Liebe Forumsexperten,
ich habe mal eine Frage zur Informationspflicht des Arbeitgebers. Ich bin neu hier (seit diesem Jahr BR-Vorsitz eines 5er-Gremiums) und habe bisher nur mitgelesen, was ich immer sehr hilfreich fand.
Wir ärgern uns immer wieder, dass wir über Eigenkündigungen von Kolleg:innen nicht durch den Arbeitgeber erfahren, sondern nur über den Flurfunk (im Zweifel natürlich von den Kolleg:innen persönlich). Abgesehen davon, dass es aus unserer Sicht zumindest im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem AG eine Info an den BR wert sein sollte, stellt sich uns die Frage, ob der AG dazu auch verpflichtet.
Var. 1: Die Stelle soll nachbesetzt und daher ausgeschrieben werden.
Var. 2: Die Stelle soll nicht nachbesetzt werden und die Arbeit auf die Kolleg:innen verteilt werden.
Für mich gehört das irgendwie in den Bereich Personalplanung, sodass sich mir die Frage stellt, ob sich evt. eine Informationspflicht aus § 92 BetrVG ergibt. Insbesondere, wenn die Stelle nicht nachbesetzt werden soll, meint der AG ja, dass der Personalbedarf nicht mehr da ist.
Gibt es irgendeine Pflicht des AG oder ist die Information ein Nice-to-have?
Herzlichen Dank schon mal für eure Unterstützung.