und übergibst diese geschwärzte Kopie dem AG.
Auf gar keinen Fall. Die geschwärzte Seite wird erst noch kopiert, erst dann ist sicher, dass die Schrift darunter nicht mehr lesbar ist!
(Alternativ: einscannen, schwärzen/löschen, ausdrucken)
Weiß jetzt nicht, was ich machen soll, da mein Arzt rückwirkend auf Papier nicht ausstellen kann.
Noch ein Wort hierzu. Es soll es ja nicht rückwirkend ausstellen, sondern ein Kopie der erfassten AU ausstellen. (Die trägt dann üblicherweise den Aufdruck "KOPIE", aber das spielt ja keine Rolle. So funktioniert das jedenfalls beim meinen "Dorfarzt" und der ist alles, außer IT-Profi...)
Und der Arzt soll Dir eine Gebührenrechnung für den Ausdruck erstellen. Die darf dann dein AG begleichen...