Information des BR über Eigenkündigung durch AG

  • Liebe Forumsexperten,


    ich habe mal eine Frage zur Informationspflicht des Arbeitgebers. Ich bin neu hier (seit diesem Jahr BR-Vorsitz eines 5er-Gremiums) und habe bisher nur mitgelesen, was ich immer sehr hilfreich fand.


    Wir ärgern uns immer wieder, dass wir über Eigenkündigungen von Kolleg:innen nicht durch den Arbeitgeber erfahren, sondern nur über den Flurfunk (im Zweifel natürlich von den Kolleg:innen persönlich). Abgesehen davon, dass es aus unserer Sicht zumindest im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem AG eine Info an den BR wert sein sollte, stellt sich uns die Frage, ob der AG dazu auch verpflichtet.


    Var. 1: Die Stelle soll nachbesetzt und daher ausgeschrieben werden.

    Var. 2: Die Stelle soll nicht nachbesetzt werden und die Arbeit auf die Kolleg:innen verteilt werden.


    Für mich gehört das irgendwie in den Bereich Personalplanung, sodass sich mir die Frage stellt, ob sich evt. eine Informationspflicht aus § 92 BetrVG ergibt. Insbesondere, wenn die Stelle nicht nachbesetzt werden soll, meint der AG ja, dass der Personalbedarf nicht mehr da ist.


    Gibt es irgendeine Pflicht des AG oder ist die Information ein Nice-to-have?

    Herzlichen Dank schon mal für eure Unterstützung.

  • Hallo Sausewind,


    die Pflicht zur Unterrichtung würde ich einerseits in den §90 BetrVG verorten, da ja bei Wegfall eines MA die Arbeit erstmal umorganisiert werden muss.

    Anderseits würde ich dem AG immer die Pflicht zur internen Ausschreibung nach §93 BetrVG auferlegen.


    Bei Arbeitsverdichtung kann auch der §99 BetrVG ins Spiel kommen wenn es sich um eine so starke Umorganisation handelt dass es für den einzelnen MA eine Versetzung darstellt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wenn ich mir die Kommentierungen zum § 92 BetrVG ansehe, lese ich da keine Informationspflicht des AG heraus, wenn einzelne Arbeitsverhältnisse ohne AG-seitige Kündigung enden.


    Zum guten Ton gehört es aber, finde ich.


    Was sagt denn der AG dazu, wenn man ihn diesbzgl freundlich anspricht?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der AG meint, er müsse uns nichts sagen. Soviel zur vertrauensvollen Zusammenarbeit :cursing: .


    Die internen Ausschreibungen funktionieren bei uns, Thema Versetzung haben wir auch auf dem Schirm. Genehmigung von Überstunden kann dann später natürlich auch Thema werden.


    Ich finde es trotzdem sehr unbefriedigend. Insbesondere, wenn die Stelle nicht nachbesetzt wird und die Kolleg:innen zu uns kommen und fragen, wie sie künftig in der Abteilung die Arbeit schaffen sollen und wir wissen von nichts.

  • Eine konkrete Pflicht den BR zu informieren kann ich auch weder dem Gesetz noch der Kommentierung entnehmen. Der AG muss über alle seine Aktivitäten informieren. Eigenkündigung ist aber nicht "auf dem Mist des AG gewachsen" - sprich, hier ist er nicht in der Informationspflicht.


    Aber wenn der AG es nicht so genau nimmt mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit - vielleicht solltet ihr euch dann einfach mal vor dem Arbeitsgericht treffen. Sprich, ich versucht den AG wegen Nicht-Information in die Pflicht zu nehmen (denn spätestens seine Entscheidung nach der Kündigung, die Stelle auszuschreiben oder eben nicht, ist schlicht seine Personalentscheidung, die ihr gerne erfahren wollt/dürft und müsst)


    Selbst wenn der Arbeitsrichter das am Ende anders sieht, habt ihr dem AG aufgezeigt, dass derart unkooperatives Verhalten am Ende Nerven und Geld kostet... (ihr müsstet wohl nur einen RA finden, der bereit ist den Versuch mit euch zu starten und nicht direkt abwinkt)


    Solche Probleme haben wir, dem Herrn sei es gelobt, getrommelt und gepfiffen, nicht. Wir erhalten direkt eine Mitteilung.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der AG meint, er müsse uns nichts sagen. Soviel zur vertrauensvollen Zusammenarbeit :cursing: .

    Und was er nicht muss, macht er nicht? Vllt demonstriert ihm der BR dann mal umgekehrt, was es für den AG bedeutet, wenn der BR nur macht, was er muss...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Lässt sich das nicht aus 80 herleiten? Wenn man nicht weiss, wer im Betrieb arbeitet, kann man sie auch nicht vertreten. Auch wenn es vielleicht keine Pflicht für den AG gibt, das aktiv mitzuteilen, so gibt es zumindest das Recht des BR zu fragen, wer im Betrieb ist. Und wenn der AG sich so anstellt, würde ich halt jeden Monat fragen. Dann kann man überprüfen, wer jetzt fehlt. Die Zeit dazu kostet es den AG. So sieht man natürlich leider nur, wer schon weg ist und nicht, wer schon gekündigt hat, aber immerhin.

  • Wir erhalten vom AG ebenfalls keine Informationen darüber, wer gekündigt hat oder ob es einen Auflösungsvertrag gibt.

    Ich sehe da auch keine rechtliche Möglichkeit, das zu erzwingen. Allerdings habt Ihr und haben wir natürlich das Recht, zeitnah zu erfahren, wer (noch) im Betrieb arbeitet.

    Deshalb bekommen wir jeden Monat eine Liste mit den ausgeschiedenen Mitarbeitern, Beginn und Ende von Erziehungszeiten, Beschäftigungsverbote wegen Schwangerschaft, u.s.w.

  • Sausewind , Ihr habt die Monatsgespräche mit dem AG. Da bringt man als BR doch auch Punkte ein (wir haben den AG immer ca 1 Woche vorher über unsere informiert, damit der sich vorbereiten konnte). Warum nicht monatlich den Punkt "Beendete, ruhende und wiederaufgenommene etc Arbeitsverhältnisse" aufs Tapet bringen?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)