Hallo miteinander,
mich würde mal interessieren, wie folgendes geregelt ist.
Bei einer Bertriebsgröße von im Schnitt 460 Mitarbeitern ist ja mindestens ein Betriebsrat freizustellen. Hat jemad von euch Erfahrungen. ob ma damit durchkommt, wenn man zwei Betriebsräte freistellen lassen möchte. Gibt es hier Tendenzen bei den Einigungsstellen, falls es bis dorthin kommt?
Die zweite Frage wäre, wenn sich 2 Betriebsräte Teilfreistellen lassen ( ein Bertriebsrat 2 Tage und der andere 3 Tage). Falls nun einem Betriebsrat die Teilfreistellung nach Paragraph 38 nicht ausreichen würde, hätte der betreffende Betriebsrat dann noch die Möglichkeit, sich nach Paragraph 37 selbst freizustellen?
Schon mal herzlichen Dank für eure Antworten