Versetzung - Teamleitung

  • Ein Vertriebsmitarbeiter soll neben seinem bisherigen Aufgabengebiet auch die Leitung seines Teams übernehmen.

    Dieses schließt neben der fachlichen Leitung auch einige Personalangelegenheiten mit ein. HR ist der Meinung,

    dass es sich hierbei nicht um eine Versetzung handelt. Der Betriebsrat sieht es aber anders, da sich die Verantwortung

    des Mitarbeiters gerade im Hinblick auf die Personalangelegenheiten verändert. Kann der Betriebsrat hier eine

    Ausschreibung der Teamleiterfunktion und somit einen Versetzungsantrag verlangen? Die Vertriebsrolle soll davon

    unberührt bleiben.

  • Mitarbeiter auf Teamleitung = erhebliche Änderung der Arbeitsumstände also Versetzung. Teamleitung hat Führungsaufgaben die ein normaler MA nicht hat, das ist sicher erheblich genug.

    Natürlich kann der BR eine interne Ausschreibung gem. §93 BetrVG verlangen aber wenn der AG schon weiß wen er da haben will wird das nicht zu einem anderen Ergebnis führen...

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Leicht Off-Topic: Das ist leider genau die Einstellung, die zu schlechter Führung und schlechten Führungspersönlichkeiten führt. Ein Mensch soll eine Teamleitung übernehmen, Kolleginnen und Kollegen anständig führen und anleiten und an der ursprünglichen Aufgabe soll sich nichts ändern.

    Wird ganz bestimmt ein ganz toller Vorgesetzter, der diese Aufgabe einfach on Top bekommt. Ggf. sogar ohne Gehaltsanpassung, damit die Motivation nicht zu sehr gesteigert wird.


    Für den Versetzungsbegriff ist nur dann eine "erhebliche Änderung" notwendig, wenn die Maßnahme nicht länger als einen Monat dauert. Ich sehe hier klar eine Versetzung. Sollte sich wider Erwarten die Eingruppierung ändern, ist das laut Fitting (§ 99 Rn. 130) ein weiteres Indiz für eine erhebliche Änderung.


    Auch wenn die interne Stellenausschreibung nichts am Ergebnis ändert (Auswahlrichtilinien sind zu beachten!), führt sie zu einem besseren Überblick, wer sich intern entwickeln will. Und ggf. auch für den BR zu einer Einsicht, weshalb ein anderer interner Bewerber nicht genommen wurde.

  • In Ergänzung zu den bisherigen Antworten:

    Der HR scheint sich ja nicht allzu viele unnötige Gedanken machen zu wollen.

    Ich würde hier schon deshalb eine Stellenausschreibung fordern, damit überhaupt mal annähernd die damit verbundenen Aufgaben genannt werden. Das erleichtert dann auch die Feststellung, ob es sich hier um eine Versetzung handelt und eine höhere Dotierung beansprucht werden kann.

    Ändert sich durch die "Beförderung" denn auch der Vorgesetzte des neuen Teamleiters? Dann wäre es sowieso eine Versetzung.

  • Die Zuweisung von Personalverantwortung, wo vorher keine war, ist natürlich eine Versetzung. Wenn der BR das will, kann er hier sehr massive Probleme machen bis hin zum gerichtlichen Verfahren, wenn der AG sich weiter stur stellt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)