Am Donnerstag ausgestellt und am Montag in der Firma? Das ist m.E. immernoch rechtzeitig. Zumal die AN ja im Ausland weilte. Ein Brief von IT nach DE bräuchte schon ein paar Tage. Und m.E. kann ein AN nicht verpflichtet werden, eine AUB digital unverschlüsselt zu senden, da spräche schon der Datenschutz dagegen. Also m.E. nicht abmahnfähig, und auch kein Fall für eine Ermahnung.
Das lässt sich auch per Fax machen. Das muss nach §5 (2) EFZG mit Adresse im Ausland an den Arbeitgeber und die Krankenkasse erfolgen und zwar in der schnellstmöglichen Art. Auch die Rückkehr ins Inland ist anzuzeigen.
Einen Verstoß gegen Gesetzte halte ich durchaus für Abmahnbar.
Die Frage ist wie häufig das bei uns passiert und es eine AU im Ausland gibt und jemand das wirklich einhält als AN.