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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 -
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 -
Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub
LArbG lehnt Klage einer Arbeitnehmerin ab
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Verkaufshilfe in Kurzarbeit mit der Begründung abgelehnt, dass während der Kurzarbeit Null die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen aufgehoben sind.
Analog zur Elternzeit wird der Urlaubsanspruch auch hier nur für die Monate reduziert, in denen komplett nicht gearbeitet wurde. Im Sinne der Kurzarbeit gehört auch regulärer Urlaub zur "Arbeitszeit", dieser unterbricht die Kurzarbeit.