Versätete AU-Meldung im Urlaub = Pech gehabt?

  • Am Donnerstag ausgestellt und am Montag in der Firma? Das ist m.E. immernoch rechtzeitig. Zumal die AN ja im Ausland weilte. Ein Brief von IT nach DE bräuchte schon ein paar Tage. Und m.E. kann ein AN nicht verpflichtet werden, eine AUB digital unverschlüsselt zu senden, da spräche schon der Datenschutz dagegen. Also m.E. nicht abmahnfähig, und auch kein Fall für eine Ermahnung.

    Das lässt sich auch per Fax machen. Das muss nach §5 (2) EFZG mit Adresse im Ausland an den Arbeitgeber und die Krankenkasse erfolgen und zwar in der schnellstmöglichen Art. Auch die Rückkehr ins Inland ist anzuzeigen.
    Einen Verstoß gegen Gesetzte halte ich durchaus für Abmahnbar.
    Die Frage ist wie häufig das bei uns passiert und es eine AU im Ausland gibt und jemand das wirklich einhält als AN.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Das Gesetz sagt, spätestens am 4. Tag muss dem AG die AUB vorliegen. In diesem Fall wäre es der Sonntag, da ist keiner im Büro, also am Montag gleich in der früh (bevor das Büro öffnet) ins Faxgerät oder Emailkonto.


    Ein Fax vom Ausland nach DE? Ungeschützt? Kollidiert das nicht mit dem Datenschutz? Wozu haben wir eine Datenschutzverordnung, wenn man im Krankheitsfall dagegen verstoßen muss um die AUB rechtzeitig abzugeben?

  • Es geht nicht um die AU-Bescheinigung sondern um die Krankmeldung. Die hat weder im Inland noch im Ausland per Post zu erfolgen, weil damit "unverzüglich" nicht erreicht werden kann.

    Es geht hier aber um die Erstattung des Urlaubsanspruchs. Da ist eh die AU-Beschinigung maßgeblich. Für eine Leistungsverweigerung reicht aber die verspätete Einreichung (sofern es denn eine gewesen wäre) eh nicht aus.

  • Das Gesetz sagt, spätestens am 4. Tag muss dem AG die AUB vorliegen.

    es geht nicht um die Vorlage der AUB, es geht um die unverzügliche Krankmeldung beim AG, dafür reicht ein Telefonat, eine e-mail oder sonstiges.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Das Gesetz sagt, spätestens am 4. Tag muss dem AG die AUB vorliegen. In diesem Fall wäre es der Sonntag, da ist keiner im Büro, also am Montag gleich in der früh (bevor das Büro öffnet) ins Faxgerät oder Emailkonto.

    Das Gesetz sagt, dass der AN die AUB "vorzulegen" hat. Das geht nicht per E-Mail oder FAX. Die unverzügliche Mitteilung kann beliebig erfolgen, die AUB muss im Original auf den Schreibtisch der Personalabteilung oder des AG.

  • Das Gesetz sagt, dass der AN die AUB "vorzulegen" hat. Das geht nicht per E-Mail oder FAX. Die unverzügliche Mitteilung kann beliebig erfolgen, die AUB muss im Original auf den Schreibtisch der Personalabteilung oder des AG.

    Blöde Frage: Wo steht, dass das Vorlegen innerhalb der Frist zwingend des Originales bedarf?


    M.E. ist Voraussetzung, dass eine Rechtzeitigkeit zumutbar oder technisch überhaupt möglich ist. Gerade wenn man im Ausland weilt und Postwege sehr lang oder gar unzuverlässig sind, wird man zumindest vorab mit Hilfsmitteln wie Scan, Fax oder Abphotographieren und Verschicken als Mail-Anhang arbeiten müssen...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Gerade wenn man im Ausland weilt und Postwege sehr lang oder gar unzuverlässig sind, wird man zumindest vorab mit Hilfsmitteln wie Scan, Fax oder Abphotographieren und Verschicken als Mail-Anhang arbeiten müssen...

    da ich im mobilen Arbeiten bin kann ich keinen Kommentar bemühen aber ich sehe das genauso

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Verschicken als Mail-Anhang

    ist bei uns üblich das direkt am Tag des Arztbesuches so zu machen und das Original wird dann schnellstmöglich nachgereicht, hat noch nie Probleme gegeben.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Gerade wenn man im Ausland weilt und Postwege sehr lang oder gar unzuverlässig sind, wird man zumindest vorab mit Hilfsmitteln wie Scan, Fax oder Abphotographieren und Verschicken als Mail-Anhang arbeiten müssen...

    Sehe gerade im Arbeitsgericht einen vorwurfsvoll blickenden Vorsitzenden der Richtung Arbeitgeber fragt - "Was wollen Sie denn noch?"

  • M.E. ist Voraussetzung, dass eine Rechtzeitigkeit zumutbar oder technisch überhaupt möglich ist.

    Spätestens, und hoffentlich endlich, müssen wir ab Januar darüber nicht mehr diskutieren. Zumindest nicht innerhalb von DE. Das soll ja dann alles elektronisch laufen.


    Bei uns bei der DB wurde eine App herausgegeben, mit der man Urlaub beantragen kann, und auch die AUB digital einreichen (mit der App abfotografieren und hinschicken). Die Verbindung zum Server ist sogar geschützt, also Datenschutzkonform, dafür läuft die App nicht auf privaten Endgeräten (nur im Arbeitsbereich des dienstlichen Endgerätes). Nur in unserem Bereich wurde die App nie eingeführt ("Wir haben kein Geld dafür", oder "Wir können es technisch nicht umsetzen", und sonst noch allerlei Ausreden). Gefällt mir nicht ganz so gut, digital ist besser (Man braucht keinen Briefumschlag, keine Briefmarken, und braucht auch nicht Stunden um den Brief zur Post zu bringen). Wenn man mal davon absieht, dass ohnehin so gut wie keiner sein dienstliches Tablet mit nachhause nimmt, nur um vielleicht irgendwann darüber mal eine AUB zum PEP zu schicken.


    ist bei uns üblich das direkt am Tag des Arztbesuches so zu machen und das Original wird dann schnellstmöglich nachgereicht, hat noch nie Probleme gegeben.

    Solange der AG nicht sagt "Du MUSST das so machen" geht es.

    2 Mal editiert, zuletzt von mumpel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mumpel mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Formulierung in § 5 EFZG, wonach Arbeitnehmer das Dokument “vorlegen” müssen, legt nahe, dass der Arbeitgeber auf jeden Fall das Original verlangen kann. Aus praktischen Gründen erlauben es aber viele Unternehmen, dass die Krankschreibung zunächst in digitaler Form per E-Mail eingereicht wird. Es kann darüber zum Beispiel betriebliche Vereinbarungen geben. Wenn Arbeitnehmer dann wieder gesund sind oder zumindest fit genug für den Weg zum Briefkasten, können sie das Original nachreichen. Ob das auch bei deinem Arbeitgeber möglich ist, solltest du einfach im Personalbüro erfragen.

    In der Realität gibt es wohl oft (bei uns auch) eine freiwillige Offenheit des AG gegenüber der gesetzlichen Regelung. Ich durfte meine AUB per E-Mail an die Perso schicken und sollte sie irgendwann, wenn ich wieder gesund im Büro bin, im Original nachreichen.


    Der Kommentar zu § 7 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers) sagt, dass die Entgeltfortzahlung (ich denke, dass die Erstattung von Urlaub analog gewertet würde) nur bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage der AUB verweigert werden darf (nicht muss! - daher eine gewisse flexibilität der AG). Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht ist das nicht der Fall.

    Gleichzeitig steht dort, dass das Leistungsverweigerungsrecht rückwirkend erlischt, wenn der AN seiner Pflicht zur Vorlage der AUB nachgekommen ist. Da die AG normalerweise mindestens drei Monate lang ihre Abrechnungen korrigieren können, bleibt ausreichend Zeit, um auf die AUB im Original zu warten. Nur im Betrugsfall könnte die dann ja nicht vorgelegt werden und dann hat der AG meistens noch ausreichend Möglichkeiten, das Geld zurückzubekommen. Der Aufwand in den wenigen Einzelfällen, wo eine AUB zum Monatsabschluss bekannt, aber verzögert noch nicht vorgelegt wurde, die Lohnabrechnung also reduziert werden dürfte, ist den meisten AG vermutlich zu groß. Zumal darauf folgend auch eine Korrekturrechnung erfolgen müsste, wenn die AUB doch auftaucht.

  • Dass das Original (so schnell wie es eben geht) her muss, klar. Aber es muss in einem Zeitraum her, der machbar bzw zumutbar ist.


    Ich war z.B. 2021 in der algerischen Sahara und 2022 im bolivianischen Hochland unterwegs, da ist schon eine sofortige AU-Meldung oder eine AUB per Mail mangels Infrastruktur gar nicht möglich, und bevor man die AUB im Original dort auf den Postweg bringt, nimmt man sie besser persönlich mit nach Hause, das geht schneller...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)