Wählerliste und wenn sich was ändert?

  • Hallo, mal wieder eine Situation die man sich kaum ausdenken kann: Vereinfachte Wahl (die gar nicht einfacher ist) mit 20 Wahlberechtigten in der aktuellen Wählerliste am Tag des Wahlaushangs. Das heißt: Eine JAV, keine Stützunterschriften notwendig. Nun zaubert der AG noch einen Kollegen aus dem Hut den man "vergessen" hat, damit sind es 21 Wahlberechtigte was bedeutet; 3 JAV Mitglieder sind zu wählen und es sind min.2 Stützunterschriften notwendig. Es wurden jedoch schon Wahlvorschläge abgegeben nach Variante 1. Meines Wissens gilt Stand Wahlausschreiben, leider habe ich keinen Zugriff auf die sagenumwobenen Kommentare wo vielleicht was drin steht, oder weiß da jemand mehr?

  • Es gilt immer der Zeitpunkt des Wahlausschreibens.

    So sähe ich das auch.


    Allerdings frage ich mich, wie das hier passieren konnte:

    Nun zaubert der AG noch einen Kollegen aus dem Hut den man "vergessen" hat,

    Grundsätzlich darf die Wählerliste, bei offensichtlichen Fehlern, jederzeit korrigiert werden. Und einen Kollegen vergessen zu haben ist offensichtlich. Aber kennt weder der Wahlvorstand "seine Schäfchen" und hat auch sonst niemand in die Liste geschaut, als dass es schon vorher jemandem aufgefallen wäre?


    Das Wissen darum, wie das passieren konnte ist aber nur für die nächste Wahl wichtig, damit sich so etwas möglichst nicht wiederholt. Jetzt ist es erst einmal so.


    Und wenn es unbedingt eine 3köpfige JAV geben soll, dann muss die gewählte eben zurücktreten und damit Neuwahlen einleiten. Ein anderer Weg geht erst einmal nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Allerdings frage ich mich, wie das hier passieren konnte:

    Zur Erklärung: diese Person(en) stehen halt nicht auf der Liste, das war das Problem. Es gibt einige, wenige Personen auf seltsamen Studiengängen die in unserem Betrieb "aufgehängt" sind, aber in anderen Betrieben des Unternehmens (alles eigenständige GmbH´s) arbeiten und am eigenen Standort gar nicht auftaucht. Da hat selbst unsere HR noch keine Information (was merkwürdig genug ist). Heute stellt sich heraus, das uns eine Kollegin vor dem Wahltag verlässt ... und da waren es wieder 20.

    Wir beherzigen euren Rat und nehmen den Tag des Aushanges als Stichtag, irgendwann muss man ja mal fertig sein.

  • Zur Erklärung: diese Person(en) stehen halt nicht auf der Liste, das war das Problem. Es gibt einige, wenige Personen auf seltsamen Studiengängen die in unserem Betrieb "aufgehängt" sind, aber in anderen Betrieben des Unternehmens (alles eigenständige GmbH´s) arbeiten und am eigenen Standort gar nicht auftaucht. Da hat selbst unsere HR noch keine Information (was merkwürdig genug ist). Heute stellt sich heraus, das uns eine Kollegin vor dem Wahltag verlässt ... und da waren es wieder 20.

    Wir beherzigen euren Rat und nehmen den Tag des Aushanges als Stichtag, irgendwann muss man ja mal fertig sein.

    Diese anderen eigenständige GmbH's haben aber keinen eigenen Betriebsrat bzw. könnten nicht selbst eine JAV wählen? Also erreichen die Kriterien nicht für eine eigene JAV?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Diese anderen eigenständige GmbH's haben aber keinen eigenen Betriebsrat bzw. könnten nicht selbst eine JAV wählen? Also erreichen die Kriterien nicht für eine eigene JAV?

    Doch, die sind alle Eigenständig mit BR und alles. Es kommt immer darauf an, wo die Person "aufgehängt" wurde sprich, welcher Standort der offizielle Arbeitgeber ist wo die Person aber gar nicht ist sondern die einzelnen Unternehmen im Rahmen des Studiums "abklappert" (Wochen oder Monate ... das kann keiner sagen weil schrecklich geheim und Datenschutz und weil sie es eigentlich nicht wissen und es sie auch nicht interessiert). Klingt komisch - is aber so!

  • Doch, die sind alle Eigenständig mit BR und alles. Es kommt immer darauf an, wo die Person "aufgehängt" wurde sprich, welcher Standort der offizielle Arbeitgeber ist wo die Person aber gar nicht ist sondern die einzelnen Unternehmen im Rahmen des Studiums "abklappert" (Wochen oder Monate ... das kann keiner sagen weil schrecklich geheim und Datenschutz und weil sie es eigentlich nicht wissen und es sie auch nicht interessiert). Klingt komisch - is aber so!

    Dann sollte sich vielleicht mindestens einer der Betriebe überlegen ob seine vielleicht gar nicht an der JAV Wahl teilnehmen darf. Das mit dem abklapperen von Abteilungen in verschiedenen Betrieben ist eine davon vollkommen losgelöste Thematik.

    Und auch der Wahlvorstand sollte sich vielleicht über die Wahlberechtigung bei der Lage mit eigenständigen BR Gremien in verschiedenen GmbH's mal Gedanken machen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Auch bei uns war es so, dass die ganzen dualen Studenten disziplinarisch alle einer Abteilung unterstellt waren (meine Vermutung: Damit sich nur einer mit dem "Kroppzeug" rumärgern muss), egal wo sie am Ende tatsächlich eingesetzt waren.


    Insofern finde ich das nicht grundsätzlich seltsam - aber wenn dann plötzlich keiner mehr weiß, wer wo mitspielt - das ist dann schon seltsam!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auch bei uns war es so, dass die ganzen dualen Studenten disziplinarisch alle einer Abteilung unterstellt waren (meine Vermutung: Damit sich nur einer mit dem "Kroppzeug" rumärgern muss), egal wo sie am Ende tatsächlich eingesetzt waren.


    Insofern finde ich das nicht grundsätzlich seltsam - aber wenn dann plötzlich keiner mehr weiß, wer wo mitspielt - das ist dann schon seltsam!

    Wir reden hier aber nicht über Abteilungen sondern über Betriebe welche einen eigenen Betriebsrat haben.
    Die Frage ob die Betriebsräte der beteiligten Betriebe jeweils bei der "Verschiebung des Ausbildungspersonals" beteiligt worden als Ab- und Aufnehmender Betrieb lassen wir lieber mal außen vor bei der Ausgangslage an Wissen der Personalabteilung(en). :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Dann sollte sich vielleicht mindestens einer der Betriebe überlegen ob seine vielleicht gar nicht an der JAV Wahl teilnehmen darf. Das mit dem abklapperen von Abteilungen in verschiedenen Betrieben ist eine davon vollkommen losgelöste Thematik.

    Und auch der Wahlvorstand sollte sich vielleicht über die Wahlberechtigung bei der Lage mit eigenständigen BR Gremien in verschiedenen GmbH's mal Gedanken machen.

    Zur Info: Es wurde Versucht einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (somit auch für SBV und JAV) zu instalieren was aber aus formal Juristischen Gründen nicht ging. Weil der Hauptsitz im Ausland ist oder warum sonst hat man uns nicht mitgeteilt.

    Bei einer BR Wahl ist es nicht weiter Tragisch ob bei 1800 Wählern 4-5 "raus fallen", bei JAV (oder SBV) können ein oder zwei schon durchaus was ausmachen und die Wahl kippen (wenn man den wollte).