Mobile Arbeit - Kontaktdaten der Mitarbeiter

  • Liebe Kolleg:innen,


    ich habe eine Frage bezüglich des Anspruchs eines BRs auf Herausgabe von Kontaktdaten. Vorab, es wird ein wenig abstrakter.


    Um kurz den Kontext zu geben, ich bin BR-Mitglied in einem mehr oder weniger bekannten Lieferdienst. Ich sehe meine Kolleg:innen daher nur "auf der Straße" und durch reinen Zufall. Als BR kenne ich zwar deren Arbeitszeit (z.B. 14-18 Uhr), weiß aber überhaupt nicht, wo genau sie sich aufhalten, kann mich daher auch nicht an einen zentralen Ort aufhalten und auf Kollegen warten.

    Der Arbeitgeber stellt uns zwar einen Email-Verteiler über Google zur Verfügung, jedoch haben wir auf diesen Verteiler keine Einsicht. Wir wissen weder, wie viele Mitarbeiter in dem Verteiler drin sind (also wer diese Mails empfängt, ob dieser überhaupt alle Mitarbeiter umfasst bzw. regelmäßig aktualisiert wird), noch wie sie versendet werden (z.B. sind die Mails in meinem Postfach immer im Spam gelandet).

    Alle Kollegen verwenden ausschließlich ihre privaten Telefonnummern sowie privaten Smartphones, Fahrräder und E-Mail-Adressen für ihre Arbeit und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber (es gibt lediglich zu den Fahrrädern eine Art "Bring Your Own Device" Vereinbarung). Wir werden im Rahmen unserer Liefertätigkeiten alle 15 Sekunden in einer Kartenansicht für sogenannte Dispositionsmitarbeiter getrackt.


    Der Kontakt zu den Kollegen stellt sich also als äußerst schwierig da. Nun möchten wir eine Betriebsbegehung veranstalten bzw. jeden Mitarbeiter ansprechen und unsere Kontrollpflichten wahrnehmen, dass BVs und Regelungsabreden/Prozesse, die mit dem Arbeitgeber abgestimmt sind, eingehalten werden.

    Im Rahmen von vergangenen Einstellungsblockaden erhalten wir mittlerweile einen Gastzugang zur Rekrutierungssoftware "Fountain", wo wir auch die privaten Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen einsehen können. Der Arbeitgeber hat uns kein Verbot ausgesprochen, diese Daten zu verwenden, um die Mitarbeiter selbst anzuschreiben (also einen eigenen Verteiler aufzusetzen) oder anzurufen.


    Wie seht ihr dies, insbesondere datenschutzrechtlich, wenn wir die Telefonnummer rein zum Zweck nutzen, uns mit dem Mitarbeiter auszutauschen? Haben wir als BR eine Möglichkeit, Daten entsprechend anzufordern? Wäre der Datenschutzverstoß überhaupt gegeben, da es in unserem Geschäftsfeld bisher sowieso "üblich" war, rein die privaten Geräte und Telefonnummern nutzen zu müssen? Haben wir die Möglichkeit, einen Zugang zu besagter Live-Karte zu fordern, um die Mitarbeiter während ihrer Schicht besuchen zu können, da wir auf dieser Karte dann zumindest einen ungefähren Standort haben?


    Zweck des Ganzen ist eine akute Sache, da der Arbeitgeber die Kollegen zu Unterschriften einer Vereinbarung gelenkt hat, die sehr zum Nachteil dieser ist. Wir wollen mit allen Mitteln versuchen, dass die Kollegen den Vertrag nicht unterzeichnen bzw. von diesem zurücktreten, haben aber nur beschränkt Möglichkeiten, diese zu kontaktieren. Der Kontakt über die vom Arbeitgeber "bereitgestellten" Telefonnummern über diese Software wäre dann gut vorbereitet mit einer Nachricht, wie wir die Nummer erhalten haben und falls der Kollege das nicht will, dass wir ihn darüber zu oben genannten Thema fragen möchten, dass er sich an uns wenden kann, sodass wir die Nummer sofort wieder löschen würden)


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und eure Hilfe!

  • Natürlich müsst Ihr als BR die Möglichkeit haben die MA zu kontaktieren und zwar auch einzeln und nicht nur alle auf einmal.

    (Wenn z.B. ein MA gekündigt werden soll und Ihr ihn dazu anhören wollt, könnt Ihr ja schlecht über den Verteiler an alle schreiben "der Karl Müller soll sich mal beim BR melden, damit wir ihn zu seiner Kündigung anhören können").

    Natürlich muss der AG Euch diese Möglichkeit, die MA zu erreichen, entsprechend einrichten. Versucht hat er das zwar mit diesem wenig vertrauenserweckenden Mailverteiler (wenn Ihr da keinen Einblick habt könnte ja auch alles erstmal beim AG landen und dann evtl. "zufällig verschwinden"), aber tatsächlich getan hat der AG das eher hiermit:

    wo wir auch die privaten Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen einsehen können. Der Arbeitgeber hat uns kein Verbot ausgesprochen, diese Daten zu verwenden, um die Mitarbeiter selbst anzuschreiben (also einen eigenen Verteiler aufzusetzen) oder anzurufen.

    ...und das würde ich ganz klar so sehen: Der AG stellt uns die Kontaktdaten der MA auf diesem Weg zur Verfügung und wir nutzen diese ausschließlich dazu um unserer BR-Arbeit, im Rahmen unserer Amtspflichten, auszuüben.

    Den Gedanken "vielleicht will der AG das ja gar nicht und stellt uns die Kontaktdaten quasi aus Versehen zur Verfügung" solltet Ihr streichen! Er muss das tun und er tut es, ob er das eigentlich auch will ist Wurst.

    ...und den Gedanken "der AG stellt uns diese Kontaktdaten zwar zur Verfügung, aber will vielleicht nicht dass wir sie nutzen", solltet Ihr gar nicht erst haben! BR-Arbeit ist weisungsfrei und darf nicht behindert werden, entsprechend darf der AG Eure Kommunikation mit den MA in keiner Weise beeinträchtigen oder unterbinden.

    Haben wir die Möglichkeit, einen Zugang zu besagter Live-Karte zu fordern, um die Mitarbeiter während ihrer Schicht besuchen zu können, da wir auf dieser Karte dann zumindest einen ungefähren Standort haben?

    Das sehe ich eher schwierig. Da Ihr eine Arbeitsplatzbegehung vermutlich auch ohne Standorttracking der MA durchführen könntet, würde dies für mein Empfinden gegen das Prinzip der Datensparsamkeit verstoßen. Das was Eure MA ausliefern, muss ja sicher zu Schichtbeginn irgendwo abgeholt werden. Also zu einer bekannten Zeit, an einem bekannten Ort. Wenn dem so ist, sollte eine Arbeitsplatzbegehung natürlich da beginnen, wo auch die Arbeit beginnt. Dann besteht ja auch die Möglichkeit den MA auf seiner Tour zu begleiten, soweit man dies für notwendig hält.


    da es in unserem Geschäftsfeld bisher sowieso "üblich" war, rein die privaten Geräte und Telefonnummern nutzen zu müssen

    darauf will ich jetzt gar nicht näher eingehen, denn das ist schlicht unzulässig und als BR hättet Ihr die Möglichkeit dieses zu unterbinden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Alle Kollegen verwenden ausschließlich ihre privaten Telefonnummern sowie privaten Smartphones, ... und E-Mail-Adressen für ihre Arbeit und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber

    Wie seht ihr dies, insbesondere datenschutzrechtlich, wenn wir die Telefonnummer rein zum Zweck nutzen, uns mit dem Mitarbeiter auszutauschen? Haben wir als BR eine Möglichkeit, Daten entsprechend anzufordern?

    Grundsätzlich hat der BR selbstverständlich das Recht jederzeit mit "seinen Arbeitnehmern" in Kontakt zu treten. Üblicherweise natürlich über die betrieblichen Kanäle.


    Wenn der betriebliche Kanal genau die privaten Kontaktdaten sind, dann hat der BR selbstverständlich das Recht, diese Kanäle zu benutzen.


    Haben wir die Möglichkeit, einen Zugang zu besagter Live-Karte zu fordern, um die Mitarbeiter während ihrer Schicht besuchen zu können, da wir auf dieser Karte dann zumindest einen ungefähren Standort haben?

    Fordern könnt ihr selbstverständlich viel. Im Rahmen des MBR gem. § 87 (1) Ziffer 6 BetrVG hätte der AG von uns keine OK bekommen, ohne dass wir selber auch die Möglichkeit haben, zumindest teilweise da reinzugucken.


    Gleichwohl möchte ich zu bedenken geben, dass zumindest ich es als "seltsam" empfinden würde, wenn mir mein BR "auflauert". (Wenn es aber bei Euch üblich ist, so miteinander in Kontakt zu treten, dann ist das natürlich gegenstandslos.)


    Grundsätzlich wäre es mir als BR aber wichtiger die Kommunikation sicherzustellen. Den persönlichen Kontakt kann man dann immer noch herstellen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Das was Eure MA ausliefern, muss ja sicher zu Schichtbeginn irgendwo abgeholt werden. Also zu einer bekannten Zeit, an einem bekannten Ort. Wenn dem so ist, sollte eine Arbeitsplatzbegehung natürlich da beginnen, wo auch die Arbeit beginnt. Dann besteht ja auch die Möglichkeit den MA auf seiner Tour zu begleiten, soweit man dies für notwendig hält.

    Da würde ich als BRM bzw. BR auch versuchen die Mitarbeiter abzufischen und mit ihnen zu sprechen.
    Zusätzlich und nicht alternativ würde ich da zu dem Thema mit dem Vertrag ein Plakat aufstellen und die Mitarbeiter über die negativen Dinge informieren und aufklären. Mit Kontaktdaten des BR für weitere Fragen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • würde ich da zu dem Thema mit dem Vertrag ein Plakat aufstellen

    Den Gedanken verstehe ich grundsätzlich, gleichwohl möchte ich hier zur Vorsicht mahnen, da nicht jede Information für die Öffentlichkeit geeignet ist... (ist das kein öffentlicher Ort spricht natürlich nichts dagegen, ist das aber ein öffentlicher Ort (ich stelle mir gerade vor, wie die Kollegen mir ihren Fahrrädern an einer Außentheke vorfahren und ihr Verteilgut erhalten), wäre das u.U. schwierig...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Den Gedanken verstehe ich grundsätzlich, gleichwohl möchte ich hier zur Vorsicht mahnen, da nicht jede Information für die Öffentlichkeit geeignet ist... (ist das kein öffentlicher Ort spricht natürlich nichts dagegen, ist das aber ein öffentlicher Ort (ich stelle mir gerade vor, wie die Kollegen mir ihren Fahrrädern an einer Außentheke vorfahren und ihr Verteilgut erhalten), wäre das u.U. schwierig...)

    Stimmt aber die Außentheke habe ich gedanklich ausgeschlossen bei meiner Antwort.

    Aber wenn Sie da nur vorfahren könnte man es ja mit Flyern für Sie und nicht für die Kunden probieren. Wobei das alles aber vermutlich der Arbeitgeber nicht wirklich toll finden wird.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Alle Kollegen verwenden ausschließlich ihre privaten Telefonnummern sowie privaten Smartphones, Fahrräder und E-Mail-Adressen für ihre Arbeit und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber

    das mag so sein, das impliziert aber nicht für den BR das Recht ebenfalls diese privaten Daten zu bekommen und verwenden zu dürfen.


    Grundsätzlich hat der BR selbstverständlich das Recht jederzeit mit "seinen Arbeitnehmern" in Kontakt zu treten. Üblicherweise natürlich über die betrieblichen Kanäle.


    Wenn der betriebliche Kanal genau die privaten Kontaktdaten sind, dann hat der BR selbstverständlich das Recht, diese Kanäle zu benutzen.

    Die private Telefonnummer geht den BR gar nichts an, nur die dienstlichen Kontaktdaten.


    Der AG muss dem BR die dienstlichen Kontaktdaten zur Verfügung stellen, selbst wenn dass die private Telefonnummern sein sollte, die private Telefonnummer darf er nur mit Zustimmung des AN an den BR weiterleiten.


    DSchGVO?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Der BR hat gesetzliche Aufgaben, hinter denen der persönliche Datenschutz ggf zurückzutreten hat.


    Der BR muss die selben Kontaktmöglichkeiten mit den AN haben, die der AG hat. Insofern hat der AG dem BR die Kontaktdaten, die er dienstlich verwendet (und sei es die private Handynummer, wobei der AG m.E. zwingend Diensthandys zu stellen hätte, wenn der Kontakt dienstlich erforderlich ist - aber das ist ein Extrathema), dem BR zur Verfügung stellen.


    Und natürlich hat der BR das Recht, selber einen Mailverteiler zu erstellen, mit dem er alle AN erreicht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Die private Telefonnummer geht den BR gar nichts an, nur die dienstlichen Kontaktdaten.

    Da sind wir uns doch grundsätzlich einig. Allerdings springst Du hier eindeutig zu kurz, wenn Du aus der Tatsache, dass der AG einzig und ausschließlich über die private Telefonnummer mit seinem AN kommuniziert, folgerst, dass der BR jetzt schlicht keine Kontaktmöglichkeit mehr hätte.


    Der BR muss die selben Kontaktmöglichkeiten mit den AN haben, die der AG hat.

    Genau so sehe ich das auch.


    Und wenn Du Randolf hier die DSGVO mit ins Spiel bringst: Wenn doch der AG offensichtlich nur über die private Telefonnummer mit dem AN kommuniziert, impliziert das, dass der AN auch seine Zustimmung zur Verwendung seiner privaten Kontaktdaten für dienstliche Belange gegeben hat. (Sonst dürfte nämlich auch der AG sie nicht dafür verwenden!)


    Und wenn mir der AG die 32 16 8 als Kontaktnummer für Rosie zur Verfügung stellt, werde ich sicher nicht erst prüfen, ob ich die Nummer verwenden darf oder nicht. Als BR habe ich ein Anrecht auf eine Kontaktmöglichkeit. Und sollte mir der AG doch widerrechtlich eine Nummer gegeben haben, die er mir nicht hätte geben dürfen - nicht mein Problem als BR.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und sollte mir der AG doch widerrechtlich eine Nummer gegeben haben, die er mir nicht hätte geben dürfen - nicht mein Problem als BR.

    damit kann ich leben :)


    Wenn doch der AG offensichtlich nur über die private Telefonnummer mit dem AN kommuniziert, impliziert das, dass der AN auch seine Zustimmung zur Verwendung seiner privaten Kontaktdaten für dienstliche Belange gegeben hat. (Sonst dürfte nämlich auch der AG sie nicht dafür verwenden!)

    gewagte These: ich gebe meine private Telefonnummer dem AG und erkläre mich nichtwissend damit einverstanden, dass der AG diese dem BR weitergibt.


    Minimum müßte der AG mich informieren wenn er das beabsichtigt, meine Tel-Nr ist eben nicht öffentlich und ich entscheide wer mich privat anrufen können soll.


    Mag sein dass das wieder ein nicht gerichtlich geklärter Fall ist, aber nur weil ich dem AG meine Tel-Nr gebe, kann man nicht davon ausgehen, das ich einverstanden bin dass der BR diese bekommt.


    Der BR kann einfach auf der nächsten Betriebsversammlung verkünden: wir benötigen bitte von allen die TelNr.

    Das ist mMn zumutbar und DSGVo kprrekt

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • gewagte These: ich gebe meine private Telefonnummer dem AG und erkläre mich nichtwissend damit einverstanden, dass der AG diese dem BR weitergibt.

    Bleibe doch bitte bei den Fakten und der Herleitung.


    Selbstverständlich hat mein Arbeitgeber meine private Adresse und meine private Telefonnummer. Schließlich musste er ja mal ein Vorstellungsgespräch mit mir vereinbaren und mir den Arbeitsvertrag zuschicken. Und selbstverständlich kann ich nicht nichtwissend mein Einverständnis zu was auch immer geben. Das ist doch völlig unstrittig.


    Aber, und das ist das, was offensichtlich nicht in Deinen Schädel will, wenn das hier gilt

    Alle Kollegen verwenden ausschließlich ihre privaten Telefonnummern sowie privaten Smartphones, ... und E-Mail-Adressen für ihre Arbeit und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber (Hervorhebung durch den Zitierenden)

    dann muss es eine entsprechende Vereinbarung zwischen AN und AG geben. (Ob der AG sich die schriftlich vom AN hat bestätigen lassen, oder ihm einfach nur die Pistole auf die Brust gesetzt hat (wir machen das hier so, wenn es dir nicht passt, kannst du ja woanders arbeiten) und die Zustimmung damit implizit (durch Unterzeichnung des Arbeitsvertrages) erfolgt ist, ist mir als BR wieder vollkommen egal.)


    Die Zustimmung des AN zur Verwendung seiner privaten Kontaktdaten für berufliche Belange (und wir müssen hoffentlich nicht darüber diskutieren, dass eine Kontaktaufnahme des BR dazu gehört) ist unter diesen Gegebenheiten hier, keine gewagte These, sondern simple Rechtsfolge der faktischen Vertragserfüllung.


    Der BR kann einfach auf der nächsten Betriebsversammlung verkünden: wir benötigen bitte von allen die TelNr.

    Das ist mMn zumutbar und DSGVo kprrekt

    Vermutlich würde er das können. Müssen tut er es nach meinem Verständnis nicht. Und es löst doch auch das Problem hier nicht. Der BR will in Kontakt mit seinen AN treten, kann es aber nicht, weil er keine Kontaktdaten hat. Einladen zur Betriebsversammlung kann er aber ohne Kontaktdaten auch nicht - Wie hieß es bei T.V.Kaiser immer so schön? Ein Teufelskreis! ;)


    Nee, sorry, da stelle ich mich als BR im Zweifel hin und sage: ich darf auf dem gleichen Weg mit den AN kommunizieren wie der AG. Und wenn der AG das nicht richtig eingetütet hat - ich mache es nicht zu meinem Problem.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Was steht, rein interesshalber in der Bring your Own Device Vereinbarung drin? Also für die Fahrräder.

    Anfordern oder darum bitten mit den Adressen würde ich als BR die Kollegen nicht weil das wird dann ein Datenschutzthema für den BR und ich sehe da auch nicht wirklich die Berechtigung beim Betriebsrat.

    Lasst euch doch vom Arbeitgeber bestätigen das ihr die Kontaktdaten dafür nutzen dürft. Dann ist bei allen Problemen, welche sich da dann ergeben der Arbeitgeber der "Dumme".

    Wenn ihr keine direkten Kontaktdaten der Mitarbeiter habt welche ihr Nutzen könnt bzw. auch sonst nicht in den Kontakt mit den Mitarbeitern kommen könnt wenn z. B. die Ware zum Ausliefern abgeholt wird dann sehe ich da noch eine andere Methode mit den Mitarbeitern in Kontakt zu kommen.
    "Hallo Chef wir hätte da einen persönlichen Brief an alle von uns vertretenen Mitarbeiter. Wir brauchen da mal Papier, Drucker, Rechner und Briefumschläge für den Versand. Und für jeden Mitarbeiter auch einen frankierten Freiumschlag für die Rücksendung.

    Wir machen das auch alles Zeitnah fertig so das du nur noch die Adressaufkleber auf die Briefumschläge aufbringen musst und das auf deine Kosten zur Post bringen must."

    Und wenn wir da durch sind dann könnte es sein das wir da ein paar Rücksendungen, vertraulich an den BR, haben die da zurück kommen mit dem von dir gestellten frankierten Rücksendeumschlägen welche dazu führen das wir wieder ein paar Briefe zu verschicken haben.


    Nachtrag:

    Und Chef die drei neuen Stellen für die Poststelle, gar kein Problem. Schicke und doch die §99 Meldungen rüber, wir .....

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von suppenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das hier von manchen wortreich herbeigeschriebene Datenschutzproblem löst sich ganz schnell auf, wenn man zweierlei in Betracht zieht.


    Erstens dass der BR unstrittig eben nicht "Dritter" iSd DSGVO ist.


    Zweitens dass der BR qua Gesetz im Rahmen der Erforderlichkeit Zugriff auf schützenswerte persönliche Daten der AN haben muss, ohne dass diese dem zustimmen müssten - wenn die betriebliche Kommunikation mit den AN über deren private Mobiltelefonie abläuft (was ich, wie gesagt, arbeitsrechtlich eh zweifelhaft finde), dann läuft auch die betriebsrätliche Kommunikation mit den AN so ab.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die vielen Antworten bisher! Ich gehe mal auf ein paar Kommentare ein:

    Natürlich müsst Ihr als BR die Möglichkeit haben die MA zu kontaktieren und zwar auch einzeln und nicht nur alle auf einmal.

    (Wenn z.B. ein MA gekündigt werden soll und Ihr ihn dazu anhören wollt, könnt Ihr ja schlecht über den Verteiler an alle schreiben "der Karl Müller soll sich mal beim BR melden, damit wir ihn zu seiner Kündigung anhören können").

    Stimmt, das hatte ich oben im Text vergessen. Mit dem Mailverteiler, zu dem wir keinen direkten Zugriff haben (wir schreiben an diese E-Mail-Adresse, die automatisiert an alle Email-Adressen in diesem Verteiler die Mails schickt), können wir keinen einzeln anschreiben bzw. geht damit nicht mal, dass wir Neueinstellungen anschreiben können. Das ist bei Newslettern für die Stammbelegschaft ziemlich nervig, wenn dort jeden Monat das gleiche drin steht, weil der Text sich immer primär an die Neuen richtet...


    Wir haben als Kündigungsanhörung ein geteiltes Google Sheet mit dem Arbeitgeber, wo dann auch die Telefonnummer drin steht (uns ist das Problem mit der fehlenden Anhörung bewusst, wir lassen uns einfach drauf ein, um es später gegen den AG nutzen zu können). Allerdings ist die Notwendigkeit zur Kontaktaufnahme einzelner Kontakte ja auch nicht nur bei Kündigungen notwendig.

    ...und das würde ich ganz klar so sehen: Der AG stellt uns die Kontaktdaten der MA auf diesem Weg zur Verfügung und wir nutzen diese ausschließlich dazu um unserer BR-Arbeit, im Rahmen unserer Amtspflichten, auszuüben.

    Den Gedanken "vielleicht will der AG das ja gar nicht und stellt uns die Kontaktdaten quasi aus Versehen zur Verfügung" solltet Ihr streichen! Er muss das tun und er tut es, ob er das eigentlich auch will ist Wurst.

    ...und den Gedanken "der AG stellt uns diese Kontaktdaten zwar zur Verfügung, aber will vielleicht nicht dass wir sie nutzen", solltet Ihr gar nicht erst haben! BR-Arbeit ist weisungsfrei und darf nicht behindert werden, entsprechend darf der AG Eure Kommunikation mit den MA in keiner Weise beeinträchtigen oder unterbinden.


    Danke für diesen Input!


    Das sehe ich eher schwierig. Da Ihr eine Arbeitsplatzbegehung vermutlich auch ohne Standorttracking der MA durchführen könntet, würde dies für mein Empfinden gegen das Prinzip der Datensparsamkeit verstoßen. Das was Eure MA ausliefern, muss ja sicher zu Schichtbeginn irgendwo abgeholt werden. Also zu einer bekannten Zeit, an einem bekannten Ort. Wenn dem so ist, sollte eine Arbeitsplatzbegehung natürlich da beginnen, wo auch die Arbeit beginnt. Dann besteht ja auch die Möglichkeit den MA auf seiner Tour zu begleiten, soweit man dies für notwendig hält.

    Es handelt sich um den Lieferdienst, der verschiedene Restaurants auf einer Plattform listet. Demzufolge weiß ich nur, dass Kollege A innerhalb seiner Schicht sich irgendwo im Stadtgebiet aufhalten wird, aber nicht, wann der bei Restaurant 1 oder 2 ist oder ob er dort in seiner Schicht jemals auftauchen wird. Es gibt also keinen Platz, wo der Mitarbeiter zu Schichtbeginn etwas abholen muss. Die Mitarbeiter starten selbstständig von "zu Hause" aus, wenn sie im Liefergebiet wohnen, oder fahren in die Stadt hinein und loggen sich dort - egal wo - ein.


    Grundsätzlich hat der BR selbstverständlich das Recht jederzeit mit "seinen Arbeitnehmern" in Kontakt zu treten. Üblicherweise natürlich über die betrieblichen Kanäle.


    Wenn der betriebliche Kanal genau die privaten Kontaktdaten sind, dann hat der BR selbstverständlich das Recht, diese Kanäle zu benutzen.


    Fordern könnt ihr selbstverständlich viel. Im Rahmen des MBR gem. § 87 (1) Ziffer 6 BetrVG hätte der AG von uns keine OK bekommen, ohne dass wir selber auch die Möglichkeit haben, zumindest teilweise da reinzugucken.

    Genau, die privaten Kontaktdaten ist Stand jetzt der gewöhnliche betriebliche Kanal.

    Diese Karte besteht schon lange vor dem BR, daher war eine Mitbestimmung unsererseits vorher nicht möglich, leider.


    Da würde ich als BRM bzw. BR auch versuchen die Mitarbeiter abzufischen und mit ihnen zu sprechen.
    Zusätzlich und nicht alternativ würde ich da zu dem Thema mit dem Vertrag ein Plakat aufstellen und die Mitarbeiter über die negativen Dinge informieren und aufklären. Mit Kontaktdaten des BR für weitere Fragen.

    Das ist leider das Problem unserer Arbeit - da die Arbeitsstätte die Straße bzw. die verschiedenen Kunden (Restaurants) sind, können wir natürlich nicht freihand überall was aufhängen, wie es bspw. in einem Pausenraum der Fall wäre. Bei uns existiert selbst der nicht :D


    Der AG muss dem BR die dienstlichen Kontaktdaten zur Verfügung stellen, selbst wenn dass die private Telefonnummern sein sollte, die private Telefonnummer darf er nur mit Zustimmung des AN an den BR weiterleiten.

    Der Arbeitgeber weigerte sich seit jeher, betriebliche Geräte zur Verfügung zu stellen, es scheitert ja schon einer betrieblichen Emailadresse, da man unbedingt die Fahrer von den Office-Mitarbeitern trennen möchte. Das soll natürlich keine Ausrede sein, dafür die privaten Daten der Kollegen zu nutzen...

    Der BR muss die selben Kontaktmöglichkeiten mit den AN haben, die der AG hat. Insofern hat der AG dem BR die Kontaktdaten, die er dienstlich verwendet (und sei es die private Handynummer, wobei der AG m.E. zwingend Diensthandys zu stellen hätte, wenn der Kontakt dienstlich erforderlich ist - aber das ist ein Extrathema), dem BR zur Verfügung stellen.


    Und natürlich hat der BR das Recht, selber einen Mailverteiler zu erstellen, mit dem er alle AN erreicht.

    Genau das ist tatsächlich das Thema, wieso ich hier den Thread gestartet habe - er stellt die Geräte derzeit nur unter Voraussetzung der Unterschrift eines (meiner Meinung nach) sittenwidrigen Leihvertrags zur Verfügung (ein Leihvertrag für ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber zu stellen hat?). Viele bei uns können leider weder Deutsch noch Englisch und denken, es war eine Aufforderung zu unterschreiben, daher möchten wir nun jeden kontaktieren und diese eindringlich darauf hinweisen, diesen Vertrag zu kündigen/widerrufen. Es gibt zwar eine GBV zu dienstlichen Smartphones, jedoch hält der AG sich auch daran nicht.


    Auf welches Recht können wir uns beziehen, selbst einen Verteiler zu erstellen? Die Daten in der Rekrutierungssoftware werden bei Einstellung nicht mehr aktualisiert, das heißt irgendwann bräuchten wir zwingend eine Liste aller Mailadressen oder Handynummern.


    dann muss es eine entsprechende Vereinbarung zwischen AN und AG geben. (Ob der AG sich die schriftlich vom AN hat bestätigen lassen, oder ihm einfach nur die Pistole auf die Brust gesetzt hat (wir machen das hier so, wenn es dir nicht passt, kannst du ja woanders arbeiten) und die Zustimmung damit implizit (durch Unterzeichnung des Arbeitsvertrages) erfolgt ist, ist mir als BR wieder vollkommen egal.

    Es war tatsächlich die Pistole auf der Brust - du benutzt dein eigenes Fahrzeug (Fahrrad/Auto), dein privates Smartphone und hast sicherzustellen, dass dieses genug Datenvolumen für die Arbeit hast und wenn du damit nicht einverstanden bist, dann geh halt. Zum Glück hat ein Kollege erfolgreich vorm BAG im November 2021 dagegen gewonnen.


    Vermutlich würde er das können. Müssen tut er es nach meinem Verständnis nicht. Und es löst doch auch das Problem hier nicht. Der BR will in Kontakt mit seinen AN treten, kann es aber nicht, weil er keine Kontaktdaten hat. Einladen zur Betriebsversammlung kann er aber ohne Kontaktdaten auch nicht - Wie hieß es bei T.V.Kaiser immer so schön? Ein Teufelskreis! ;)


    Nee, sorry, da stelle ich mich als BR im Zweifel hin und sage: ich darf auf dem gleichen Weg mit den AN kommunizieren wie der AG. Und wenn der AG das nicht richtig eingetütet hat - ich mache es nicht zu meinem Problem.

    Die BR Versammlung würde jetzt zu viel Zeit ins Land streichen.

    Ich war anfangs auch sehr vorsichtig mit meinem Gedanken und auch meine Kollegen haben mich vor eventuellen Datenschutzverstößen gewarnt. Letztlich dachte ich auch so und hätte es genauso argumentiert bzw. hätte mich vielleicht sogar auf Gegenwind eingestellt. Bloß weil der AG alles auf die privaten Arbeitsmittel wälzt, darf ich deshalb nicht mit meinen Kollegen in Kontakt treten dürfen? Eher wäre der Verstoß dann der größere, dass ich meine Arbeitskollegen auf ihrer privaten Nummer anrufen muss, da es keine betriebliche gibt...


    Zum letzten Absatz, wenn der AN ein Problem hätte, wenn ich ihm als BR kontaktiere, dann sollte er ja wohl ein noch größeres Problem haben, dass der AG ihn privat kontaktiert. Zum Glück sind die meisten Kollegen ja relativ gut drauf, wenn man mit einem wichtigen Grund auf sie über diesen Weg zukommt - klar gibt es immer die, die überhaupt nicht kontaktiert werden wollen, denen wäre dann aber bei dem aktuell akuten Problem auch nicht mehr zu helfen und letztlich versuche ich sie ja auch nur zu schützen.


    Was steht, rein interesshalber in der Bring your Own Device Vereinbarung drin? Also für die Fahrräder.

    Habe mich da etwas falsch ausgedrückt: Es ist per se keine BYOD BV, sondern eine "Kompensation privat eingebrachter Arbeitsmittel - Fahrrad" GBV. In der GBV steht eine Kompensation beschrieben, falls der AG kein Fahrrad oder anderes Fahrzeug stellt und dass er für sämtliche Reparaturen verantwortlich ist.

    Lasst euch doch vom Arbeitgeber bestätigen das ihr die Kontaktdaten dafür nutzen dürft. Dann ist bei allen Problemen, welche sich da dann ergeben der Arbeitgeber der "Dumme".

    Darauf wird wahrscheinlich sowieso keine Antwort kommen und wenn dann ein klares "Nein" wegen Datenschutz. Es ist schon lustig, dass solche Themen, die den BR betreffen, Datenschutz ist, aber die ganze App auf dem privaten Handy natürlich keinen Datenschutzverstoß darstellt :D

  • 2 / 2 da die Nachricht zu lang wurde:


    "Hallo Chef wir hätte da einen persönlichen Brief an alle von uns vertretenen Mitarbeiter. Wir brauchen da mal Papier, Drucker, Rechner und Briefumschläge für den Versand. Und für jeden Mitarbeiter auch einen frankierten Freiumschlag für die Rücksendung.

    Wir machen das auch alles Zeitnah fertig so das du nur noch die Adressaufkleber auf die Briefumschläge aufbringen musst und das auf deine Kosten zur Post bringen must."

    Und wenn wir da durch sind dann könnte es sein das wir da ein paar Rücksendungen, vertraulich an den BR, haben die da zurück kommen mit dem von dir gestellten frankierten Rücksendeumschlägen welche dazu führen das wir wieder ein paar Briefe zu verschicken haben.


    Hehe, habe das auch schon überlegt. Da hätten wir hier aber wieder das Problem, dass private Daten (diesmal die Postadresse) benutzt wird :P Aber um den AG zu nerven wäre auch das ein Versuch wert. So lange Kosten produzieren, bis man die Kollegen vernünftig anschreiben kann. Bei unserer Größe des Betriebs ist dann leider noch keine eigene Poststelle notwendig :D

  • Diese Karte besteht schon lange vor dem BR, daher war eine Mitbestimmung unsererseits vorher nicht möglich, leider.

    Die Mitbestimmung könnt Ihr aber nun wahrnehmen, und das solltet Ihr dann wohl auch tun.

    Auf welches Recht können wir uns beziehen, selbst einen Verteiler zu erstellen?

    Es gibt sehr umfangreiche Rechtsprechung zum Thema "Waffengleichheit" zwischen den Betriebsparteien und dazu, auf welche Kommunikationsmittel der BR Zugriff haben muss. Ich empfehle Euch dringend, hier anwaltliche Vertretung zu beauftragen und nach § 23 (3) BetrVG gg den AG vorzugehen.

    Es gibt zwar eine GBV zu dienstlichen Smartphones, jedoch hält der AG sich auch daran nicht.

    Wenn der AG sich nicht an eine (G)BV hält, dann kann der BR anwaltliche Vertretung beauftragen und nach § 23 (3) BetrVG gg den AG vorgehen, und das sollte er dann auch tun.


    Ich vermute nach Deinen Schilderungen, dass Ihr vmtl noch viel mehr Gerichtsverfahren gg den AG führen könntet und solltet...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • 2 / 2 da die Nachricht zu lang wurde:



    Hehe, habe das auch schon überlegt. Da hätten wir hier aber wieder das Problem, dass private Daten (diesmal die Postadresse) benutzt wird :P Aber um den AG zu nerven wäre auch das ein Versuch wert. So lange Kosten produzieren, bis man die Kollegen vernünftig anschreiben kann. Bei unserer Größe des Betriebs ist dann leider noch keine eigene Poststelle notwendig :D

    Das Problem hat aber der Arbeitgeber, da ihr ihn ja für den Versand einspannt. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • er stellt die Geräte derzeit nur unter Voraussetzung der Unterschrift eines (meiner Meinung nach) sittenwidrigen Leihvertrags zur Verfügung (ein Leihvertrag für ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber zu stellen hat?). Viele bei uns können leider weder Deutsch noch Englisch und denken, es war eine Aufforderung zu unterschreiben, daher möchten wir nun jeden kontaktieren und diese eindringlich darauf hinweisen, diesen Vertrag zu kündigen/widerrufen. Es gibt zwar eine GBV zu dienstlichen Smartphones, jedoch hält der AG sich auch daran nicht.

    ehrlich gesagt halte ich die von Euch angedachte Vorgehensweise für riskant und wenig erfolgversprechend.

    Ein Vertrag zwischen AG und MA ist zunächst mal eine rein individualrechtliche Angelegenheit und kein kollektives Arbeitsrecht und geht den BR damit erstmal gar nichts an. Wenn Ihr die Kollegen nun dahingehend beratet, dass sie diese Verträge kündigen sollen, könnte Euch das als Rechtsberatung ausgelegt werden, was der BR nicht darf, sondern lt. Anwaltsgesetz nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden darf.

    Es liegt zwar die Vermutung nahe, dass es sich um einen "Formularvertrag" handelt (also für alle MA gleich) und dass es evtl. sogar als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag gewertet werden könnte, aber auch das würde dem BR zunächst nur ein Recht auf Inhaltskontrolle geben.

    Nimm das jetzt bitte nicht als Vorwurf, sondern als konstruktive Kritik, denn ich gehe davon aus dass das nicht Eure Absicht ist, aber de facto scheut Ihr die Konfrontation mit dem AG und wälzt das Problem auf die MA ab.

    Denn wenn es eine GBV zu dienstlichen Smartphones gibt, dann ist es Euer Job diese voll umfänglich durchzusetzen.

    Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die Regelungen in dieser GBV für die MA günstiger ausfallen, als die Regelungen dieses "Leihvertrags". Wenn dies der Fall ist, dann sind diese Leihverträge schlicht unwirksam da der AG eine bestehende GBV nicht umgehen kann, indem er deren Regelungsinhalte einzelvertraglich mit den MA ungünstiger vereinbart (Günstigkeitsprinzip).

    Ich würde sogar vermuten, dass der AG sich nicht einfach nur "nicht an die GBV hält". Wenn der AG die MA von dieser GBV abweichende Einzelverträge unterschreiben lässt, dann missachtet er ganz offen und direkt Eure Mitbestimmungsrechte.

    Um es mal drastisch auszudrücken: Der AG kackt Euch auf den Tisch und die MA sollen es jetzt wegmachen indem sie sich mit dem AG anlegen und diese Verträge kündigen...

    Euer Job wäre es jetzt stattdessen umgehend einen Anwalt mit der Durchsetzung Eurer Mitbestimmungsrechte zu beauftragen. Der wird sich vermutlich ins Fäustchen lachen, denn wenn der AG die MA ungünstigere Verträge unterschreiben lässt um eine GBV zu umgehen, dann ist die Beweisführung ja bereits abgeschlossen und schwarz auf weiß nachweisbar. Damit wird dann ja quasi auch offiziell festgestellt, dass die Einzelverträge unwirksam sind und damit sind diese auf einen Schlag allesamt vom Tisch.

    Ihr braucht für diese ganze Angelegenheit keine Plakate, kein Standorttracking der MA und noch nicht mal die Kontaktdaten der MA, alles was Ihr braucht ist ein Telefon und die Nummer eines Anwalts für Arbeitsrecht. Den ruft Ihr an und sagt "Unser AG umgeht eine GBV indem er die MA ungünstigere Einzelverträge unterschreiben lässt". Das anschließende Gespräch wird vermutlich sehr erhellend sein... ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich würde sogar vermuten, dass der AG sich

    Um es mal drastisch auszudrücken: Der AG kackt Euch auf den Tisch und die MA sollen es jetzt wegmachen indem sie sich mit dem AG anlegen und diese Verträge kündigen...

    Euer Job wäre es jetzt stattdessen umgehend einen Anwalt mit der Durchsetzung Eurer Mitbestimmungsrechte zu beauftragen. Der wird sich vermutlich ins Fäustchen lachen, denn wenn der AG die MA ungünstigere Verträge unterschreiben lässt um eine GBV zu umgehen, dann ist die Beweisführung ja bereits abgeschlossen und schwarz auf weiß nachweisbar. Damit wird dann ja quasi auch offiziell festgestellt, dass die Einzelverträge unwirksam sind und damit sind diese auf einen Schlag allesamt vom Tisch.

    Jawollja.


    Aber nichtsdestotrotz besteht parallel das Grundsatzproblem weiter, dass der BR Anspruch darauf hat, die AN ohne Hinderung erreichen zu können. Sei es wie hier über die dem AG für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Nummern der Privathandys und privaten Mailadressen, oder aber über die Nummern der Diensthandys und der dienstlichen Mailadressen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.