das ist jetzt ein Folgeproblem, das ihr "unglücklicherweise" an 3 Standorten ausgezählt habt und nicht wie vorgegeben eine gemeinsame Auszählung hattet.
Bleiben Dir nur 2 Möglichkeiten:
die (wohl) rechtskonforme Einsicht zu gewähren und damit die theoretischen Rückschlüsse zuzulassen
oder
die (wohl) rechtswidrige Weigerung die Einsicht zu gewähren.
Zweiteres könnte dann ggf. weitere Schritte nach sich ziehen bis zur gerichtlichen Überprüfung.
Da muss der WV sich entscheiden, welchen Weg er gehen will.
Ich würde die Einsicht gewähren, weil es eben jetzt so ist aufgrund vorhergegangenen Problematik mit der Auszählung.
Und am Ende hätte der Wunschkandidat des AL auch keine einzige Stimme und der andere Kandidat (auf keinen Fall wählen) auch alle Stimmen bekommen können, dann bräuchte der AL nicht mal in die Wahlunterlagen schauen um zu wissen, wie seine Abteilung abgestimmt hat.