Liebe Kolleg:innen,
ich habe eine Frage bezüglich des Anspruchs eines BRs auf Herausgabe von Kontaktdaten. Vorab, es wird ein wenig abstrakter.
Um kurz den Kontext zu geben, ich bin BR-Mitglied in einem mehr oder weniger bekannten Lieferdienst. Ich sehe meine Kolleg:innen daher nur "auf der Straße" und durch reinen Zufall. Als BR kenne ich zwar deren Arbeitszeit (z.B. 14-18 Uhr), weiß aber überhaupt nicht, wo genau sie sich aufhalten, kann mich daher auch nicht an einen zentralen Ort aufhalten und auf Kollegen warten.
Der Arbeitgeber stellt uns zwar einen Email-Verteiler über Google zur Verfügung, jedoch haben wir auf diesen Verteiler keine Einsicht. Wir wissen weder, wie viele Mitarbeiter in dem Verteiler drin sind (also wer diese Mails empfängt, ob dieser überhaupt alle Mitarbeiter umfasst bzw. regelmäßig aktualisiert wird), noch wie sie versendet werden (z.B. sind die Mails in meinem Postfach immer im Spam gelandet).
Alle Kollegen verwenden ausschließlich ihre privaten Telefonnummern sowie privaten Smartphones, Fahrräder und E-Mail-Adressen für ihre Arbeit und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber (es gibt lediglich zu den Fahrrädern eine Art "Bring Your Own Device" Vereinbarung). Wir werden im Rahmen unserer Liefertätigkeiten alle 15 Sekunden in einer Kartenansicht für sogenannte Dispositionsmitarbeiter getrackt.
Der Kontakt zu den Kollegen stellt sich also als äußerst schwierig da. Nun möchten wir eine Betriebsbegehung veranstalten bzw. jeden Mitarbeiter ansprechen und unsere Kontrollpflichten wahrnehmen, dass BVs und Regelungsabreden/Prozesse, die mit dem Arbeitgeber abgestimmt sind, eingehalten werden.
Im Rahmen von vergangenen Einstellungsblockaden erhalten wir mittlerweile einen Gastzugang zur Rekrutierungssoftware "Fountain", wo wir auch die privaten Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen einsehen können. Der Arbeitgeber hat uns kein Verbot ausgesprochen, diese Daten zu verwenden, um die Mitarbeiter selbst anzuschreiben (also einen eigenen Verteiler aufzusetzen) oder anzurufen.
Wie seht ihr dies, insbesondere datenschutzrechtlich, wenn wir die Telefonnummer rein zum Zweck nutzen, uns mit dem Mitarbeiter auszutauschen? Haben wir als BR eine Möglichkeit, Daten entsprechend anzufordern? Wäre der Datenschutzverstoß überhaupt gegeben, da es in unserem Geschäftsfeld bisher sowieso "üblich" war, rein die privaten Geräte und Telefonnummern nutzen zu müssen? Haben wir die Möglichkeit, einen Zugang zu besagter Live-Karte zu fordern, um die Mitarbeiter während ihrer Schicht besuchen zu können, da wir auf dieser Karte dann zumindest einen ungefähren Standort haben?
Zweck des Ganzen ist eine akute Sache, da der Arbeitgeber die Kollegen zu Unterschriften einer Vereinbarung gelenkt hat, die sehr zum Nachteil dieser ist. Wir wollen mit allen Mitteln versuchen, dass die Kollegen den Vertrag nicht unterzeichnen bzw. von diesem zurücktreten, haben aber nur beschränkt Möglichkeiten, diese zu kontaktieren. Der Kontakt über die vom Arbeitgeber "bereitgestellten" Telefonnummern über diese Software wäre dann gut vorbereitet mit einer Nachricht, wie wir die Nummer erhalten haben und falls der Kollege das nicht will, dass wir ihn darüber zu oben genannten Thema fragen möchten, dass er sich an uns wenden kann, sodass wir die Nummer sofort wieder löschen würden)
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und eure Hilfe!