Hallo,
ich habe eine kurze Verständnisfrage zu dem §102. Es geht um Absatz 1:
"Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."
Kommt der AG der Pflicht der Anhörung schon nach, wenn er ein Schriftstück aufsetzt mit 1-2 Sätzen Begründung und den BR gar nicht persönlich darüber weiter aufklärt?
Und was ist der Betriebsrat? Wenn es nach unserem AG geht darf nur ein Mitglied von unserem 11er Gremium zu ihm ins Büro und sich konkret aufklären lassen. Ist das rechtens oder sind wir im Recht wenn wir sagen das alle 11 Mitglieder anwesend sein wollen, damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann und so es zu einer fairen Abstimmung kommt?