Pause im mobilen Arbeiten/Home office

  • Seit der Pandemie will der AG mobiles arbeiten/Home office weiter ausbauen. Uns geht es jetzt um die Frage von Pausenregelung, da es MA gibt, im mobilen Arbeiten nicht durchgehend die Stunden am Stück arbeiten, sondern in "Blöcken". Ab und an mal, gleitzeitbedingt, auch mehr als 9h. Muss da nun eine Pause von 45 Min. zusätzlich generiert werden, oder zählt die Zeit der Nichtarbeit dazwischen schon?

    Da wir im BR eher die klassischen Schichtarbeiter sind, frag ich einfach mal in die Runde. Wir wollen nämlich zukünftig das auch alles in einer BV regeln.

  • es gelten im HO dieselben Regeln wie sie auch im Betrieb gelten.

    Wenn KollegInnen in Betrieb so arbeiten würden, müssten sie ja sehr wahrscheinlich jedesmal ausstempeln und das gilt im HO entsprechend.

    Was genau will euer AG denn ausbauen das Home Office oder "nur" mobiles Arbeiten?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Auch im HO bzw im mobilen Arbeiten müssen die Kolleg:innen ihre ArbZ dokumentieren, und es gelten die Regelungen des ArbZG, auch bzgl Pausenzeiten.


    Jede Unterbrechung der Arbeit ist dabei als Ruhepause zu werten, sofern sie die Mindestvoraussetzungen des § 4 ArbZG erfüllt.


    Will als Beispiel sagen: Wird 6 Stunden durchgearbeitet, muss dann mindestens 30 Minuten pausiert werden, bevor man 3 Stunden weiterarbeiten darf. Die Kolleg:innen können aber auch 3 Stunden arbeiten, mindestens 15 Minuten pausieren, 3 Stunden arbeiten, mindestens 15 Minuten pausieren, 3 Stunden arbeiten...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Gibt es im Betrieb eine Gleitzeitregelung?
    Und zu welchen Dingen muss man den aus stempeln? z. B. Rauchen,.....
    Und wie werden die Arbeitszeiten im Mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice den bisher erfasst? Mit Uhrzeit und Pausen / Unterbrechungen aus gestempelt bzw. wird nur ein Arbeitsblock erfasst und der Mitarbeiter hat dabei die Arbeitszeitgesetze und Ruhezeiten selbst eigenverantwortlich einzuhalten?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • solange die Unterbrechung zwischen den Blöcken nicht 2 Stunden übersteigt, sind das Pausenzeiten und die würde ich auch auf die 30 Min / 45 Min anrechnen, soweit sie min. 15 Min lang waren.


    Auf einem AZ-Seminar wurde als Faustformel mal gelehrt: Pausen sollen 1 Stunde nicht übersteigen, sind max 2 Stunden zulässig, danach ist es i.d.R. als Arbeitsende zu bewerten und die Ruhezeit muss eingehalten werden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • wo in den Gesetzen bzw in der Rechtsprechung bildet sich diese Regel denn ab?

    Das hätte ich auch gerne gewusst...


    Randolf Aus meiner Sicht sollte man hier zwei Dinge ganz klar und ganz deutlich voneinander trennen:

    1. die geteilte Arbeitszeit aus Veranlassung des AG (berühmt berüchtigt in Hotelerie und Gastronomie, wo die AN z.B. morgens 3 Stunden arbeiten dürfen und Abends dann die restlichen 5 (oder anders herum)) - hier würde ich als BR auch immer darauf achten, dass das nicht Überhand nimmt und die Kollegen auch noch Zeit für sich haben
    2. lange Pausen, die sich ein AN im Rahmen seiner Gleitzeit selbst gewährt. - hier sind die 11 Stunden zwischen Ende und Neubeginn zu prüfen/überwachen, klar, aber ansonsten würde ich das unter dem Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" nur von Ferne betrachten wollen und mich weitgehend raushalten...


    oder zählt die Zeit der Nichtarbeit dazwischen schon?

    Ohne genaue Kenntnis der Zusammenhänge schwierig zu beurteilen. Wie sagte es mal ein Arbeitsrechtler so schön: Der LKW-Fahrer vor dem geschlossenen Bahnübergang führt gerade auch nicht sein Fahrzeug - aber Pause ist das nicht!


    Wir haben als BR darauf geachtet, dass die Kollegen (schon lange vor dem C-Mist) auch im Mobile Work die Zeiterfassung bedienen können. Denn wie die Kollegen schon richtig sagten: das ArbZG interessiert sich nicht dafür wo gearbeitet wird, aber durchaus dafür, ob die Pausen eingehalten/gemacht werden...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich schließe mich an, diese Regelung wäre für viele Kolleg:innen ein Genickschuss. Die checken früh Mails und bereiten den Tag vor, wecken, versorgen und verbringen anschließend dann die Kinder, machen schnell zur perfekten Zeit den Einkauf und sind dann pünktlich zur Kernzeit wieder am Rechner. Wenn diese freiwillige Fragmentierung weg fiele, wäre Schluss mit Feierabend und noch Zeit für die Kids.

  • Moritz , ich kann mir wie Du vorstellen, dass Randolf die Frage hier mit den sog. "geteilten Diensten" verwechselt. Darüber hinaus interpretiert er auch bzgl dieses Themas die Informationen m.E. falsch. (Kurzfassung: Geteilte Dienste sind unter bestimmten - nicht unumstrittenen- arbeitsrechtlichen Voraussetzungen möglich, die Zeiten zwischen den Dienstteilen sind als Arbeitsunterbrechungen sprich Pausen zu werten, die 11-stündige Ruhepflicht beginnt mit Ende des letzten Teildienstes des Tages).


    Insoweit es nicht nicht um verplante Dienste, sondern um flexible ArbZ-Regelungen (Gleitzeit- oder Vertrauensarbeitszeit) mit hoher Autonomie der AN und weniger bis keiner Verplanung durch den AG ginge, wäre die Frage eh absolut irrelevant. Einzuhalten sind damit die maximale ArbZ von im Schnitt werktäglich 8 Stunden, von maximal 10 Stunden an einem Tag, die Pausenregelungen und die Ruhezeit nach Ende der täglichen Arbeit.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Gibt es im Betrieb eine Gleitzeitregelung?
    Und zu welchen Dingen muss man den aus stempeln? z. B. Rauchen,.....
    Und wie werden die Arbeitszeiten im Mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice den bisher erfasst? Mit Uhrzeit und Pausen / Unterbrechungen aus gestempelt bzw. wird nur ein Arbeitsblock erfasst und der Mitarbeiter hat dabei die Arbeitszeitgesetze und Ruhezeiten selbst eigenverantwortlich einzuhalten?

    Gleitzeitregelung ist fast fertig, wir wollten aber HO/mobiles extra regeln. Rauchen ist nicht bei beim Stempeln. Die Erfassung erfolgt ansonsten für jeden Arbeitsblock, manchmal bis zu 3x/Tag. Die Pause generiert das System eigentlich selbst, aber anscheinend hier auch nicht so ganz.... Und ja, wir waren bei Einführung dabei, leider war da von HO und solchen Geschichten keine Rede, max. in der Pandemie. Aber man hat scheinbar Geschmack daran gefunden, es betrifft aber in unserer Branche eher die wenigsten MA.

  • ich kann mir wie Du vorstellen, dass Randolf die Frage hier mit den sog. "geteilten Diensten" verwechselt.

    tue ich nicht, der Ordner vom AZ-Lehrgang steht ca 35 cm von mir weg im Regal.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • der Ordner vom AZ-Lehrgang steht ca 35 cm von mir weg im Regal

    Dann sei doch mal so lieb und überbrücke diese Distanz, damit wir hier eine Idee bekommen:

    Pausen sollen 1 Stunde nicht übersteigen, sind max 2 Stunden zulässig, danach ist es i.d.R. als Arbeitsende zu bewerten und die Ruhezeit muss eingehalten werden.

    wo in den Gesetzen bzw in der Rechtsprechung bildet sich diese Regel denn ab?


    i.d.R. muss ja noch nicht einmal zwingend "gesetzlich" bedeuten (was allein schon die Formulierung "zu bewerten" impliziert, was, nach meinem Verständnis eher bedeutet "als Arbeitsende zu betrachten").
    Aber mir geht es da wie Fried - eine gesetzliche Abbildung dieser Betrachtungsweise ist mir nicht bekannt (was ja nicht heißt, dass es sie nicht gibt - dann würde ich sie nur halt gerne kennenlernen), und es erschließt sich mir auch argumentativ nicht, warum man so etwas tun sollte.


    Hol uns mit ins Boot, lass es uns verstehen! Bitte! - Danke!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • abgesehen davon, das ich nie was von Gesetzen geschrieben habe, sondern dieses von Fried ins Spiel gebracht wurde, wiederhole ich gerne meine Aussage dazu


    Auf einem AZ-Seminar wurde als Faustformel mal gelehrt: Pausen sollen 1 Stunde nicht übersteigen, sind max 2 Stunden zulässig, danach ist es i.d.R. als Arbeitsende zu bewerten und die Ruhezeit muss eingehalten werden.




    und es erschließt sich mir auch argumentativ nicht, warum man so etwas tun sollte.

    ganz einfach: wenn der AG z.B. die Mittagspause auf 4 Std ansetzt (um damit die AZ für den Betrieb zu optimieren), was machen dann die AN in den 4 Stunden? genau meistens rumsitzen, weil man nicht die 30-50 km nach Hause fährt.


    Pausen müssen verhältnismäßig sein und Pausen sollen den Erholungszweck genügen, was aber nicht exponentiell steigt indem man die Pausen extrem verlängert.

    Das einzige was der AG damit erreicht, ist seine AG-Interessen zu begünstigen und dem AN indirekt Freizeit zu nehmen, da er durch die langen Pausen später Feierabend hat.


    --> aber ich wälze mich da gleich mal durch die AZ-Ordner vom IFB, ob da noch Gesetze/Urteile zu vermerkt sind.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ganz einfach: wenn der AG z.B. die Mittagspause auf 4 Std ansetzt (um damit die AZ für den Betrieb zu optimieren), was machen dann die AN in den 4 Stunden? genau meistens rumsitzen, weil man nicht die 30-50 km nach Hause fährt.

    OK, aber da sind wir doch ganz nah beieinander:

    Aus meiner Sicht sollte man hier zwei Dinge ganz klar und ganz deutlich voneinander trennen:

    1. die geteilte Arbeitszeit aus Veranlassung des AG (berühmt berüchtigt in Hotelerie und Gastronomie, wo die AN z.B. morgens 3 Stunden arbeiten dürfen und Abends dann die restlichen 5 (oder anders herum)) - hier würde ich als BR auch immer darauf achten, dass das nicht Überhand nimmt und die Kollegen auch noch Zeit für sich haben
    2. lange Pausen, die sich ein AN im Rahmen seiner Gleitzeit selbst gewährt. - hier sind die 11 Stunden zwischen Ende und Neubeginn zu prüfen/überwachen, klar, aber ansonsten würde ich das unter dem Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" nur von Ferne betrachten wollen und mich weitgehend raushalten...


    Uns geht es jetzt um die Frage von Pausenregelung, da es MA gibt, im mobilen Arbeiten nicht durchgehend die Stunden am Stück arbeiten, sondern in "Blöcken".

    Hier ging es doch gar nicht um vom AG angeordnete Pausen, sondern um eine individuelle Nutzung von Gleitzeitregelungen.


    Und insofern, Randolf, ist Dein Einwand grundsätzlich nicht verkehrt (und inhaltlich sind wir da (vermutlich) alle beieinander), nur in dem konkrete Fall hier nicht zielführend.


    Und ja, Du hast nicht von Gesetzen gesprochen, völlig richtig. Aber Du hast hier eine doch recht restriktive Regelung zum Nachteil der AN eingebracht (vermutlich, weil Du in dem Moment übersehen hast, dass es hier darum geht, dass die AN sich die Freiheit nehmen), die ich als BR nur vertreten würde, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gibt.


    Nachdem wir das nun sortiert haben, denke ich, können wir folgendes abschließendes Statement verfassen:

    Muss da nun eine Pause von 45 Min. zusätzlich generiert werden, oder zählt die Zeit der Nichtarbeit dazwischen schon?

    Wenn die Zeiten der "Nichtarbeit" jeweils länger als 15 min sind und in der Summe die geforderten Mindestzeiten der Pausen mindestens erreichen und die einzelnen Blöcke nicht die ArbZ gem.§ 4 ArbZG (max. 6 Stunden) überschreiten, braucht es sicher keine weiteren Pausenzeiten.

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  • Aber Du hast hier eine doch recht restriktive Regelung zum Nachteil der AN eingebracht (vermutlich, weil Du in dem Moment übersehen hast, dass es hier darum geht, dass die AN sich die Freiheit nehmen), die ich als BR nur vertreten würde, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gibt.

    Jein, weil die Diskussion auch gerade bei uns geführt wird, gibt es dazu auch eine andere Ansicht:


    Der AG möchte verhindern das lange Pausen dazu führen, das "Kernarbeitszeiten" und damit die Team-Erreichbarkeit "aufgelockert" wird.

    Ich sehe diese Regelung als Recht des AN seine Pausen auch (in meinem Fall) auf 2 Stunden auszuweiten, wenn das explizit in der BV festgehalten wird und nicht nur als "Restriktion"

    Wenn der AG nämlich die Pausenlänge bestimmen darf, dann darf er auch die max. Pausenlänge festlegen soweit es dazu keine Regelung gibt.

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  • Wenn der AG nämlich die Pausenlänge bestimmen darf, dann darf er auch die max. Pausenlänge festlegen soweit es dazu keine Regelung gibt.

    Da der BR hier voll in der Mitbestimmung ist (§ 87 (1) Ziffer 2 BetrVG), sollte es doch ein leichtes sein, hier eine vernünftige Regelung zu treffen.


    Der AG möchte verhindern das lange Pausen dazu führen, das "Kernarbeitszeiten" und damit die Team-Erreichbarkeit "aufgelockert" wird.

    Das kann ich grundsätzlich verstehen. Die Frage ist aber (die nur ihr für euren Betrieb beantworten könnt): kommt es auf jeden einzelnen an? Oder reicht es, wenn das Team erreichbar ist? (Was dann einzelnen Teammitgliedern nach Absprache mehr Freiraum einräumen könnte.)

    Und wenn es denn jetzt schon Kernarbeitszeiten gibt (ist ja so ungewöhnlich nicht), dann muss man doch nur klarstellen, dass die auch im HO gelten. (Dass die AG gut daran taten in Zeiten von Home-Schooling die Kernarbeitszeiten aufzuweichen steht ja auf einem anderen Blatt. Aber in die Richtung würde ich als BR gehen: gibt es wieder Home-Schooling, gebe ich den AN die Möglichkeit flexibler zu sein. Braucht es das nicht, dann gelten die Kernarbeitszeiten.)


    (Lang, lang ist's her (ca. 24 Jahre), da arbeitete ich mit Kernarbeitszeiten von 0900 - 1200 und 1430 - 1600. Pausenzeit war geplant30 min. Aber einmal die Woche habe ich mir den Spaß erlaubt und die Pause wirklich von 1200 - 1430 gemacht. Reichte genau um mich mit einem Freund auf eine Stunde Badminton, eine Dusche und einen Salat zu treffen. Will sagen: sind die Kernarbeitszeiten sinnvoll festgelegt, lässt sich auch damit durchaus arbeiten.)

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