Information zur geplanten Einstellung - Vorgehen bei Bedenken

  • Hallo zusammen,

    aktuell stehen wir aufgrund einer Betriebsänderung (Akquise und Integration zweier Unternehmen) kurz vor unseren Auftaktgesprächen zum Interessenausgleich mit der Arbeitgeberseite. Nun sind aktuell mehrere Stellen in unserem Büro (bereits seit längerer Zeit) unbesetzt (vormals 5 Stellen, aktuell nur 2 Kräfte).
    Eine dritte Stelle soll nun lt. Information unserer Personalabteilung durch einen "Leih- und Zeitarbeiter" besetzt werden - befristet bis März 2023.
    Nun haben wir folgende Bedenken:

    - die Stelle war bislang unbefristet

    - Ende März 2023 endet unser laufendes Geschäftsjahr. Wir rechnen damit, dass es ab April 2023 zu weitreichenden Änderungen kommen soll, z.B. dass unser
    Büroteam ganz eingestellt werden wird, damit deren Arbeit in anderen (gerade zu integrierenden) Betrieben durchgeführt wird.


    Lt. unserem Arbeitgeber sind keine Änderungen geplant.
    Es gibt aber bereits jetzt einige Dinge, die geändert wurden (ohne vorherige Verhandlung, Absprache, etc. pp.)

    Nun würde ich der geplanten befristeten Einstellung gerne "Steine in den Weg legen".
    Erstmal denke ich an §92 BetrVG (Personalplanung): Ich würde mir vom Arbeitgeber einmal darlegen lassen, was seine Gründe für eine befristete Besetzung einer vormals unbefristeten Position sind - wenn nach seinen eigenen Angaben ja "keine Änderungen geplant sind".

    Was für Möglichkeiten seht ihr ggf. noch, wie ich mit dem Fall umgehen kann?

    Vielen Dank und viele Grüße