Wer beurteilt die Assistenz des Betriebsrat (Leistungszulage)

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwei Fragen:


    Wer ist berechtigt die Assistenz des Betriebsrats zu beurteilen?

    (der/die Betriebsratsvorsitzende / das Gremium / nur die frei gestellt BR-Mitglieder / die Personalabteilung?)


    Was für Voraussetzungen muss diejenige Person haben?


    Danke euch!

  • Da gilt genauso das Vorgehen wie bei normalen Mitarbeitern.
    Außer es ist per Betriebsvereinbarung etwas anderes geregelt.

    Wie werden den Mitarbeiter (m/w/d) im Unternehmen beurteilt?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Die MA werden von ihrem disziplinaren Vorgesetzen beurteilt.

    Aber die Frage ob es eine BV dazu gibt, ist ein guter Hinweis, dem ich mal nachgehen werde.

    dann stellt sich aber auf jeden Fall die Frage wer der disziplinarische Vorgesetze der Assistenz des Betriebsrates ist.
    Sprich wo hängt die Assistenz im Organigramm. Damit fällt aber der Betriebsrat und die Freigestellten Betriebsräte als Gremium weg.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Damit fällt aber der Betriebsrat und die Freigestellten Betriebsräte als Gremium weg.

    Der Betriebsrat als Gremium sicher. Mindestens, bzw. genau einer der Freigestellten könnte das aber tatsächlich sein.


    Mit wem muss die Kollegin denn ihren Urlaub abstimmen? (Das wäre für mich ein starkes Indiz für eine disziplinarische Zuordnung.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der Betriebsrat als Gremium sicher. Mindestens, bzw. genau einer der Freigestellten könnte das aber tatsächlich sein.


    Mit wem muss die Kollegin denn ihren Urlaub abstimmen? (Das wäre für mich ein starkes Indiz für eine disziplinarische Zuordnung.)

    Wenn dann der BRV.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • dann stellt sich aber auf jeden Fall die Frage wer der disziplinarische Vorgesetze der Assistenz des Betriebsrates ist.

    Richtig, das ist in der Tat der/die BRV.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)