Das Formular ist aber in Wirklichkeit keine Datenabfrage, sondern eine ganz ordinäre AUB im neuen Gewand. Da steht nichts davon, dass es der Datenabfrage bei der KK dient. Und deshalb die Frage im EP, ob der AG das verlangen darf.
In der internen Kommunikation steht:
ZitatDie rechtskonforme Buchung der Arbeitsunfähigkeit erfordert, dass die Daten an die für den Mitarbeitenden zuständigen Kolleg:innen für die Zeiterfassung nachweislich übermittelt werden.
Es hat also m.E. nichts mit dem Datenabruf bei der KK zu tun.