Zeitgutschrift bei Urlaub, Krankheit oder ÜStd.-Abbau

  • Guten Morgen zusammen,


    in unserem Krankenhaus arbeiten die Vollzeit-Kollegen der Verwaltung generell Mo-Do von 7:30 - 16:30 mit 30min Pause und Fr von 7:30 - 12:00 ohne Pause - alles mit einer Gleitzeit. Das ist eine irgendwann mal festgelegte mündliche Regelung.


    Früher wurde die Arbeitszeit gar nicht gestempelt, also wurde ein Tag Krank als Krank eingetragen und fertig.

    Bis vor kurzem hat man dann in einem simplen Dienstplanprogramm "gestempelt", falls man dann mal krank war oder Urlaub hatte, wurde es so eingetragen und wieder fertig.


    Nun ist aber ein neues Dienstplanprogramm installiert worden. Einem Mitarbeiter der im o. a. Zeitrahmen arbeitet, werden nun bei einem Krank- oder Urlaubstag, egal welcher Wochentag, 7,7 Stunden (38,5/5 wg. Tvöd) gutgeschrieben.


    Das stößt bei der Belegschaft aber negativ auf. Die Kollegen die Montags immer 8,5 Std. arbeiten (gemäß der o. g. Regelung), erhalten also für einen Kranktag nur 7,7 Std gutgeschrieben. Müssen also für diesen Kranktag noch mal ca. 1 Üstd. abgeben. Wenn jemand Freitags krank ist, hat er Glück, und bekommt statt der üblich gearbeiteten 4,5 Std. sogar die 7,7 Std gutgeschrieben.


    Wenn jemand eine ganze Woche krank ist, ist das ja egal. Aber Kollegen die nur Tageweise krank sind, reduzieren so deutlich ihr Überstundenkonto.


    Kennt ihr solche Probleme?


    Eine BR-Kollegin meinte, selbst durch eine Betriebsvereinbarung könnte das Problem nicht gelöst werden da man im Krankheitsfall ja nicht mehr Stunden gutgeschrieben haben darf als üblich. Aber üblich sind halt in der Verwaltung nicht diese 7,7 Std. sondern tagesabhängige Stunden.


    Mein Vorschlag nun: Ergänzung zum Arbeitsvertrag, Festlegung von Gleitzeitspektren und Kernarbeitszeiten.


    Was fällt euch zu dem Thema ein?


    Grüße

  • Mir fällt zuerst ein zu fragen, wie der bestehende Betriebsrat bei der Installation des Dienstplanprogramms mitbestimmt hat. Das klingt gerade ein wenig überrascht. ;)


    Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Anrechnung der Arbeitszeit im Zeitkonto hat, die er tatsächlich geleistet hätte - die geplante Arbeitszeitdauer. Da hat die Kollegin soweit recht, wenn das die geplante Dauer ist.


    Ist die geplante Arbeitszeitdauer 4x8,5h und 1x4,5h sieht die ganze Geschichte schon anders aus. Dann würden Mo-Do die geplanten 8,5h gutgeschrieben und Freitags die geplanten 4,5h.


    Bei einer Betriebsvereinbarung werdet ihr das Problem haben, dass diese nicht gegenüber dem Tarifvertrag verschlechtern darf. Ist schon ein bisschen kniffelig das Thema.

  • für einen Tag Urlaub, Krank oder was auch immer dürfen einem MA weder Minus- noch Mehrstunden entstehen.

    Da muss das Dienstplanprogramm entsprechend programmiert werden, wenn ich das als BR feststellen würde, dann gäbe es eine Sitzung um zu beschließen, den AG aufzufordern diesen Fehler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abzustellen, alle Fascheintragungen zu korrigieren und mit dem Hinweis versehen, dass der BR die Abschaltung des Programmes verlangen wird wenn es nicht angepaßt wird.

    Das alles natürlich in vernünftigem Ton.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wenn aber die Überstunden Mo-Do und die Fehlstunden am Freitag nur im Rahmen der Gleitzeit verschoben werden, dann ist das so korrekt. Dürfte nicht überraschen, weil das auch bei Urlaub so erfolgen müsste.

    Bei einer festgesetzten tageweisen Stundenzahl würde ich z. B. Freitags keinen Urlaub mehr nehmen, weil ich für einen Urlaubstag nur 5,5 h Arbeit gutgeschrieben bekäme.

  • Bei Gleitzeit (krank, Urlaub....) bekommt man die durchschnittliche Arbeitszeit angerechnet. Wo ist das Problem?

    Woher soll der AG wissen, dass du an dem Montag 10h arbeiten wolltest aber dann krank geworden bist?

  • Da hilft nur eine vernünftige Regelung der Verteilung der Arbeitszeit in einer BV wenn das nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist. Und um keine Probleme zu haben gibt es dann eine tägliche Sollarbeitszeit von welcher per Gleitzeit in einem gewissen Rahmen persönliche Abweichungen entstehen können. Welche aber für Arbeitsunfähigkeit und Urlaub nicht relevant sind.

    Damit ist natürlich der Montag 10 Stunden arbeitende Kollege nicht zufrieden. Aber allen kann man es leider auch nicht recht machen mit einer Regelung.

    Deshalb finde ich das neue Dienstprogramm was da bei Purist eingeführt worden ist gar nicht schlecht. Das müsste aber halt mit einer BV sauber abgesichert werden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • @ Gabriel: Dem Dienstplanprogramm wurde von allein seiten zugestimmt. Klang damals alles super. Leider konnte das Programm bislang seine Versprechungen nicht halten.

    @ Hawky: Der AG weiß wie lange ich an welchem Tag arbeite, weil er selber diese Regelung von Mo-Do lang und Fr kurz damals ins Leben gerufen hat.

    @ suppenkasper: im Tarifvertrag steht nur 38.5 Std drin. Und wenn man die Regelungen der Arbeitszeiten für Ärzte oder Pflege ansieht, ist auch alles haarklein geregelt. Nur für die Verwaltung wenig bis garnicht.


    Danke für die Antworten. In der nächsten BR Sitzung werde ich das Thema erneut ansprechen.


    Sollte es irgendwann zu einer Einigung kommen, melde ich mich ;)