AG will Ratios ändern - haben wir da Einflussmöglichkeiten?

  • Hallo zusammen,


    aktuell verfällt mein AG (erneut) in blinden Aktionismus. In den letzten Monaten wurde der Anteil an sogenannten "Overhead"-Kräften einfach nur aufgeblasen. Nun sehen die wirtschaftlichen Zahlen alles andere als rosig aus, und wie reagiert der Arbeitgeber? Mit unsinnigen Maßnahmen.


    Sie wollten die Ratios für bestimmte Mitarbeitergruppen ändern - weg davon ob es Sinn macht oder nicht. Bis vor kurzem hatten wir eine Ratio von 1:15 (1 Teamleiter hat 15 Kollegen zu betreuen ) und für technische Supporter eine Ration von 1:20 etwa. Dazu muss man sagen das sieben Tage die Woche/Sonn und Feiertags produziert wird.


    Nun möchte man diese Rations verändern. Teamleiter sollen eine Ratio von 1:25, Supporter 1:35 haben. Abgesehen von den wirtschaflichen Auswirkungen, kann das nur zu Kündigungen führen. Da es sich in einem solche Fall um betriebsbedingte Kündigungen handelt muss der AG entsprechend mit uns Sozialpläne verhandeln.

    Die Frage ist allerdings, ob wir bei einem solchen Vorgehen des AG nicht in irgendeiner Form vorab tätig werden können, oder sind solche Entscheidungen reine Arbeitgeberentscheidungen. Wir wollen natürlich verhindern Sozialpläne, Änderungskündigungen und ähnliches auf den Tisch zu bekommen/zu verhandeln.

    Gibts da Ideen, Vorschläge für eine Vorgehensweise?


    Liebe Grüße,


    Micha

  • Im Monatsgespräch ins Gewissen reden... da der BR keine Schattengeschäftsführung muss das natürlich keinen Erfolg haben.


    In dem Fall würde ich erstmal prüfen, wie sich die Abläufe dadurch ändern und in Richtung Überlastung der Teamleiter gehen. Vielleicht gibt es aber auch noch bessere Ideen.

    Fallere me possum solus - wie wir Lateiner sagen. 3er Betriebsrat, BRV, kein Tarif.

  • Im Monatsgespräch ins Gewissen reden... da der BR keine Schattengeschäftsführung muss das natürlich keinen Erfolg haben.


    In dem Fall würde ich erstmal prüfen, wie sich die Abläufe dadurch ändern und in Richtung Überlastung der Teamleiter gehen. Vielleicht gibt es aber auch noch bessere Ideen.

    Danke für Deinen Hinweis. Die Überlastung wird es bei der Ratio definitiv geben, ohne wenn und aber.

  • Mehr als in Gewissen reden ist da nicht möglich. Wenn man kann sollte man dem Arbeitgeber darlegen (vorrechnen) das dieses Geschäftsmodel so dann nicht mehr funktionieren wird. Überlastung, Ausfälle aufgrund von Überlastung. Verlust von Leistungsträgern an den direkten Mitbewerber wenn das möglich ist.

    Aber letztendlich ist das eine Unternehmensentscheidung und damit für den Arbeitgeber möglich das zu tun.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mehr als in Gewissen reden ist da nicht möglich. Wenn man kann sollte man dem Arbeitgeber darlegen (vorrechnen) das dieses Geschäftsmodel so dann nicht mehr funktionieren wird. Überlastung, Ausfälle aufgrund von Überlastung. Verlust von Leistungsträgern an den direkten Mitbewerber wenn das möglich ist.

    Aber letztendlich ist das eine Unternehmensentscheidung und damit für den Arbeitgeber möglich das zu tun.

    Ja das entspricht meiner Vermutung, aber ich dachte mir "Fragen kostet nichts", nichts dass ich da etwas übersehe...

  • dass ich da etwas übersehe...

    Leider nicht. Gehört zu den Punkten wo es so schön heißt: Auch das Unternehmen vor die Wand zu fahren ist Teil der unternehmerischen Freiheit...


    Ihr könnt warnen, Alternativen vorschlagen und letztlich versuchen den Sozialplan (sind wirklich so viele davon betroffen?) so teuer wie möglich zu machen. Aber viel mehr Möglichkeiten sehe ich da gerade auch nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Mitbestimmungsrechte Nein

    aber Unterrichtung und Beratungsrecht schon hier bieten sich der §92 BetrVG ggf auch §92a BetrVG sowie auch §90 BetrVG an


    wobei ich nicht ganz verstehe was er bezweckt. Overhead kenne ich als Stabstellen/Assistenz GF etc. wenn dort ein Aufbau stattfand wieso wird dann bei den Teamleitern eingespart? Oder war die Ratio mal auf dem level wo sie wieder hin soll?


    Solche Themen sind auch immer im Wirtschaftsausschuss interessant.

  • Leider nicht. Gehört zu den Punkten wo es so schön heißt: Auch das Unternehmen vor die Wand zu fahren ist Teil der unternehmerischen Freiheit...


    Ihr könnt warnen, Alternativen vorschlagen und letztlich versuchen den Sozialplan (sind wirklich so viele davon betroffen?) so teuer wie möglich zu machen. Aber viel mehr Möglichkeiten sehe ich da gerade auch nicht.

    Es sind etwa 10% der Mitarbeiter betroffen, wenn ich mir die aktuellen Pläne des AG ansehe. Das finde ich schon recht "viel". Und auf Warnungen wird hier genau null gehört, leider. Vor allem weil die Erfahrung zeigt, dass solche Maßnahmen, wie der AG sie jetzt planen, zu genau nichts führen außer mehr Chaos.

    Der Aufbau fand in der Hauptsache im Konzern statt, nicht an den Standorten. Dort wurde der Wasserkopf immer mehr aufgebläht, Stellen geschaffen von deren Notwendigkeit wir alles andere als überzeugt waren/sind.

    Die Einsparungen finden jetzt in der "Operativen" statt. So wie es bei uns immer der Fall war/ist.

  • Bis vor kurzem hatten wir eine Ratio von 1:15 (1 Teamleiter hat 15 Kollegen zu betreuen ) und für technische Supporter eine Ration von 1:20 etwa.


    Nun möchte man diese Rations verändern. Teamleiter sollen eine Ratio von 1:25, Supporter 1:35 haben.


    Wenn die Anzahl der zu betreuenden Kollegen der Teamleiter von 15 auf 25 und der Supperter von 20 auf 35 steigen soll, dann dürfte meiner Auffassung nach der Tatbestand der Versetzung vorliegen.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • dann dürfte meiner Auffassung nach der Tatbestand der Versetzung vorliegen.

    Gewagte These. Die Tätigkeit für die Teamleiter und die Supporter dürfte zu 100% die gleiche sein, lediglich die Zeit für die einzelnen "Betreuten" dürfte kürzer sein (oder die Wartezeiten länger).

    Versuchen kann man das klar. Aber ich sehe das zugegebenermaßen gar nicht. (Etwas anderes wäre es, wenn die Teamleiter vorher nur zu 60% Teamleitung machen würden und jetzt 100%. Davon war aber bisher nirgendwo die Rede...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Gewagte These. Die Tätigkeit für die Teamleiter und die Supporter dürfte zu 100% die gleiche sein, lediglich die Zeit für die einzelnen "Betreuten" dürfte kürzer sein (oder die Wartezeiten länger).

    Versuchen kann man das klar. Aber ich sehe das zugegebenermaßen gar nicht. (Etwas anderes wäre es, wenn die Teamleiter vorher nur zu 60% Teamleitung machen würden und jetzt 100%. Davon war aber bisher nirgendwo die Rede...)

    Nicht für Teamleiter. Weil die haben bisher schon Reibungswärme erzeugt bei der Mitarbeiterführung. Ob ich das jetzt mit 25 oder 15 mache ist erst einmal das Gleiche oder Ähnliche.
    Die Frage ist ob das für die Mitarbeiter unter den Teamleitern sich das ganz so ändert das dort von einer Änderung der Aufgabe gesprochen werden kann. Aber das können wir so nicht beantworten.
    Supporter könnten ja auch noch andere Systeme übernehmen und damit könnten wir bei einer relevanten Veränderung sein welche sich auf Grund der Verdichtung ergibt.

    Aber das können wir ohne genaue Details natürlich nicht beurteilen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Gewagte These. Die Tätigkeit für die Teamleiter und die Supporter dürfte zu 100% die gleiche sein, lediglich die Zeit für die einzelnen "Betreuten" dürfte kürzer sein (oder die Wartezeiten länger).

    Versuchen kann man das klar. Aber ich sehe das zugegebenermaßen gar nicht. (Etwas anderes wäre es, wenn die Teamleiter vorher nur zu 60% Teamleitung machen würden und jetzt 100%. Davon war aber bisher nirgendwo die Rede...)

    Moin zusammen,


    um das aufzuklären: Nein die Tätigkeiten sind keinesfalls die gleiche sein. Ein Teamleiter ist disziplinarisch vorgesetzt, leitet ein Team in seiner Gänze während der Supporter ein fachlicher Unterstützer ist, der fachliche Fragen beantwortet und Trainings auführt. Der Supporter hat einen Zusatzvertrag zu seinem normalen Vertrag während ein Teamleiter vertragleich einen eigenen Vertrag hat.

    Nach aktuellem Stand ist ein Unterstützer zu 50% seiner Arbeitszeit Unterstützer, ein Teamleiter hat nur diese Tätigkeit.

  • Nein die Tätigkeiten sind keinesfalls die gleiche

    Da haben wir aneinander vorbei gesprochen. Es ging mir nicht darum, dass die Tätigkeiten von Teamleiter und Supporter gleich sind, sondern darum, dass die Tätigkeit des Teamleiters bei einer Ratio von 1:25 die gleiche ist wie bei 1:15 und der Supporter bei 1:35 gleich der bei 1:20.


    Interessant könnte aber der Ansatz sein:

    Die Frage ist ob das für die Mitarbeiter unter den Teamleitern sich das ganz so ändert das dort von einer Änderung der Aufgabe gesprochen werden kann.

    Denn wenn ein Teamleiter mehr AN betreut, heißt das im Umkehrschluss ja auch, dass einzelne (bzw. mehrere AN) jetzt plötzlich einen neuen/anderen Teamleiter haben. Sprich für den Teamleiter wird es wohl eher keine Versetzung sein (vorher Teamleiter, hinterher Teamleiter), aber für die betroffenen AN könnte es durchaus eine darstellen (weil sie jetzt zu einem anderen Team gehören).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Da haben wir aneinander vorbei gesprochen. Es ging mir nicht darum, dass die Tätigkeiten von Teamleiter und Supporter gleich sind, sondern darum, dass die Tätigkeit des Teamleiters bei einer Ratio von 1:25 die gleiche ist wie bei 1:15 und der Supporter bei 1:35 gleich der bei 1:20.


    Interessant könnte aber der Ansatz sein:

    Denn wenn ein Teamleiter mehr AN betreut, heißt das im Umkehrschluss ja auch, dass einzelne (bzw. mehrere AN) jetzt plötzlich einen neuen/anderen Teamleiter haben. Sprich für den Teamleiter wird es wohl eher keine Versetzung sein (vorher Teamleiter, hinterher Teamleiter), aber für die betroffenen AN könnte es durchaus eine darstellen (weil sie jetzt zu einem anderen Team gehören).

    Hm, klingt nach einem interssanten Ansatz, allerdings verändert sich ja für den Kollegen nur der Vorgesetzte an sich, die Arbeit bleibt die absolut identische... oder verstehe ich gerade was falsch?

  • Hm, klingt nach einem interssanten Ansatz, allerdings verändert sich ja für den Kollegen nur der Vorgesetzte an sich, die Arbeit bleibt die absolut identische... oder verstehe ich gerade was falsch?

    Das ist die Frage ob da durch die Leistungsverdichtung sich auch die Aufgaben und betreuten Systeme der Supporter ändert.
    Das sollte der Arbeitgeber schon schlüssig darlegen können was sich da ändert bei seinen Plänen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • allerdings verändert sich ja für den Kollegen nur der Vorgesetzte an sich

    Der reine Vorgesetztenwechsel (Abteilungsleiter geht, neuer Abteilungsleiter kommt) ist keine Versetzung. Richtig. Aber davon ausgehend, dass ja jeder auch jetzt in einem Team ist, wechselt er u.U. das Team. Für das Team ist das einfach nur ein neues Teammitglied, für den einzelnen AN aber "komplett neu" - eben eine Versetzung in ein anderes Team.


    Ob das am Ende einer arbeitsrechtlichen Beurteilung durch einen Richter standhalten würde - dazu müsste man mehr Details kennen. Aber ein Ansatz ist es allemal...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ob das am Ende einer arbeitsrechtlichen Beurteilung durch einen Richter standhalten würde - dazu müsste man mehr Details kennen. Aber ein Ansatz ist es allemal...

    Ja und den Richter und die Tagesform des Richters bei der Entscheidung.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Teamwechsel sind regelhaft Versetzungen, da hat Moritz recht - das wäre ein Ansatz.


    Wenn weniger Leute die selbe Arbeit machen, müssen jene, die diese Arbeit bisher gemacht haben, ja irgendwo hin - das erfordert ggf auch personelle Maßnahmen, bei denen der BR ansetzen kann.


    Auskunftspflichten des AG bzgl Personalplanung sind berührt, siehe § 92, und m.E. auch wirtschaftliche Angelegenheiten, die den WA tangieren, siehe §§ 106ff.


    Ich würde auch prüfen, ob hier nicht ggf eine geplante Betriebsänderung vorliegt, siehe § 111.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)