unabdingbar sind, muss der AG hier eine Lösung finden und anbieten. Und wenn das nur über dienstliche Geräte gehen soll, dann muss er wohl dafür sorgen, dass alle auch Zugriff auf ein solches Gerät haben. Sprich: entweder allen ein solches Gerät zukommen lassen oder "Meldestellen" einrichten, wo die Daten dann erfasst werden.
Es ist und bleibt ein Problem des AG.
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dass alle auch Zugriff auf ein solches Gerät haben
Das gibt es bei uns. Allerdings nur wenn auch jeder das Gerät mit nachhause nimmt. Aber wie schon oft gesagt, gibt es auch andere Wege (Wenn auch nicht alle Datenschutzkonform sind, wenn man darauf wert legt). Und auch schon oft gesagt, ist die Umsetzung der eAU unsinnig. Wenn der AG vom AN Daten braucht, um die eAU abrufen zu können, hätte man den gelben Schein auch gleich beibehalten können.