Hallo zusammen,
wir haben beschlossen einen Betriebsrat zu gründen. Dies stößt in der Leitung nicht unbedingt auf Begeisterung. (wir arbeiten im sozialen Bereich)
Vor ca. 1,5 Monaten hatten wir angekündigt einen Betriebsrat zu gründen. Heute wurde der Aushang für die Wahl des Wahlvorstands gemacht.
Daraufhin wurden wir zu einem Gespräch mit der Geschäftsführung geladen.
Diese meinte dann, dass wir diesen Termin nicht machen können, da unser Heimleiter als auch die GL im Urlaub seien und sie selbst auch keine Zeit hätte.
Sie meinte dann, dass wir verpflichtet seien, die Leitung einzuladen und solche Termine mit ihr abzusprechen. Nun also die erste Frage: Sind wir tatsächlich dazu verpflichtet die Leitung zu dieser Veranstaltung einzuladen? (laut meines Wissens kann man, muss man aber nicht)
Zudem meinte die GF, dass sie jemanden von außerhalb zu dieser Veranstaltung einladen wollen würde um zu überprüfen ob wir uns an alle Vorgaben halten. Zu so einem Fall habe ich im Internet noch gar nichts gelesen. Gibt es so etwas überhaupt? Darf sie so etwas fordern?
Da wir ein Betrieb mit unter 100 Mitarbeiter sind gilt für uns das Vereinfachte Wahlverfahren. (nur falls das einen Unterschied machen würde)
Liebe Grüße
Theresa