Liebe Kollegen (und natürlich Kolleginnen),
eine Mitarbeiterin ist im Urlaub am Donnerstag krank geworden. Sie sagt, sie habe das der Personalstelle sofort mitgeteilt. Dort ist ihre Mail aber nicht auffindbar, und sie selbst hat sie auch nicht mehr im Ordner. Jedenfalls hat sie am folgenden Montag die AU-Bescheinigung geschickt, AU ab Donnerstag.
Der AG weigert sich jetzt, den Urlaub zurück zu buchen, da die Kollegin sich nicht rechtzeitig krank gemeldet habe.
Ich finde dazu wenig. Meiner Ansicht nach hat die Kollegin einen Anspruch darauf, die Urlaubstage zurück gebucht zu bekommen:
§9 BUrlG: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."
Wie seht Ihr das? Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Anspruch auf Rückübertragung der Urlaubstage besteht. Der AG kann allenfalls abmahnen, dass sie sich nicht rechtzeitig gemeldet hat. (Das würde sie lächelnd verkraften.)
Danke für Eure Antworten.