eAU ab Januar - AG verlangt trotzdem schriftlichen Nachweis

  • unser AG hat, nach Abstimmung mit dem GBR, eine Onlinemeldemöglichkeit für die MA eingeführt. Da müssen auch die Angaben wann ausgestellt und von wann bis wann gültig vorhanden sein.

    Aussage unseres AG ist, genau wie beim Paragraphenreiter, dass sonst der Abruf nicht funktioniert.

    Gerade die gew. Kollegen können aber natürlich weiterhin ihren Vorgesetzten anrufen und ihm die notwendigen Daten telefonisch durchgeben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich sag es ja. Bürokratieaufbau statt Abbau.

    Ehrlich gesagt finde ich das unzutreffend und auch ein wenig albern.

    Bei jeder irgendwie gearteten Systemumstellung wird über "Bürokratieaufbau" geheult und wenn man dann mal genau hinschaut, ist das Mehr an Bürokratie meistens der eigenen, sinnbefreiten Umsetzung geschuldet.

    In diesem Fall ist es doch sogar recht einfach. Da muss man sich als Betrieb einmal die (überschaubare) Arbeit machen und sich ein neues AU-Meldesystem basteln. Auch einfach, ein eFormular, welches die MA einfach online am Smartphone ausfüllen können (Name, AU von - bis, Ausgestellt am...) und fertig.

    Dann haben wir folgende Situation:

    MA wird vom Arzt krank geschrieben und tippt auf dem Weg von der Praxis zu seinem Auto mal eben seinen Namen und 3 Zahlen in sein Smartphone. Fertig, für ihn erledigt.

    Damit hat der AG die Daten um die eAU abzurufen, tut dieses, abspeichern, fertig, für ihn erldigt.

    Im Gegensatz zu vorher:

    MA wird vom Arzt krank geschrieben, dieser druckt eine AUB und gibt sie dem MA. Der MA trägt diesen Zettel in den Betrieb und übergibt ihn der dafür zuständigen Stelle (oder schickt ihn sogar per Post). Diese zuständige Stelle tippt die Daten der AUB in ihr EDV-System und heftet den Zettel ab. Aufbewahrung natürlich DSGVO-konform für Frist xy und anschließend Entsorgung, wieder DSGVO-konform.


    Wo genau ist da jetzt der "Bürokratieaufbau"?

    ...vermutlich genau da, wo ein Betrieb auf die clevere Idee kommt hier eine neue, eigene Zettelwirtschaft anzufangen und die MA Formulare auf Papier ausfüllen lässt, die sie dann wieder irgendwo hintragen müssen, wo sie wieder irgendjemand abtippen und abheften muss...

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Allerdings scheint es da ein praktisches Problem zu geben.

    Grundsätzlich ist der MA ja per Gesetz verpflichtet, Beginn und Dauer der AU mitzuteilen - sowohl bei der Erstausstellung als auch der Verlängerung. Mit den Daten ist die eAU ja abrufbar.

    Ein Formular ist sicherlich hilfreich, um Fehler bei der mündlichen Übermittlung zu vermeiden. Der Weg von rtjum bzw. dessen AG vereint meines Erachtens Zweckmäßigkeit mit Zugänglichkeit und gesetzlichen Anforderungen.

  • Da muss man sich als Betrieb einmal die (überschaubare) Arbeit machen und sich ein neues AU-Meldesystem basteln. Auch einfach, ein eFormular, welches die MA einfach online am Smartphone ausfüllen können (Name, AU von - bis, Ausgestellt am...) und fertig.

    Bei uns gibt es da aber ein Problem. Wir können das nur am dienstlichen Endgerät digital machen (da gibt es eine AU-Melde-App im dienstlichen Arbeitsbereich). Ein privates Endgerät möchte die Bahn nicht reinlassen. Also bleibt nur der Gang zur Post. Und so könnte es bei vielen Arbeitgebern sein. Datenschutz, und Angst vor Hackerangriffen.


    Grundsätzlich ist der MA ja per Gesetz verpflichtet, Beginn und Dauer der AU mitzuteilen

    Das war er schon immer. Nur hat es vor der eAU gereicht, wenn man anruft und den gelben Schein per Post schickt.


    Mein Hausarzt macht übrigens bei eAU nicht mit (Der ist schon 70 und macht Arzt nur aus Langeweile. Wenn er mal ein Bußgeld zahlen muss, hört er einfach auf. Vielleicht übernimmt dann sein Sohn, und der beginnt das Digitalzeitalter in der Arztpraxis). Da bleibt uns eh nichts anderes übrig als den gelben schein zum PEP zu schicken. Da passt das neue Formular auch noch in den Briefumschlag. ;)

  • Das war er schon immer. Nur hat es vor der eAU gereicht, wenn man anruft und den gelben Schein per Post schickt.

    Und nun reicht es sogar, wenn man nur anruft, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

    Die hausgemachten Probleme der einzelnen Unternehmen machen das System ja nicht prinzipiell schlecht. Wenn bei deinem AG irgendjemand (z. B. "PEP") für dich das Formular ausfüllen darf, dann bist du mit einem simplen Anruf aus der Sache raus. Ganz ohne Rumlutschen an Briefumschlägen und der Suche nach Briefmarken, die eh zwei Cent zu wenig wert sind, weil man nach der letzten Preiserhöhung noch nicht wieder krank war.

  • Ein privates Endgerät möchte die Bahn nicht reinlassen. Also bleibt nur der Gang zur Post.

    Den Datenschutz kann ich ja noch nachvollziehen, den Gang zur Post eher nicht. - Telefon? Email?

    Denn da bin ich jetzt wieder bei Fried, der AG kann die Entgeltfortzahlung nicht vom Ausfüllen eines Formulars abhängig machen. Wie gesagt beschränkt sich mMn die Mitwirkungspflicht des MA darauf, den AG in die Lage zu versetzen seine eAU abzurufen. D.h. er muss dem AG die zum Abruf notwendigen Daten übermitteln. Ich bezweifle, dass der AG einfach einseitig bestimmen kann in welcher Form dies zu geschehen hat, sei es nun am dienstlichen Endgerät digital oder in eine Marmorplatte gemeißelt. Bzw. stelle ich es mir durchaus interessant vor, wie der AG da im Zweifelsfall argumentieren will: "Der Typ hat sich nicht an den von mir vorgegebenen Meldeweg gehalten, sondern mir einfach ne Email geschrieben! Natürlich habe ich die nicht gelesen, und die enthaltenen Infos nicht genutzt um seine eAU abzurufen, sondern ihm die Entgeltfortzahlung gestrichen!" - Ja ne, is klar.

    Da sollte man als AG doch lieber so clever sein ein möglichst niederschwelliges AU-Meldesystem umzusetzen. Alles was mit mehr Aufwand verbunden ist als schnell vom Handy ne Email zu schreiben, ist im Prinzip ungeeignet.

    Denn die MA sind ja nicht blöd und werden relativ schnell verstehen, dass sie ihre AU dann eben nicht nur im Betrieb, mit dienstlichem Endgerät und sonst was für Hürden melden können, sondern dem AG die notwendigen Daten auch einfach (und nachweisbar!) per Email (von daheim aus) schicken können und dieser das nicht einfach ignorieren kann.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Telefon? Email?

    Telefon reicht nicht, muss zusätzlich schriftlich (Per App. Oder Formular per Post, Fax, Email) sein. Private Email ist aber nicht Datenschutzkonform, unsere PEP können bis heute keine verschlüsselten Emails senden/empfangen.


    Ich bezweifle, dass der AG einfach einseitig bestimmen kann in welcher Form dies zu geschehen hat

    Bei uns wird schon der Gesamtbetriebsrat zugestimmt haben.

  • Telefon reicht nicht, muss schriftlich (Per App. Oder Formular per Post, Fax, Email) sein.

    kann ich nachvollziehen, wegen der Nachweisbarkeit.

    Email ist aber nicht Datenschutzkonform

    kann ich nicht nachvollziehen, wegen ...wen interessiert das?? - Wenn ich meine persönlichen Daten per Email verschicken will, oder bei Facebook posten will, oder mit Kreide an die nächste Hauswand schreiben will, wer soll mir das verbieten können??

    ...wenn ich meine Kollegen per Mail zu meinem Geburtstag einlade, dürfen die dann nicht kommen weil ich ein persönliches Datum (meinen Geburtstag) per Mail verschickt habe??

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    Hanlons Rasiermesser

  • Email ist aber nicht Datenschutzkonform, unsere PEP können bis heute keine verschlüsselten Emails senden/empfangen.

    Das ist natürlich grundsätzlich richtig. Aber vor dem Hintergrund, dass das nur Plan B ist und der Absender der Inhaber/Eigentümer der schützenswerten Daten ist, wäre ich hier vergleichsweise entspannt. Der AG kann nicht verlangen, dass der AN einen unsicheren Weg wählt, aber er wird sich nicht dagegen wehren können, wenn der AN diesen Weg von sich aus geht.


    Ja, die "Hürden der eAU" (was den Abruf der Daten angeht) ist vergleichsweise hoch, soll sie aber auch sein. Dass eine telefonische Übertragung fehleranfälliger ist, als eine schriftliche/per DFÜ ist zweifelsohne richtig, aber letztlich sehe ich keinen (echten) Grund, warum der AG hier weitere Hürden aufbauen könnte oder auch nur sollte.


    Bei uns wird schon der Gesamtbetriebsrat zugestimmt haben.

    Warum wisst ihr das nicht? Habt ihr keine Vertreter im GBR? Vielleicht solltet ihr mal Kollegen dahin schicken mit ein wenig Sachverstand... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Warum wisst ihr das nicht? Habt ihr keine Vertreter im GBR?

    Ich bin nicht im BR.


    aber er wird sich nicht dagegen wehren können, wenn der AN diesen Weg von sich aus geht.

    Aber angesichts dessen, dass uns der AG auf Datenschutz einschwört (inklusive Pflicht zur Absolvierung von Lernmodulen) wäre es vom AN m.E. "dumm" (zumindest kann es diese Wirkung erzeugen), sich auf einen unsicheren Übertragungsweg einzulassen. ;) Aber ich sag es ja, mit der eAU hat uns die Regierung was eingebrockt.

  • kann ich nachvollziehen, wegen der Nachweisbarkeit

    Ich nicht. Schon gar nicht von wegen der Nachweisbarkeit. Was muss denn hier nachgewiesen werden? Wenn der AG in der Lage war, die eAU abzurufen, dann hat er offensichtlich die richtigen Daten bekommen.


    Theoretisch denkbar wäre natürlich, dass der Kollege sich telefonisch meldet, aber die Meldung nicht weitergegeben wird und er dann nicht nachweisen kann, dass er das ordnungsgemäß gemeldet hat. Aber wenn wir auf dem Niveau argumentieren, dann müssten wir auch den Fall, dass schriftliche Unterlagen "verloren gehen" mit einplanen.


    Will sagen: wenn mir so gar nichts anderes mehr einfällt, um hier Sand ins Getriebe zu streuen, dann halte ich das für wichtig... erst einmal geht es darum, hier möglichst barrierefrei eine Meldung zu installieren.

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  • Ich nicht. Schon gar nicht von wegen der Nachweisbarkeit. Was muss denn hier nachgewiesen werden?

    Theoretisch denkbar wäre natürlich, dass der Kollege sich telefonisch meldet, aber die Meldung nicht weitergegeben wird und er dann nicht nachweisen kann, dass er das ordnungsgemäß gemeldet hat.

    Genau deshalb.


    Aber wenn wir auf dem Niveau argumentieren, dann müssten wir auch den Fall, dass schriftliche Unterlagen "verloren gehen" mit einplanen.

    ...und deshalb schrieb ich "nachvollziehbar" und nicht "richtig", oder "boah, stimmt! Voll wichtig, Alter!" :D

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    Hanlons Rasiermesser

  • und deshalb schrieb ich "nachvollziehbar"

    Ob eine über privat verschickte Email nachweisbar ist, darf bezweifelt werden. M.W. muss der Absender den Zugangsnachweis erbringen. Bei unserer dienstlichen Emailadresse ist der Zugangsnachweis problemlos möglich, nur können wir diese nicht auf privaten Endgeräten nutzen.

  • Ob eine über privat verschickte Email nachweisbar ist, darf bezweifelt werden. M.W. muss der Absender den Zugangsnachweis erbringen. Bei unserer dienstlichen Emailadresse ist der Zugangsnachweis problemlos möglich, nur können wir diese nicht auf privaten Endgeräten nutzen.

    ...ich gewinne langsam den Eindruck, dass Du eher zu denen gehörst, die mehr Bürokratie verursachen, statt zu denen die sich darüber aufregen dürfen. 8o

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    Hanlons Rasiermesser

  • Natürlich kann im Rahmen einer BV und der betrieblichen Ordnung der AN auch zu Dingen verpflichtet werden, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist. Darin sähe ich erst einmal kein Hindernis.

    Ist das so? Da hätte zumindest in dieser Pauschalität meine Zweifel.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)