Hallo!
Ab Januar soll ja die eAU verbindlich kommen. Nun verlangt unser AG trotzdem einen Nachweis in Form eines "Beleg zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeit bei *******". Es ist zwar noch nicht klar, wer den Beleg ausfüllen muss, wir oder der PEP, aber die Frage bleibt. Darf ein AG vom AN trotzdem einen schriftlichen Nachweis/Beleg verlangen? Wenn ja, wäre das m.E. ein Widerspruch zum Sinn der eAU, dann werden alle bei uns weiterhin einen Ausdruck vom Arzt verlangen und diesen Ausdruck zum PEP schicken. Das wäre einfacher. Denn keiner nimmt sein Dienst-Tablet mit nachhause, um damit den Beleg auszufüllen und diesen per Dienstmail an den PEP zu schicken (Die private Emailadresse wollen viele aus verständlichen Gründen dem AG nicht mitteilen). Und leere Formulare nimmt auch keiner mit nachhause, um die dann ausgefüllt in die Post zu geben. Angeblich ist der "Beleg" für eine gesetzeskonforme Buchung der AZ gesetzlich erforderlich. Der GBR, der ja zugestimmt haben muss, ist für uns nicht greifbar, kann also nicht befragt werden.
Gruß, René