eAU ab Januar - AG verlangt trotzdem schriftlichen Nachweis

  • und übergibst diese geschwärzte Kopie dem AG.

    Auf gar keinen Fall. Die geschwärzte Seite wird erst noch kopiert, erst dann ist sicher, dass die Schrift darunter nicht mehr lesbar ist!

    (Alternativ: einscannen, schwärzen/löschen, ausdrucken)


    Weiß jetzt nicht, was ich machen soll, da mein Arzt rückwirkend auf Papier nicht ausstellen kann.

    Noch ein Wort hierzu. Es soll es ja nicht rückwirkend ausstellen, sondern ein Kopie der erfassten AU ausstellen. (Die trägt dann üblicherweise den Aufdruck "KOPIE", aber das spielt ja keine Rolle. So funktioniert das jedenfalls beim meinen "Dorfarzt" und der ist alles, außer IT-Profi...)

    Und der Arzt soll Dir eine Gebührenrechnung für den Ausdruck erstellen. Die darf dann dein AG begleichen... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auf gar keinen Fall. Die geschwärzte Seite wird erst noch kopiert, erst dann ist sicher, dass die Schrift darunter nicht mehr lesbar ist!

    Ja ja, von mir aus kannst Du dem AG das auch als Bastelarbeit übergeben, wo Du feinsäuberlich mit Lineal & Skalpell, alles ausgeschnitten hast was der AG nicht haben muss.

    Ich denke der Gedanke ist klar geworden und die praktische Umsetzung liegt im Ermessen von Drea77 8o

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Manche AG scheinen alles auf den AN abwälzen zu wollen. Die neueste Meldung bei uns lautet, dass wir in Kürze die AU-Meldung nurnoch digital über das dienstliche Tablet machen dürfen (Post und Email zählt dann nicht mehr). Wir werden quasi gezwungen, unsere dienstlichen Endgeräte mit nachhause zu nehmen, und das entgegen eines höchsrichterlichen Urteils (Leider finde ich dieses Urteil in den Untiefen des Internets nicht mehr. Ein Lokführer hatte gegen diesen Zwang geklagt und Recht bekommen, dienstliche Endgeräte müssen nicht mit nachhause genommen werden). Damit kommen die bei mir aber nicht durch (BR ist bereits eingeschaltet).

  • Drea77 und mumpel , da es sich um Ordnungsverhalten handelt, kann der AG solche Regeln nur mit Zustimmung des BR aufstellen. Deswegen ist der Vorschlag, sich da an den BR zu wenden, ein guter. Dieser muss dann dem AG klarmachen, dass es so halt nicht geht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)