Formulierung einer einheitlichen Abwesenheitsnotiz

  • Hallo zusammen,


    uns erreichte kürzlich eine Mail, die einen vorformulierten Text für die Abwesenheitsassistenz beinhaltete.

    Alle Mitarbeiter sollen ab sofort diesen Text als Abwesenheitsnotiz verwenden.

    Ich stelle mir jetzt die Frage, ob der Arbeitgeber das so einfach vorschreiben darf, oder ob das nicht schon in den § 87 (1) Nr. 1 BetrVG fällt.

    Hat mir hierzu jemand eine vernünftige und aussagekräftige Antwort?

  • Das ist eine allgemeine Arbeitsanweisung, die mitbestimmungsfrei sein dürfte.

    Mit irgendeinem konkreteren Beispiel ließe sich da vielleicht eine Mitbestimmung konstruieren. Da wäre eher die Frage, was ihr erreichen wollt.

    Wollt ihr einfach nur gefragt werden, dann würde ich das MBR verneinen.

    Habt ihr einen konkreten Anpassungswunsch oder ein Problem mit der Anweisung, dann würde ich erst einfach so auf den AG zugehen. Das MBR ist hier höchstens ein seidener Faden, an dem ihr eure Forderung aufknüpfen könnt.

  • Immerhin gibt man damit bekannt, dass der Empfänger nicht arbeitet und wenn ein konkretes "Anfangs- und Enddatum" gegeben ist, dann läßt es den Rückschluss zu, dass der MA Urlaub hat.

    Mit ein wenig krimineller Energie kann man dadurch Rückschlüsse ziehen: der MA ist nicht auf der Arbeit, auf klingeln und Anrufe reagiert er auch zu Hause nicht --> ist im Urlaub


    soweit es nur eine reine Abwesenheitsnotiz ist ohne konkretere Angaben, sehe ich dieses auch als MBR-frei.

    Sobald sich daruas Rückschlüsse auf das "Privatleben" (Dauer von Urlaub, Dienstreise, Krankheit etc) ziehen lassen, gehe ich von einer Mitbestimmung aus.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.