Sorry Randolf, aber Du verrennst Dich hier.
Es reicht eben nicht das der AG eindeutig regelt, er muss auch auf die Einhaltung der Regeln achten.
Sagt ja keiner was dagegen. Nur dass Du Dich weigerst zu akzeptieren, dass dieses "auf die Einhaltung der Regeln achten" auch dadurch passieren kann, dass der AG rundheraus erklärt, dass er Arbeitsleistung die durch Verstöße entstehen nicht annimmt.
Irgendwie wollen immer alle mündige und erwachsene Menschen sein, aber wenn es darum geht mal eigenständig Regeln einzuhalten (die mehr als deutlich kommuniziert sind!), dann will auf einmal jeder den schwarzen Peter auf den AG schieben... *
Wenn ich Deinen Gedankengang weiterspinne, komme ich zu dem Ergebnis, dass Du es besser fändest, der AG würde die durch Verstoß entstandene Arbeitszeit vergüten, aber gleichzeitig den AN dafür abmahnen, dass er gegen das ArbZG (und seine explizite Anweisung sich dran zu halten!) verstoßen habe. Und im Wiederholungsfall soll er den AN dann halt kündigen, dafür sind Abmahnungen ja schließlich da...
In meinen Augen ist die Variante "liebe AN, ihr kennt die Regeln - haltet euch dran oder ihr werdet für die Zeit der Verstöße nicht bezahlt, also überlegt es euch, ob ihr mir Arbeitsleistung schenken wollt" das mildere (und probatere) Mittel, da dadurch die AN (die ja auch nichts zu verschenken haben) plötzlich eine eigene Motivation bekommen auf die Einhaltung zu achten.
Aber das scheint wohl eine Frage der selbstgewählten Prioritäten zu sein...
*Das funktioniert übrigens auch anders herum. Vor Jahren hat sich unser damaliger BR darüber beschwert, dass in bestimmten Bereichen immer und immer wieder gegen die vereinbarten Arbeitszeiten vorstoßen wurde, ohne dass der BR dazu angehört worden sei. Als der BR dann vor das Arbeitsgericht gezogen ist, um die Einhaltung der BV und die Wahrung seiner Beteiligungsrechte einzufordern, hat sich der AG hingestellt und gesagt: "ja, was soll ich denn machen? Die haben halt einen Schlüssel für das Büro und setzen sich da einfach hin und arbeiten. Wie sollen wir das denn verhindern?"
Und das war der Punkt, wo der Vorsitzende erst verblüfft geschaut hat, dann kurz aufgelacht und dann zum Anwalt des AG meinte, er möge doch seinem Mandanten mal das Konzept des Hausrechts erläutern. Und wie Abmahnungen funktionieren. Und (jetzt kommt es) wenn es gar nicht anders ginge, müsse der AG eben erklären, die Arbeitsleistung nicht anzunehmen und die Vergütung der Zeiten verweigern, dann würde sich das recht schnell von alleine erledigen.