eAU ab Januar - AG verlangt trotzdem schriftlichen Nachweis

  • Davon liest man im Internet aber nichts. Es heißt immer nur, dass der AN keine AUB mehr abgeben muss und der AG die eAU bei der KK abruft.

    Jaja, das gute alte Internet, das hat natürlich recht.


    Aber mal im Ernst, das ist und bleibt Quark, weil die gesetzliche Grundlage der AU-Meldung und der AU-Bescheinigung unverändert ist. Die AN bleiben in der Bringschuld, was die AU-Bescheinigung betrifft.


    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.


    Ich persönlich empfehle allen AN und BRen, sich ans Gesetz und nicht ans Internet zu halten...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ohne jetzt nochmal genau in die Gesetze zu schauen bin ich da etwas anderer Meinung.

    Jetzt müsste man halt wissen, was der geänderte § 5 (1a) EntgFG tatsächlich sagt... Denn nur auf dessen Grundlage und nicht auf Grundlage irgendwelcher Links kann man eine Aussage von Substanz treffen.


    Das geht auch an mumpel : Bitte den neuen Gesetzestext verlinken, erst dann macht es Sinn, hier weiter zu diskutieren.


    Ich nehme Euch mal diese Arbeit ab:


    Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten ausüben (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.


    Und erst damit hat man die sachliche Grundlage für die weitere Diskussion.


    Also ja, das Groß der AN wird ab 1.1. keine AU-Bescheinigung mehr beibringen müssen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die AN bleiben in der Bringschuld, was die AU-Bescheinigung betrifft.

    Dann verstehe nicht nur ich den Sinn der eAU nicht. Dem AN ensteht ja durch das Ausfüllen eines Formulares ein höherer Aufwand. Mal angenommen jemand muss aufgrund eines Unfalles ins Krankenhaus. Bisher hat es genügt, wenn der AN im KH die AUB eintütet und dem AG schickt. Jetzt muss der AN immer das Formular dabeihaben, eine Drucker finden um es ausdrucken zu können, und dann dem AG schicken. Oder der An ist in Zukunft gezwungen, immer ein digitales Gerät dabeizuhaben, mit dem er das Formular ausfüllen und über seine private Emailadresse dem AG schicken kann. Da ist es wirklich einfacher, der AN lässt sich im KH den gelben Schein für den AG geben.

  • DB-Netz verlangt trotzdem noch ein speziell von DB-Netz kreiertes Formular, mit Angabe zur Dauer der AU, Personalnummer, Angabe ob Arbeits-/Wegeunfall, ob Dritte an der AU beteiligt sind (schuld daran sein können) und ob man schon beim Arzt vorstellig war. Letzteres versteht niemand.

    Solche Formulare sind mitbestimmt. Wenn niemand, also auch ein BR, GBR oder KBR saß nicht versteht, warum wurde zugestimmt?


    Dann verstehe nicht nur ich den Sinn der eAU nicht.

    Du hast meinen weiteren Text nicht gelesen, scrolle nochmal nach oben...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es sollte unnötiger Papieraufwand gespart werden, in dem die gelben Zettel nicht mehr ausgestellt und mit der Post an AG und Krankenkasse gesandt werden müssen, um dort dann wieder digital erfasst zu werden.

    Aber dafür muss der AN jetzt ein Formular zur Post bringen, welches beim AG auch wieder digitalisiert werden muss. Der Papieraufwand bleibt also. Die Krankenkassen sind also die einzigen, die von der eAU wirklich provitieren.

  • Nochmal, so wird das Gesetz lauten:


    Und auch nochmal, mumpel :

    Solche Formulare sind mitbestimmt. Wenn niemand, also auch ein BR, GBR oder KBR saß nicht versteht, warum wurde zugestimmt?

    GBR bzw KBR, wer immer zuständig ist, können Änderungen am Formular verlangen, letztlich sogar die Abschaffung - ggf geht das dann in die E-Stelle...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es ist trotzdem Schwachsinn. Was mich ganz besonders ärgert ist, dass die Bahn die ihr zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nicht richtig nutzt. Es gibt bei uns (bei der Bahn) eine App, mit der man die AUB (als Foto) zur zuständigen Stelle senden kann, und mit der Urlaub beantragt werden kann. Leider wird die App nicht Konzernweit genutzt, und läuft nur auf dienstlichen Endgeräten. Die App müsste nur für private Endgeräte freigegeben und um die AU-Datenfunktion erweitert werden. Die Daten könnten dann automatisiert an das Zeitsystem (eTime) und Entgeltabrechnungssystem (PAISY) übermittelt werden. Der Entgelt-Sachbearbeiter könnte dann die Daten automatisiert in das eAU-Abrufsystem übernehmen. Aber nein, die Bahn macht es mal wieder unnötig kompliziert. ;) Obwohl, mit der App können viele auch nichts anfangen.

  • Dann verstehe nicht nur ich den Sinn der eAU nicht. Dem AN ensteht ja durch das Ausfüllen eines Formulares ein höherer Aufwand.

    Du solltest bitte ganz unbedingt die gesetzlichen Vorgaben von euren betrieblichen Vorgaben trennen!

    Euer Formular ist nur innerbetrieblich, eine "individuelle" Sache eures AG - und nur dieser verlangt von euch das Ausfüllen dieses Schriebs!

    Die eAU hingegen kommt vom Gesetzgeber. Dieser weiß nichts von zusätzlichen Formularen Hürden eures Arbeitgebers und hat damit auch nichts zu tun, das Gesetz verlangt m.W. nicht das Ausfüllen von Formularen durch die erkrankten AN.

    Jetzt muss der AN immer das Formular dabeihaben, eine Drucker finden um es ausdrucken zu können, und dann dem AG schicken.

    Nö. Oder kannst du ein Gesetz verlinken, welches das vorschreibt?


    Ihr als BR - oder euer BR - sollte diese Regel blitzschnell mit dem AG besprechen und sehr zeitnah streichen oder anpassen lassen. Wenn das neue Gesetz wirksam wird, siehe die von Fried ins Forum gesteltlen neuen Formulierungen, dann ist die bisherige Regelung bei euch kaum noch haltbar. Ihr müsste natütlich schauen, wie ihr die zeitnahe Information regelt, aber so ein Firmenspezifisches Formular als alleinige verbindliche Form der Krankmeldung halte ich persönlich für unhaltbar - weder muss man sich Firmenformulare zuhause auf Vorrat lagern noch hat jeder AN einen Drucker daheim ....


    Bei der Gelegenheit könnt ihr auch den Passus mit der Fremdursache ersatzlos streichen - oder die Schriftfarbe dafür auf die Hintergrundfarbe ändern! :evil:

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

    Nach § 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1065), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1211) geändert worden ist, wird folgender Absatz 1a eingefügt:

    „(1a) Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht
    1. für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten ausüben (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), und
    2. in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Der AG verlangt das Formular.

    Schön, dass du den Unterschied endlich selber bemerkst :thumbup:

    Euer Mehraufwand wird von AG verursacht, du kannst das also nicht der eAU anlasten, wie du das bisher mehrfach tatest inkl. "seltsamer" Mutmaßungen bezüglich Datenschutz und vermeintlicher DSGVO-Verstöße.

    Und dass ihr bezüglich dieses Formulars in der Mitbestimmung seid und das angesichts neuer gesetzlichen Regelungen ganz fix anpassen oder reduzieren lassen solltest, haben ja Andere hier schon geschrieben.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Bei der Gelegenheit könnt ihr auch den Passus mit der Fremdursache ersatzlos streichen - oder die Schriftfarbe dafür auf die Hintergrundfarbe ändern! :evil:

    Um dieses Thema kurz abzuhaken:

    § 6 Forderungsübergang bei Dritthaftung

    (1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.
    (2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.
    (3) Der Forderungsübergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden.

    Die Information hat der AN per Gesetz zu liefern. Bei Fremdverschulden (einfachstes Beispiel Autounfall) hat der AG einen Anspruch auf Ersatz des Lohnausfalls. Das Gesetz sagt lässt sich nicht zum "Formular" aus, aber dafür ist der BR ja in der Mitbestimmung.

  • Zitat

    Euer Mehraufwand wird von AG verursacht

    Lies mal bitte #15. Da steht nämlich etwas anderes. Da steht, der AG bräuchte Angaben wie "Von welchem Arzt ausgestellt" zum Datenabruf. M.E. würde es reichen, wenn man den AG anruft und sagt von wann bis wann man AU ist. Aber hier im Thread wurde gesagt, dass das für den Datenabruf nicht reicht.


    Bei Fremdverschulden (einfachstes Beispiel Autounfall) hat der AG einen Anspruch auf Ersatz des Lohnausfalls

    Das ist dann aber neu. ? Ich bin seit 34 Jahren beim AG, und bisher hat ihn das nie interessiert.

    3 Mal editiert, zuletzt von mumpel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mumpel mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • M.E. würde es reichen, wenn man den AG anruft und sagt von wann bis wann man AU ist.

    genau das reicht nicht, der AG kann nur abrufen wenn er Daten hat die der KK auch sagen, dass er berechtigt ist abzurufen und dazu gehört u.a. die Angabe des Arztes ( nicht Name aber Fachrichtung).

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • nicht Name aber Fachrichtung

    Stellt sich die Frage, ob alle in der Lage sind, die korrekte Bezeichnung anzugeben. Die meisten werden "Hausarzt" schreiben. Kaum einer wird korrekt "Facharzt für Allgemeinmedizin und innere Medizin" schreiben. Aber das wird in unserem Formular garnicht abgefragt.

    Das kommt darauf an, wie lange du schon dabei bist.

    Im Bundesgebiet seit der Wende. Davor (1988 bis 1990) natürlich DDR.

  • nicht Name aber Fachrichtung

    Nein, noch nicht einmal die Fachrichtung (das Wissen, ob die AU von einem Gynäkologen, Orthopäden oder gar Psychiater ausgestellt wurde, würde schon viel zu viele Hinweise auf die Erkrankung geben). Wirklich nur: Vertragsarzt, Krankenhaus oder (Rest habe ich gerade vergessen)


    mumpel Ich weiß, dass es blöd ist, wenn einer behauptet, er hätte genauere Informationen ohne die belegen zu können, und sich dabei auf irgendwelche "ominösen" Autoritäten beruft. Insofern kann ich Deinen Drang, hier genaue Informationen zu haben, nachvollziehen. Dazu müsste ich jetzt aber tiefer in die Materie einsteigen. Aber wenn mir jemand, der seit Jahren Lohn- und Gehaltsabrechnungen macht, erklärt, wie von deren Seite die eAU zu handhaben ist (und dass und warum das alles BS ist), dann nehme ich das erst einmal so hin.


    Meine Vermutung: Diese ganzen Daten sollen einen gewissen Schutz gegen Missbrauch liefern. Der AG kann nicht einfach abfragen, ob der Meier sich hat AU schreiben lassen, für die Abfrage muss er selber ein paar Informationen liefern, die ihm nur der AN selber geben kann, um sich selber damit quasi zu "qualifizieren". (Das ist nur meine Vermutung, denn technisch bräuchte es diese Daten definitiv nicht.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Meine Vermutung: Diese ganzen Daten sollen einen gewissen Schutz gegen Missbrauch liefern. Der AG kann nicht einfach abfragen, ob der Meier sich hat AU schreiben lassen, für die Abfrage muss er selber ein paar Informationen liefern, die ihm nur der AN selber geben kann, um sich selber damit quasi zu "qualifizieren". (Das ist nur meine Vermutung, denn technisch bräuchte es diese Daten definitiv nicht.)

    der Engländer nennt das "educated guess"


    Genauso sehe ich das auch

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)