ich bräuchte mal schnelle Hilfe wegen dienstplan genehmigen.

  • Hallo, sorry es eilt etwas.


    Bei uns wurde ein Dienstplan geändert. Der ursprüngliche wurde noch vor der Gründung des BR frei gegeben.

    Jetzt musste er wegen kündigung eines MA geändert werden. Ich soll den jetzt genehmigen wegen §87

    Mein AG will mir aber den früheren Plan nicht zeigen. Nachdem ich Ihm jetzt esgt habe das ich dann ja nicht weiß was gendert wurde,

    Soll ich jetzt keine änderung sondern den als Neuen genehmigen. 2 Tage vor Monatsbeginn!


    Könnt Ihr mir § nennen warum ich das so schnell nicht machen kann. Sorry bin eigentlich selbst schon im Urlaub und eigentlich ist das sowas von kindisch.

    Ich weiß inzwischen was geändert wurde. Eigentlich garnicht tragisch. Aber mein AG bekommt die kurve nicht und Bockt wie ein kleines Kind.

    Ich muss dem jetzt mal anders entgegen treten. Vernunft läuft hier ins leere

  • Also was den "Kindergarten" angeht, da musst Du selber mit klar kommen.


    Könnt Ihr mir § nennen warum ich das so schnell nicht machen kann.

    § 12 (3) TzBfG sagt, dass Arbeit auf Abruf nur mit mindestens vier Tagen Vorlauf stattfinden darf. Und die Rechtsprechung nimmt diese Frist als bindend für alle Arten von Dienstplänen. Ohne die Vorlage des alten Dienstplanes kannst du nicht prüfen, ob diese Frist eingehalten wurde. Alternativ soll der AG eine Einverständniserklärung aller Kollegen bringen, die in den ersten beiden Tagen Dienst machen sollen (bei denen diese Frist also mindestens mal nominell nicht eingehalten wird). Vorher gibt es schlicht keine Zustimmung. Punkt! Und ohne Zustimmung des BR, kann er sich schon mal einen Termin bei seinem Anwalt machen...


    Wie heißt es so schön? Play stupid games - win stupid prizes...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich stimme Moritz inhaltlich zu.


    Zusätzlich: Alleine genehmigst Du gar nix, das kann nur das Gremium BR nach einer ordnungsgemäßen Einladung. Der AG wendet sich in Deinem Urlaub auch nicht an Dich, sondern an den/die sBRV (d.h. formal ist momentan noch gar nichts ausgelöst). Wegen der Ladungsfrist kann der BR sowieso erst nächste Woche befasst werden. Der BR teilt dem AG mit, dass er zur Beschlussfassung die genannten Infos benötigt, ansonsten könne er nicht zustimmen und es bleibe beim alten DP. Wegen der Ankündigungsfrist des § 12 TzBfG (ich muss Moritz da ergänzen, da sowohl der Ankündigungstag als auch der geänderte Arbeitstag nicht mitzählen, kommen da mehr als 4 Tage raus, mindestens 6 - für den Montag der Folgewoche muss z.B. am Mittwoch angekündigt werden) kann der BR bei Befassung in der kommenden Woche dann auch nur beschließen, dass der alte DP bis Mitte Oktober zu stehen hat und der geänderte erst ab dann gilt.


    Der AG will spielen? Kann er, aber nach Deinen Regeln.


    Der BR kann kommende Woche aber natürlich auch beschließen, dass der alte DP zu gelten hat. Einer Begründung bedarf das formal nicht einmal.


    Wenn der AG ihn dann einseitig doch ändert, weist man ihn auf den Verstoß gg die Mitbestimmung hin, und dass man weitere Verstöße nicht dulden werde.


    Verstößt er künftig nochmals gg die Mitbestimmung durch einseitige Änderungen von DPen, weist man ihn schärfer auf den Rechtsverstoß hin und droht für den Wiederholungsfall mit Beauftragung anwaltlicher Vertretung und Klage.


    Beim dritten Verstoß folgt diese Klage dann.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • sorry das ich mich erst jetzt melde.


    Das ist genug Futter für mich. Habt dank. Ich werde meinen Ton nun ändern und Ihn mit seinen Mitteln begegnen.


    Der Spruch inspieriert mich gerade:Wie heißt es so schön? Play stupid games - win stupid prizes...

  • Hallo zusammen, nachdem ich den Urlaub genutzt habe, um etwas Abstand zu allem zu bekommen bin ich wieder neu motiviert.


    Ich habe zu diesem Thema " Kurzfristige DP Änderungen" noch mal eine Frage. Ich vermute mal das es einige hier gibt die wie ich in einem Betrieb arbeiten wo eine gewisse Personaldecke unabdingbar ist. Pflege zb usw.


    Aus Personal Mangel werden notgedrungen die Schichten standardmäßig mit minimal Besetzung geplant. Zwar aus meiner Sicht ein Abwälzen von Geschäftsrisiko auf das Personal, aber woher Personal nehmen?


    Wie regelt Ihr das, wenn kurzfristig jemand ausfällt? Das mit den 4 Tagen Vorlauf ist theoretisch ja recht nett, aber für die Praxis und der derzeitigen Personalnot völlig

    ungeeignet.


    In unserem Fall ist es leider auch so, dass unser AG die komplette Verantwortung „Notlösungen“ zu genehmigen auf uns abwälzt.

    O-Ton: ich darf das nicht.

    Im gleichen Satz verlangt er aber von uns es zu genehmigen. Sonst müssen teile des Betriebs schließen und es entsteht der Fa. ein Schaden.


    Er schafft es leider auch in solchen Fällen, die Abteilungsleiter so zu beeinflussen das die Stimmung gegen den BR machen.


    Ala: jetzt haben wir einen Betriebsrat und jetzt geht garnix mehr!


    Mich würden Lösungen aus der Praxis interessieren, wie Ihr sowas geregelt habt?

    Mitarbeiter meldet sich kurz vor Dienstbeginn Krank. Er hat auch die nächsten Tage Dienst.

    Ohne sofortigen Ersatz bzw. Dienstplan Änderung ist der zu erfüllende Auftrag nicht machbar.


    Ist es nötig ein Fass aufzumachen (Betriebsrat Zustimmung) wenn der Abteilungsleiter es schafft das nur per Dienstzeiten verschieben (Es muss also kein zusätzlicher MA arbeiten) zu kompensieren?

  • Ich glaube die kurzfristige Panik raubt euch gerade den Sinn für langfristige Verbesserungen.


    Auch sowas lässt sich ja gegenüber euren Wählern kommunizieren. Wenn wir bis Frist X die Bumsbude am laufen halten, welche Schritte wirst du unternehmen um die Arbeitsbelastung auf ein Normalmaß zu bringen.


    Lohn, Boni, Fortbildungen, Urlaubszulagen, Mitarbeiterprogramme - hat euer AG denn überhaupt einen ernsthaften Plan vorgelegt?

  • Ala: jetzt haben wir einen Betriebsrat und jetzt geht garnix mehr!

    und was werden die MA sagen?


    jetzt haben wir endlich einen BR und es ändert sich trotzdem nix, der ganze Scheiß geht genauso weiter wie vorher


    Notlösungen sind und bleiben Notlösungen, aber wirtschaftlicher Schaden ist erst dann ein Notfall, wenn der Betrieb stillsteht, Betriebsschließung droht oder der wirtschaftliche Schaden den Betrieb nachhaltig schädigt.


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    wenn einer krank wird, dann fehlt der halt oder es gibt eine "Ruf- und Einsatzbereitschaft" (welche dafür natürlich entschädigt wird)

    unsere AL haben auch immer gesagt: ich muss sofort Ersatz haben, 4-Tage vorplanen kann ich nicht.

    Wenn der AL das nicht kann, dann ist er wohl auch falsch an dieser Stelle als AL, evt muss man denn AL dann mal tauschen? (anbieten reicht meist, dann lernen die AL das auch)


    mittlerweile klappt das auch bei uns mit Vorplanen und 4-Tage geht i.d.R. auch klar

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Die Dienstpläne schreiben bei uns "Teamleiter der jeweiligen Abteilungen" und das sind echt arme Schweine!

    Die müssen mit viel zu dünnen Personal rum schieben bis am ende ein brauchbarer DP steht.

    Wenn dann noch Urlaub , Langzeit Krank, Kündigungen dazu kommen ist das nahezu unmöglich. Dann wird in anderen Abteilungen gewildert oder Arbeitsabläufe gebimmt.

    Jetzt liegt es natürlich nahe zu sagen: dann muss halt eingestellt werden. Aber ohne Bewerbungen .......

    Wenn ich am Ende dieser Amtszeit Deinen letzten Satz auch so schreiben kann, bin ich mächtig stolz!

  • Vielleicht sollte der Dienstplan - falls die Personalldecke das hergeben sollte - einen oder zwei Springer beinhalten, die bei angemessener Vergütung frei haben, aber morgens ausreichend vor Dienstbeginn herangezogen werden können. Dann gibt es ein paar Taler dafür, dass man morgens ans Telefon geht.

  • Die Dienstpläne schreiben bei uns "Teamleiter der jeweiligen Abteilungen" und das sind echt arme Schweine!

    BR-Arbeit ist nunmal keine Aufagbe, bei denen man auf alle "armen Schweine" Rücksicht nehmen kann oder wie es Mr.Spock sagt: "Das Wohl von vielen, steht über dem Wohl eines Einzelnen"


    und wenn ihr den "armen Schweinen" helfen wollt: die schreiben die DP, ihr genehmigt sie (oder eben nicht)

    Wenn dann noch Urlaub , Langzeit Krank, Kündigungen dazu kommen ist das nahezu unmöglich. Dann wird in anderen Abteilungen gewildert oder Arbeitsabläufe gebimmt.

    wenn dem BR das nicht erklärbar ist, dann wird eben nicht genehmigt


    Jetzt liegt es natürlich nahe zu sagen: dann muss halt eingestellt werden. Aber ohne Bewerbungen .......

    das ist nicht eurer Problem, das ist das Problem des AG.

    Aber solange ihr die Überstunden und DP genehmigt, wird er so weitermachen (warum auch nicht)


    Ihr als BR habt die Möglichkeit das Arbeitgeberrisiko zum ihm zurückzugeben: Überstundenanträge und unerklärliche DP ablehnen


    Wenn ich am Ende dieser Amtszeit Deinen letzten Satz auch so schreiben kann, bin ich mächtig stolz!

    eine Amtszeit reicht dafür nicht, wenn man das langfristig etablieren will :/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Was wäre möglich? Kostenlos gar nix, außer der AG verlegt sein Betriebsrisiko auf die AN.


    Was wäre denkbar: Springerpools (einzuplanen und zu vergüten). Rufbereitschaften (einzuplanen und zu vergüten).


    Was noch? Wir hatten bei meinem Ex-AG eine BV zum "Reinholen aus dem Frei".

    • Die Freiwilligkeit der AN war geregelt, man konnte sich in eine Liste aufnehmen lassen. Nur aus dieser Liste wurde abgefragt.
    • Für jeden Einsatz gab es eine Extravergütung (Geldpauschale), für eine bestimmte Anzahl freiwillig zusätzlich angetretener Tage zusätzlichen Urlaub.
    • Die BVen zu Überstundengrenzen und sonstigen DP-Vorgaben (wieviel Tage maximal am Stück usw.) waren einzuhalten.
    • Es gab eine Beschränkung auf eine bestimmte maximale Zahl pro Monat (2x).
    • Der BR war von jeder Heranziehung zu informieren, zusätzlich gab es regelmäßige Aufstellungen wer wann wie oft mit welchen erworbenen Ansprüchen reingeholt worden war.
    • Unter diesen Voraussetzungen verzichtete der BR auf vorherige Mitbestimmung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Was wäre möglich? Kostenlos gar nix, außer der AG verlegt sein Betriebsrisiko auf die AN.


    Was wäre denkbar: Springerpools (einzuplanen und zu vergüten). Rufbereitschaften (einzuplanen und zu vergüten).


    Was noch? Wir hatten bei meinem Ex-AG eine BV zum "Reinholen aus dem Frei".

    • Die Freiwilligkeit der AN war geregelt, man konnte sich in eine Liste aufnehmen lassen. Nur aus dieser Liste wurde abgefragt.
    • Für jeden Einsatz gab es eine Extravergütung (Geldpauschale), für eine bestimmte Anzahl freiwillig zusätzlich angetretener Tage zusätzlichen Urlaub.
    • Die BVen zu Überstundengrenzen und sonstigen DP-Vorgaben (wieviel Tage maximal am Stück usw.) waren einzuhalten.
    • Es gab eine Beschränkung auf eine bestimmte maximale Zahl pro Monat (2x).
    • Der BR war von jeder Heranziehung zu informieren, zusätzlich gab es regelmäßige Aufstellungen wer wann wie oft mit welchen erworbenen Ansprüchen reingeholt worden war.
    • Unter diesen Voraussetzungen verzichtete der BR auf vorherige Mitbestimmung.

    Wow genau sowas hab ich gesucht.


    Ist der letzte Satz überhaupt legitim? Persönlich bin ich ja einer der es gerne Praxistauglich machen möchte.

    Und denke wenn ich die Rahmenbedingungen festlege hab ich ja meiner Mitbestimmung rechnung getragen.



    Für jeden Einsatz gab es eine Extravergütung (Geldpauschale), für eine bestimmte Anzahl freiwillig zusätzlich angetretener Tage zusätzlichen Urlaub.

    Diesen Satz versteh ich nicht zu 100%

  • Läuft bei uns auch so wie es bei Fried war, wenn man innerhalb der 4d-Frist einspringt, bekommt man Geld, je nachdem, um welchen Dienst es geht. Wenn die Schicht sich innerhalb des Tages ändert, also du solltest früh haben und sollst jetzt spät kommen, gibt es auch was.

    Und wir haben auch noch einen Springerpool.

    Ist aber bei der derzeitigen Bewerberlage alles nur Tropfen auf den heißen Stein...

    Diese Modelle in unterschiedlichen Varianten gibt es in vielen Pflegeeinrichtungen, war mal auf der Krankenhaustagung zu hören.

  • Für jeden Einsatz gab es eine Extravergütung (Geldpauschale), für eine bestimmte Anzahl freiwillig zusätzlich angetretener Tage zusätzlichen Urlaub.

    Diesen Satz versteh ich nicht zu 100%

    Ob ich ihn zu 100% verstehe, vermag ich nicht zu entscheiden. Aber ich verstehe folgendes:


    Jeder, der sich auf die Liste hat setzen lassen und tatsächlich kurzfristig einspringt, erhält dafür einen gewissen Obulus. (z.B. 25,- Euro extra zu den bezahlten Stunden (bitte, die Zahl ist eine reine Erfindung von mir))


    Um aber einen gewissen Anreiz zu schaffen (und die zusätzliche Arbeitszeit auszugleichen), bekommen die Kollegen nachdem sie z.B. 6 zusätzliche Dienste übernommen haben, also 6 Tage extra gearbeitet haben, noch einen Tag Urlaub. (Auch hier: die Zahl 6 ist rein meine Phantasie, aber das Prinzip sollte so klar werden.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ist der letzte Satz überhaupt legitim?

    Ja. Ein pauschaler Verzicht auf Mitbestimmung ist das ja nicht, sondern ein klar definierter und recht eng umgrenzter.


    Ansonsten:

    Um aber einen gewissen Anreiz zu schaffen (und die zusätzliche Arbeitszeit auszugleichen), bekommen die Kollegen nachdem sie z.B. 6 zusätzliche Dienste übernommen haben, also 6 Tage extra gearbeitet haben, noch einen Tag Urlaub. (Auch hier: die Zahl 6 ist rein meine Phantasie, aber das Prinzip sollte so klar werden.)

    Genau so.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wir haben in 2 Wochen dem AG mit am Tisch. Mal schauen ob unser AG auuch so angetan ist

    Das Schöne ist: Der BR sitzt in dieser Sache am längeren Hebel.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Schöne ist: Der BR sitzt in dieser Sache am längeren Hebel.

    Prinzipiell durch den 87-er und mgl. Einigungsstelle schon. Aber ob zusätzlicher Urlaub in einer BV einigungsstellenfähig ist? Da zieht dann doch eher der Tarifvorbehalt. Das war das Problem bei uns mit dem Geld fürs Einspringen, weil kann man in einer BV nur freiwillig hinkriegen, erzwingbar ist das nicht... (hat unser Anwalt damals so gesagt)

    Und der Traum, dass die MA dann nicht mehr einspringen, naja, der moralische Zwang ist irgendwie stärker (... die armen Patienten oder mein Mitkollege, der dann alleine rumrennt....).

    Und im Übrigen ist alles "wunderbar" - mehr Geld, Tage mehr frei oder Urlaub, aber ohne Personal funktioniert dat Janze nich :(