Betriebsratsgründung, besondere Unternehmensstruktur, Einladung zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes

  • Hallo zusammen,


    leider werde ich bei meinen Recherchen nicht fündig. Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.


    Erstmal muss aus unsere Unternehmensstruktur eingehen:


    ca. 163 Filialen 1-2 Arbeitnehmer pro Filiale, deutschlandweit

    ca. 26 Arbeitnehmer im Home Office , deutschlandweit

    Zentrale ca. 20 Arbeitnehmer


    Nun möchten wir einen Betriebsrat gründen. Dazu müssten wir zur einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes einleiten.

    Die dazu nötigen Mitarbeiter sitzen aber in den jeweiligen Filialen.


    1. Frage Können wir überhaupt aus den Filialen heraus zur Betriebsversammlungen laden?

    2. Frage Welchen Ort können wir dann bestimmen oder ist dieser auch digital möglich?

    3. Frage Welche rechtlich sicheren Möglichkeiten zur Veröffentlichung unser Einladung haben wir?


    Vielen Dank für eure Antworten

  • 1. Frage Können wir überhaupt aus den Filialen heraus zur Betriebsversammlungen laden?

    Zumindest die Frage lässt sich spontan beantworten: da alle Filialen zu klein für einen eigenen BR sind, gehören alle zum Betrieb der Zentrale (die als einzige Stelle eigenständig BR-fähig wäre). Damit gehören sie auch zum Kreis der Wahlberechtigten und dürfen somit (zu dritt) zur einer Wahlversammlung einladen.


    3. Frage Welche rechtlich sicheren Möglichkeiten zur Veröffentlichung unser Einladung haben wir?

    Pauschal gesagt: die der üblichen unternehmensinternen Kommunikation. (Was auch immer das bei euch ist.) Und am Schwarzen Brett der Zentrale.


    Über den Rest muss ich noch mal nachdenken, bzw. nachlesen, bevor ich mich da vergaloppiere...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zumindest die Frage lässt sich spontan beantworten: da alle Filialen zu klein für einen eigenen BR sind, gehören alle zum Betrieb der Zentrale (die als einzige Stelle eigenständig BR-fähig wäre). Damit gehören sie auch zum Kreis der Wahlberechtigten und dürfen somit (zu dritt) zur einer Wahlversammlung einladen.

    Vielen dank für diese Antwort. Hatte ich mir so schon gedacht, aber ich wollte mich noch mal absichern.


    Pauschal gesagt: die der üblichen unternehmensinternen Kommunikation. (Was auch immer das bei euch ist.) Und am Schwarzen Brett der Zentrale.

    Wir benutzen zur betrieblichen Kommuniktion Skype Chats, ich wage zu bezweifeln, ob das ausreicht.

    Können wir den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen diesen Aushang vorzunehmen, da wir alle nicht in der Zentrale Arbeiten, bzw. das im Newsletter zu veröffentlichen?