Betriebsrat Aufgelöst?

  • niemanden, sie sind ja nachgerückt für die 3 BRM und können jetzt die Neuwahl einleiten

    dazu müssten sie wenn aber unter sich einen Vorsitzenden wählen um dann im nächsten Schritt eben den Wahlvorstand zu bestellen oder ?


    Alternativ hatte ich GBR im Sinn hier aber eine Komplizierte Kiste.

    Unsere Firma ist aus einem anderen Unternehmen entstanden. Einige Kollegen sind von diesem zu uns rüber gewechselt.

    Komplette Personalabteilung und viele andere Sachen werden aus dem anderem Unternehmen entscheiden.

    Meine Stempelkarte trägt den Namen des anderen Unternehmens, Arbeitskleidung trage ich ebenfalls die des Anderen Unternehmens. Eigentlich ist nur mein Arbeitsvertrag von dem neu entstandenen Unternehmen.

    Ach und der Wahlvorstand wurde damals vom anderen Unternehmen bestellt.

    Ziemlich viel Chaos bei uns


    Irgendwie ist mir gerade so gar nicht klar, in welche Richtung Du eigentlich marschieren willst.


    Willst Du einen funktionierenden BR haben, der gültig einen Wahlvorstand bestellt? Dann sollen die (ehem.) EBRM sich zusammensetzen, sich einen ausgucken, dem sie die Mütze BRV aufsetzen, einen Wahlvorstand bestellen und den Wahlvorstand machen lassen.


    Oder soll der BR restlos, sang- und klanglos untergehen? Das hat der AG doch schon erklärt. Den Rechtsirrtum braucht keiner aufzuklären. Betrachtet euch als Betrieb ohne BR und fangt da an... oder lasst es bleiben... wenn es doch offensichtlich bisher keinen geschert hat, warum meint ihr, ihr müsstet jetzt riesen Aufwand treiben um hier irgendwas wasserdicht zu machen? Ich blick's nicht...

    Natürlich will ich und ein ziemlich großer Teil der Mannschaft will einen funktionierenden BR.

    Den Rechtsirrtum muss aber den restlichen Mitgliedern verständlich erklärt werden weil sie absolut unwissend sind und sich vor Aufstellung zur Wahl damals nicht mal ansatzweise mit dem Thema BR auseinandergesetzt haben. Ihnen wird ja oder wurde von Arbeitgeber Seite schon eingetrichtert es gebe kein BR mehr.

    Würde da halt gern Hilfestellung geben damit wir eine anständige Wahl hinbekommen. Auch Unterstützung durch unsere Gewerkschaft bekommen wir auf alle Fälle.

    Einmal editiert, zuletzt von Hafenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hafenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Den Rechtsirrtum muss aber den restlichen Mitgliedern verständlich erklärt werden weil sie absolut unwissend sind und sich vor Aufstellung zur Wahl damals nicht mal ansatzweise mit dem Thema BR auseinandergesetzt haben.

    Das verstehe ich. Aber warum fragst Du dann danach, gegenüber wem sie ihren Rücktritt erklären sollen? Das macht keinen Sinn.


    Habt ihr einen Fitting im Haus? Dann haltet den dem AG unter die Nase und bittet ihn freundlich, er möge sich doch mal kurz mit seiner Rechtsberatung ins stille Kämmerlein zurückziehen, bevor er sich soweit aus dem Fenster lehnt, dass er schmerzhaft auf die Nase fällt...


    Und wenn er das kapiert hat, schnappt Ihr Euch die drei "amtierenden" EBRM (die ja jetzt eigentlich BRM sind!), erklärt denen, was sie zu tun haben (einen Vorsitzenden bestimmen und einen Wahlvorstand bestellen). Das reicht doch im Zweifel vollkommen aus.


    Alternativ: ihr beruft als 3 Wahlberechtigte zur Wahlversammlung des Wahlvorstandes auf. Von den "ahnungslosen Schäfchen" wird keines blöken, dass da so ja nicht ginge. Und der einzige, der es evtl. besser wüsste, wäre der Wolf AG. Und der müsste sich jetzt laut und deutlich selber widersprechen und damit seine Behinderung der BR-Arbeit amtlich machen. Anders könnte er jedenfalls nicht erklären, warum der Wahlvorstand nicht rechtsmäßig zustande gekommen sein soll... Vielleicht tut er das ja tatsächlich - ohne ihn zu kennen: da würde ich noch nicht einmal kleinere Beträge drauf wetten...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Wem gegenüber müssten die nun nach Fitting nachgerückten Ersatzmitglieder Ihre Amtsniederlegung kund tun wenn es ja keinen Vorsitzenden gibt ?

    Warum sollten Sie das tun? Mangels Vorsitz müssen Sie das Selbstzusammentrittsrecht nutzen, BRV und sBRV wählen, einen WV bestimmen und dann bis zur Verkündung des Wahlergebnisses amtieren.


    Alternativ: ihr beruft als 3 Wahlberechtigte zur Wahlversammlung des Wahlvorstandes auf.

    Das geht nicht, weil ja der BR noch existiert. Bzw es würde die Wahl anfechtbar machen, u.U. sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen. Diese Risiken sollte man nicht eingehen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das verstehe ich. Aber warum fragst Du dann danach, gegenüber wem sie ihren Rücktritt erklären sollen? Das macht keinen Sinn.

    Ich frage deshalb explizit danach weil wenn sie es dem Arbeitgeber gegenüber geäußert haben sollten das sie Ihr Amt niederlegen ob dies dann evtl. Rechtsfolgen hätte oder ob sie dies NUR dem Vorsitzenden gegenüber erklären können.

    Da hier aber ja kein Vorsitzender vorhanden ist würde eine solche Erklärung ins Leere laufen was wiederum gut wäre.



    Das geht nicht, weil ja der BR noch existiert. Bzw es würde die Wahl anfechtbar machen, u.U. sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen. Diese Risiken sollte man nicht eingehen.

    Wer sollte in dem Fall den die Wahl Anfechten wenn nicht der AG ? Und dieser vertritt ja die Meinung es gebe ja kein BR mehr womit er sich dann ja aber wiedersprechen würde.

    Die Mannschaft geht davon aus das nur über eine Mitarbeiterversammlung eine neuer Wahlvorstand zustande kommt.


    Ich versuche halt die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen damit wir eine saubere Wahl hinbekommen.

    Gibt auch schon 5 Kandidaten die gerne im Wahlvorstand dabei sein möchten.

  • Wer sollte in dem Fall den die Wahl Anfechten wenn nicht der AG ? Und dieser vertritt ja die Meinung es gebe ja kein BR mehr womit er sich dann ja aber wiedersprechen würde.

    Dem AG kann es egal sein, dass er sich widerspricht, wenn er einem neu gewählten und unbequemen BR Knüppel zwischen die Beine werfen will. Es können auch 3 Wahlberechtigte oder die Gewerkschaft anfechten.


    Warum sollte man dieses Risiko eingehen wollen, wenn ein BR eigentlich existiert und die Wahl ordnungsgemäß einleiten kann?


    Und selbst wenn man das Risiko für gering genug erachtet, warum wollte man eine BR-lose Zeit "simulieren", wo es doch einen nahtlosen Übergang vom jetzigen zu nächstem BR gibt?

    Der Vorsitzende hat damals nicht rechtzeitig unter Mitteilung der TOP´s die Mitglieder eingeladen.

    Der BR ist zudem offensichtlich nicht einmal ordnungsgemäß zurückgetreten. D.h. man muss (bzw darf) auch gar keine Wahl einleiten.


    3 Ersatzmitglieder rücken nach und sind nun der BR. Punkt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Wer sollte in dem Fall den die Wahl Anfechten wenn nicht der AG ? Und dieser vertritt ja die Meinung es gebe ja kein BR mehr womit er sich dann ja aber wiedersprechen würde.

    Was interessiert ihn vor Gericht sein Geschwätz von gestern? Ansonsten könnte er auch sagen, dass er nach einem Blick auf die Rechtslage seine Meinung geändert hat...

    Ich versuche halt die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen damit wir eine saubere Wahl hinbekommen.

    Gibt auch schon 5 Kandidaten die gerne im Wahlvorstand dabei sein möchten.

    Das ist ehrenwert, aber sauber wird die Wahl nur wenn nach Gesetz vorgegangen wird. Also die 3 letzten Mohikaner ansprechen, dass sie doch bitte ihr Rest/Rumpfmandat wahrnehmen sollen, um einen Wahlvorstand zu bestellen. Dabei ist natürlich von Vorteil, dass bereits 5 Kandidaten bereitstehen, die nur noch mit der Aufgabe betraut werden müssen. Alternativ müssten die 3 Rest-BRM den Weg freimachen, indem sie ebenfalls zurücktreten, (per Erklärung gegenüber dem AG, da kein BRV vorhanden ist) oder im schlimmsten Fall 25% der Belegschaft oder die Gewerkschaft einen Antrag auf Auflösung des BR stellen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Alternativ müssten die 3 Rest-BRM den Weg freimachen, indem sie ebenfalls zurücktreten

    Das reicht auch nicht, denn auch die beiden dann noch vorhandenem Nachrücker:innen müssten individuell zurücktreten. Solange auch nur 1 BRM da ust, muss dieses den (Rumpf-)BR bilden bis zur Neuwahl.


    Wobei ich, wie gesagt, sowieso bezweifle, dass der BR als Gremium tatsächlich zurückgetreten ist, weil es wohl an dem ordnungsgemäßen Beschluss hierfür mangelt - und dann muss eh keine Neuwahl eingeleitet werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Was interessiert ihn vor Gericht sein Geschwätz von gestern? Ansonsten könnte er auch sagen, dass er nach einem Blick auf die Rechtslage seine Meinung geändert hat...

    Das ist ehrenwert, aber sauber wird die Wahl nur wenn nach Gesetz vorgegangen wird. Also die 3 letzten Mohikaner ansprechen, dass sie doch bitte ihr Rest/Rumpfmandat wahrnehmen sollen, um einen Wahlvorstand zu bestellen. Dabei ist natürlich von Vorteil, dass bereits 5 Kandidaten bereitstehen, die nur noch mit der Aufgabe betraut werden müssen. Alternativ müssten die 3 Rest-BRM den Weg freimachen, indem sie ebenfalls zurücktreten, (per Erklärung gegenüber dem AG, da kein BRV vorhanden ist) oder im schlimmsten Fall 25% der Belegschaft oder die Gewerkschaft einen Antrag auf Auflösung des BR stellen.

    Ich werde die drei nach meinem Urlaub noch mal in aller Ruhe ansprechen und versuchen Ihnen die Missliche Lage zu erklären.

    Über den Schlimmsten Fall hatte ich schon mit meiner Gewerkschaftssekretärin gesprochen die mir unteranderem nach Rücksprache mit dem BR aus unserem Unternehmen aus dem wir entstanden sind zugesichert hat Notfalls durch das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen zu lassen.


    Wobei ich, wie gesagt, sowieso bezweifle, dass der BR als Gremium tatsächlich zurückgetreten ist, weil es wohl an dem ordnungsgemäßen Beschluss hierfür mangelt - und dann muss eh keine Neuwahl eingeleitet werden.

    In diesem Falle würde nur der Weg über das Arbeitsgericht zum Ziel führen eine neu Wahl einzuleiten da die Restlichen Mitglieder dauerhaft gegen §23 BetrVG verstoßen würden.

    Einmal editiert, zuletzt von Hafenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hafenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • In diesem Falle würde nur der Weg über das Arbeitsgericht zum Ziel führen eine neu Wahl einzuleiten da die Restlichen Mitglieder dauerhaft gegen §23 BetrVG verstoßen würden.

    Das verwirrt mich immer mehr? Die BRM weigern sich, zusammenzutreten?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nun verlässt der Vorsitzende das Unternehmen zum 01.12.2022 und da angeblich niemand bereit war den Vorsitz zu übernehmen hatte angeblich der Betriebsrat per Beschluss am 04.11.2022 seinen Rücktritt erklärt.

    Da bleibt mir die Spucke weg. Was sind das für Vollidioten:/ :/ :/

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Da bleibt mir die Spucke weg. Was sind das für Vollidioten :/ :/ :/

    Aber, aber, Kampfschwein... kennst du das Sprichwort "ein gutes Pferd springt nur so hoch, wie es muß?" :whistling:


    Jetzt stell dir mal folgendes vor: in der Firma stehst du wegen Leistung und/oder Verhalten ständig auf der Kippe. Da kommt dir die BR-Wahl gerade gelegen. Zwar interessiert dich Mitbestimmung und persönliche Weiterbildung einen feuchten Kehrricht, aber du kandidierst in der Hoffnung Ersatzmitglied zu werden, einmal im Jahr als Vertretung eine Sitzung abzuhocken und danach für 1 Jahr deine Ruhe zu haben und praktisch unkündbar zu sein. Dein Plan geht zunächst auch auf. Aber plötzlich treten die Deppen vor dir nach ein paar Monaten geschlossen zurück, und du sollst dauerhaft nachrücken und wirst auch noch gefragt, ob du nicht vorne stehen möchtest, wenn der AG mit Dreck wirft? 8o


    Bevor mir jetzt wieder (nicht unberechtigterweise) Sarkasmus vorgeworfen wird: Solche Typen kenne ich tatsächlich, daher wundert mich der Fall nicht wirklich... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Was ich auch noch nicht durchblicke, was ich im Verlauf des Threads aber vllt übersehen habe, ist die Info, wo in dieser Gemengelage Du stehst, was für eine Rolle Du spielst, Hafenkasper ? Nachgerücktes Ersatzmitglied? Interessiert zuschauend?

    Arbeitgeber hatte nun per Aushang am Schwarzen Brett sofort bekannt gegeben das der BR seinen Rücktritt beschlossen hat und alle Mitglieder Ihr Amt niedergelegt hätten

    Dass das falsch ist, ist ja nun klar. Denn es gibt noch Mitglieder und damit einen BR. Das muss nun eben dem AG klargemacht werden, und zwar vom nun neu zusammengesetzten BR. Hapert es hieran? Traut man sich nicht? Falls dem so ist, warum ruft man nicht die Gewerkschaft zur Hilfe? Die könnte den AG die Tatsachen schnell lehren inkl dem Fakt, dass schon der Aushang eine strafbewehrte Störung der BR-Tätigkeit war und es erst recht eine wäre, wenn er das Zusammentreten des BR nun behinderte.


    Der BR tritt nun zusammen, es lädt mangels Vorsitz irgendein BRM die anderen (Selbstzusammentrittsrecht). TO: Wahl von BRV und sBRV. Dann sichtet man die Unterlagen auf die Frage bin, ob der BR überhaupt ordnungsgemäß zurückgetreten ist.


    Ist er das, lautet die TO für die nächste Sitzung: Bestellung eines WV.


    Ist er das nicht, muss man sich überlegen, ob man das dem AG mitteilt und weiter amtiert, oder ob man neu wählen will. In letzterem Fall lautete die TO für die folgende: Rücktritt des BR; Bestellung eines WV.


    Und dann amtiert man bis zur Verkündung des Wahlergebnisses.


    "This is the way." (Din Djarin, der Mandalorianer)

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Das verwirrt mich immer mehr? Die BRM weigern sich, zusammenzutreten?

    So ist es.

    Seit Amtsantritt haben die Mitglieder sich weder schulen lassen noch wurde sich bemüht entsprechende Schulungen zu Organisieren. Betriebsversammlungen wurden ebenfalls nicht abgehalten und auch nicht Organisiert.

    BR-Sitzungen wurden auch nicht abgehalten außer die mit dem angeblichen Rücktritt des BR.

    BV`s wurden von der AG-Seite geschrieben und der BRV hat sie alleine Unterzeichnet OHNE das hierfür ein Ordentlicher Beschluss zustande kam. Ich weiß das dies im Nachgang geheilt werden hätte können aber finde es schon ziemlich dreist so was zu unterschreiben ohne seine restlichen BR-Mitglieder zu Unterrichten.


    Wo ich in dem ganzen Stehe ? Vorrangig als Normaler Mitarbeiter der sich gewünscht hätte hier ein Funktionierenden BR zu haben der sich auch für seine Mannschaft einsetzt.

    Es gab z.B. die Situation das kaum hatte der Arbeitgeber per Aushang eben bekannt gegeben dass der BR seinen Rücktritt erklärt hatte er im gleichen Atemzug neue Arbeitszeiten ausgehangen hatte in dem er so eine komische Mittelschicht eingeführt hat . Die Mannschaft war absolut nicht davon begeistert von den neuen Arbeitszeiten.

    Dann eine Situation das wir auf einem Samstag unsere Gesetzliche Inventur machen mussten. Damit haten wir nicht so das Problem aber im Vorfeld wurde zugesichert das wenn wir eher fertig werden die Volle Schicht bezahlt bekommen.

    Ende vom Lied war dann am Tag der Inventur wurde seitens des AG eine Mitteilung ausgehangen das eben nur die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt wird auch wenn wir halt eher fertig werden würden.

    Gibt noch haufenweise andere Themen die bei uns wichtig sind das dort vernünftige Lösungen gefunden werden aber eben ohne BR nicht durchsetzbar sind.


    Den Weg den du beschreibst ist genau der den man gehen müsste aber dazu müssten die Mitglieder aber auch genau wissen wie man richtig zu einer Sitzung einlädt, die Unterlagen richtig bewertet und dann eben die richtigen Schritte einleitet. Tipps wollen sie ja auch nicht mal wirklich annehmen. Hatte schon mal überlegt Ihnen den §119er BetrVG etwas näher zu erläutern .

  • Der bisherige BR war also für'n Arsch, das ist klar. Jetzt stellt sich die Frage, ob der aktuelle BR den von mir genannten Weg gehen würde. Die dafür notwendige Hilfe gäbe es doch bestimmt von der Gewerkschaft?


    Wenn alle Stricke reissen, weil von denen keine:r ausreichend Arsch in der Hose hat, sollen die übrigen 5 dann bitte auch alle ihren persönlichen Rücktritt erklären, damit möglichst am selben Tag dann eben 3 AN eine Wahl einleiten können. Das ist, wie gesagt, im Vergleich zur Wahleinleitung durch den BR suboptimal,l aber besser als die Beibehaltung des jetzigen Zustandes.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • das alles hört sich irgendwie an also ob alle in der Firma bis auf "den Hafenkasper" keinen Bock auf BR haben, zumindest nicht auf die Arbeit sondern nur auf die Ergebnisse.

    Kann man so nicht sagen.

    Leider gab es bei der letzten Wahl wohl noch nicht genügend Kandidaten die sich hätten aufstellen lassen dürfen weil sie eben noch keine 6 Monate im Betrieb waren.

    Falls wir es den Schaffen eine neu Wahl hinzubekommen, so werde ich auf jeden Fall Kandidieren.

  • Gibt es zu dem Thema eigentlich eine neue Entwicklung?

    Jup, die gibt es.

    Hab nun bei den BR Kandidaten mal genauer nachgeharkt und es existiert Rechtlich gesehen tatsächlich noch ein Betriebsrat. Den einige Kandidaten haben zu keinem Zeitpunkt Ihr Amt niedergelegt.

    Ein Beschluss für den Rücktritt des BR ist im übrigen auch nicht zustande gekommen da nicht mal darüber abgestimmt wurde.

    Einige von Ihnen haben wohl ein Schriftstück unterschrieben welches der Arbeitgeber ihnen vorgelegt hatte was den Anschein erwecken sollte das sie damit Ihr Amt niedergelegt hätten. Dies ist aber Rechtlich so nicht möglich da für eine Amtsniederlegung als Adressat nur der BR bzw. dessen Vorsitzender im Frage kommt.

    Will mich mal Anfang des Jahres mit unserer Gewerkschaft zusammen setzen und schauen wie wir das ganze mal in Gang bekommen.

  • Kleines Update und ein Paar Fragen die sich daraus nun für mich ergeben.

    Hatten heute eine kleine Mitarbeiterversammlung die unser GF alle 6 Wochen abhält.

    Dort wurde ein kleiner Rückblick auf das Jahr 2022 Präsentiert.

    Hier viel mir bei den Präsentierten Zahlen sofort ins Auge das bei der BR Wahl im Juni dieses Jahres eine falsche Gremiums Größe gewählt wurde.


    Laut unser GF waren im Juni 78 Mitarbeiter bei uns beschäftigt ob dies Incl. Leiharbeiter war entzieht sich grade meiner Kenntnis. Laut Aushang wurde aber ein 3er Gremium gewählt mit 5 Ersatzmitgliedern. Es hätte aber ein 5er Gremium sein müssen mit entsprechend 3 Ersatzmitgliedern bei 78 Mitarbeitern.


    Die Fragen die sich mir nun stellen ist, wäre ein Rücktritt per Beschluss des BR überhaupt möglich gewesen wenn die anderen 2 Mitglieder gar nicht erst zur Sitzung eingeladen werden weil die ja dachten sie seien ein 3er Gremium ?


    Gleiche Frage stellt sich mir für die Angebliche Amtsniederlegung die ja wenn nur gegenüber dem Betriebsrat möglich bzw. dessen Vorsitzenden/Stellvertreter abgegeben werden kann.

    Der Vorsitzende ist ja nach meiner Auffassung nach gar nicht ordnungsgemäß gewählt worden da ja nicht der Gesamte Betriebsrat an der Wahl hierzu eingeladen wurde.

  • Da die Wahl nicht angefochten wurde, ist die Frage einer vom WV evtl falsch berechneten BR-Größe hinfällig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)