Hi,
die Wahl steht kurz bevor, ich kandidiere wie bisher für den Vorsitz. Leider finde ich keine Person die für das Stellvertreteramt kandidieren möchte. Niemand. Ich habe wirklich aktiv die Werbetrommel gerührt und auch einige Kandidaten aktiv angesprochen, alle haben Angst vor Gesprächen mit dem AG.
Was mach ich denn nun ?
Ich bin ja nach §17 SchwbVWO verpflichtet unverzüglich eine Nachwahl einzuleiten...
Danke vorab, VG Ralf
§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im übrigen gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend.