Wie viel Zeit für Betriebsratsarbeit

  • Hier der versprochene extra Thread für dieses Thema.


    Es wurde ja schon etwas Diskutiert über das Thema. Ich versuch mich mal mit einer knappen zusammenfassung:


    Das BRM darf so viel Zeit wie erforderlich nach billigem ermessen für die BR Arbeit einsetzen.

    Hat sich aber jedesmal beim AG ab und wieder anzumelden.

    Jedes BRM sollte sich eigene Notizen machen um im Falle des Falles nachweißen zu können was Er/Sie in dieser Zeit gemacht hat.


    Ich habe hier zum Punkt Ab und anmelden mal eine Frage wie das in der Praxis aussieht?

    Mir geht es immer wieder so, das ich durch die Firma laufe, und dann eher zufällig in ein Gespräch schlittere was eindeutig

    BR Thematiken hat.

    Wie handhabt ihr sowas? Meldet Ihr solche Gespräche die zw. 10-30Min gehen? Ich befürchte das der AG da eher verschnupft reagiert.

    Das ich diese Gespräche führen darf ist ja klar. Aber der MA vernachlässigt ja in diesem Moment seine Arbeit :/

  • Grundsätzlich musst Du Dich vor jeder BR-Tätigkeit beim AG abmelden. Aber das BAG sagt: Das gilt nicht, wenn es nach den Umständen des Ein­zel­falls nicht ernst­haft in Be­tracht kommt, die Ar­beits­ein­tei­lung vorüber­ge­hend um­zu­or­ga­ni­sie­ren. Der Ar­beit­ge­ber kann dann aber ver­lan­gen, dass ihm die Ge­samt­dau­er der in ei­nem be­stimm­ten Zeit­raum aus­geübten Be­triebs­ratstätig­keit nachträglich mit­ge­teilt wird.


    Eine Verschnupfung des AG ist dabei absolut irrelevant. Und der/die AN darf die Arbeit vernachlässigen, denn er/sie hat das Recht, sich während der ArbZ an den BR zu wenden. Punkt.


    Zur Dokumentation der BR-Tätigkeit, das war ja mein Tipp: Das ist keine Pflicht per se, sondern ein Sicherheitsmechanismus, falls der AG mal begründete Zweifel anmeldet, ob denn erforderliche BR-Tätigkeit gemacht wurde. In diesem Fall muss das BRM dem AG stichpunktartig darlegen, was es gemacht hat.


    In einem Fall wie oben, wo man als BRM von der Kollegin Huber angesprochen wurde und ein Gespräch führte, gibt man dann z.B. an: "Beratungsgespräch mit AN" (auf den Namen Huber hat der AG keinen Anspruch). Wenn der AG weiter begründete Zweifel hat, muss er das ArbG anrufen, und dort muss man als BRM ggf mehr ins Detail gehen.


    Will sagen: Die Dokumentation, die das BRM für sich macht, sollte kein Roman sein, aber als Darlegungsmittel reichen, ggf auch vor Gericht z.B. hier "Beratungsgespräch mit AN Huber wg Mutterschutzregelungen und Elternzeit am soundsovielten um soundsoviel Uhr".

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    4 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Mir geht es immer wieder so, das ich durch die Firma laufe, und dann eher zufällig in ein Gespräch schlittere was eindeutig

    BR Thematiken hat.

    Wie handhabt ihr sowas? Meldet Ihr solche Gespräche die zw. 10-30Min gehen?

    bei so kurzen Zeiten <30 Min lasse ich das komplett "untern Tisch" fallen, so ein Smalltalk hat man ja auch häufig dienstlicher Natur. Und wenn man gerade unterwegs ist zu einem Termin würde man das sowieso "abwürgen, also kommt das ja doch nur vor, wenn man die Zeit "abknapsen" kann.

    Und wenn doch ein Vorgesetzter fragen sollte, dann war das ein "aktuter Fall" bei dem man einen weiteren Gesprächstermin abgesprochen hat.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Randolf , wenn ich Dich andernorts richtig verstanden habe, dann ist bei Euch das Verhältnis von AG und BR sehr entspannt und friedlich. Da kann man sich eine gewisse Laxheit wie von Dir beschrieben schon leisten.


    Bei Bratislav und seinem auf Krawall gebürstetem AG sieht das wohl anders aus, deswegen würde ich Deine Beschreibung da besser nicht als Verhaltenstipp sehen wollen.


    Bratislav , noch ein Hinweis auf einen anderen Aspekt der Frage "wieviel Zeit...":


    Als BRM hast Du dann auch einen Anspruch ggü dem AG, dass Dir weniger Arbeit zugewiesen wird. Wie das dann faktisch bei Dir aussehen muss, wird sich vmtl erst im Laufe der Zeit herauskristallisieren können.


    Das sagt das BAG: Ebenso muß der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 2 BetrVG bei der Zuteilung des Arbeitspensums Rücksicht nehmen auf die Belastung des Betriebsratsmitglieds durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben während der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit. Er darf sich nicht darauf beschränken, das Betriebsratsmitglied während der Zeit, in der es notwendige Betriebsratsaufgaben erledigen muß, zwar von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen, ihm aber für die verbleibende Arbeitszeit ein Arbeitspensum aufzubürden, das auf eine nicht durch Betriebsratstätigkeit verringerte Arbeitszeit zugeschnitten ist. Damit brächte er das Betriebsratsmitglied in die Zwangslage, entweder seine Betriebsratsaufgaben oder seine dienstlichen Aufgaben zu vernachlässigen. Eine derartige Konfliktsituation muß der Arbeitgeber vermeiden, indem er der Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit bei der Zuweisung der zu bewältigenden Arbeitsmenge in angemessener Weise Rechnung trägt. Nur dadurch kommt er seiner Freistellungsverpflichtung aus § 37 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß nach.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    4 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • sehr guter Tipp.


    Ich überlege so oder so das offen anzusprechen. Ich als BRV bin ja nochmal mehr gefordert.

    Muss ja letztlich die ganzen einladungen und Protokolle erst mal selber stemmen.

    Ich hoffe zwar das ich nach den Schulungen die anderen mit verschiedenen Aufgaben da mit

    in die Pflicht nehmen kann, aber das dauert sicher noch.

  • Und da das nun auch geklärt ist: Gratulation bzw Beileid zum Posten als BRV, Bratislav!


    Übrigens ein Grund mehr, erst einmal für Dich den Zeitaufwand und die Tätigkeiten für den BR zu dokumentieren: Das wäre nämlich auch ein Argumentations- und auch Beweismittel für das Ansinnen, die Arbeitslast wg des BR-Amtes um x% zu reduzieren.


    Ich bin mir fast sicher, dass wir noch viel von Dir hier im Forum lesen werden. Ich kann mir z.B. vorstellen, dass die Frage des Zurverfügungstellens einer geeigneten Räumlichkeit und die erforderlichen Sachmittel recht schnell Konfliktpotential haben werden...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Und da das nun auch geklärt ist: Gratulation bzw Beileid zum Posten als BRV, Bratislav!


    Übrigens ein Grund mehr, erst einmal für Dich den Zeitaufwand und die Tätigkeiten für den BR zu dokumentieren: Das wäre nämlich auch ein Argumentations- und auch Beweismittel für das Ansinnen, die Arbeitslast wg des BR-Amtes um x% zu reduzieren.


    Ich bin mir fast sicher, dass wir noch viel von Dir hier im Forum lesen werden. Ich kann mir z.B. vorstellen, dass die Frage des Zurverfügungstellens einer geeigneten Räumlichkeit und die erforderlichen Sachmittel recht schnell Konfliktpotential haben werden...

    ;) ja stellt euch schon mal darauf ein :D


    Räumlichkeiten ist ein extrem blödes Thema bei uns. Es haben ja noch nichtmal die Verwaltung ein genügend großes Büro.

    Und das BL/GL Büro ist eher eine Abstellkammer als ein standesgemäßes Büro.

    Es ist eigentlich ohne Neubau, wo aber auch nicht wirklich PLatz ist, garnicht machbar.


    Aber Arbeitsmittel sehe ich erst mal nur den Laptop als spannend an.

  • Als wir uns im BR neu formiert haben (neuer BRV und neue Stellvertreter) haben wir das Thema mit der Geschäftsleitung offensiv besprochen.

    Wir haben uns auf ein Vorgehen geeinigt und uns vereinbart, nach 12 Monaten mal zu schauen, ob es funktioniert um dann gegebenenfalls die Abläufe (Meldung oder nicht) anzupassen.

    Aber ich gebe Fried natürlich Recht, sowas geht immer, wenn das Verhältnis zum AG grundsätzlich mal gut ist.

    Aber auch wenn dem nicht so ist, würde ich es mit dem AG besprechen, allein schon um mich nicht angreifbar zu machen.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Bei uns wird seitens des BR nichts dokumentiert. Einladungen zu Br Sitzungen sind da Dokument genug. Auch kann jederzeit ein MA den BR ansprechen oder in das BR Büro kommen und sich mit ihm unterhalten ohne Ärger zu bekommen. Das Br Büro bei uns gibt es schon seit Jahren und ist top ausgerichtet. wenn was fehlt, kurze Info an entsprechende Stelle oder selbst bestellen auf Kosten der FA.

    Ich merke gerade wie gut`s und geht :)

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Das BRM darf so viel Zeit wie erforderlich nach billigem ermessen für die BR Arbeit einsetzen.

    Das ist der wichtigste Satz. Die Erforderlichkeit MUSS gegeben sein. Dann ist der Umfang der BR Arbeit egal. Das kann bis zur permanenten Vollfreistellung gehen, obwohl du per Auswahl gar nicht freigestellt bist.

    Das muss aber im Streitfall auch belegt werden können.


    Ich habe hier zum Punkt Ab und anmelden mal eine Frage wie das in der Praxis aussieht?

    Ich habe am Anfang der Amtsperiode meinem Chef einen Plan aufgestellt für alle fest anfallenden Termine (BR Sitzung + Ausschüsse) + jeweils 1 Stunde für die Vor- und Nacharbeit.

    Und dann habe ich pauschal mit 3 Stunden in der Woche geplant für Telefonate, Beantworten von Emails von Kollegen und Kolleginnen.

    Dann habe ich ihn gefragt, in welcher Form er die Abmeldung von mir wünscht. Ob eine kurze Email reicht, oder ich ihn jeweils anrufen soll etc.

    Seine Antwort: "Ich weiss ja jetzt Bescheid. So lange du nicht übertreibst, passt das schon so". Ich muss mich jetzt also für den Einzelfall nicht mehr abmelden, er vertraut mir dahingehend auch so.

    Für Sonderthemen wie Verhandlungsgremien oder außerordentliche BR Sitzungen oder längere Geschichten sende ich ihm aber nach wie vor eine Email. Bedenken dagegen hat er noch nie angemeldet.

    Mir geht es immer wieder so, das ich durch die Firma laufe, und dann eher zufällig in ein Gespräch schlittere was eindeutig

    BR Thematiken hat.

    Wie handhabt ihr sowas? Meldet Ihr solche Gespräche die zw. 10-30Min gehen? Ich befürchte das der AG da eher verschnupft reagiert.

    Das ich diese Gespräche führen darf ist ja klar. Aber der MA vernachlässigt ja in diesem Moment seine Arbeit :/

    Ist es erforderlich? SOFORT? Das gilt es zu prüfen und abzuwägen.

    Man kann durchaus mit dem Kollegen auch einen Termin machen, um das Thema zu besprechen. Und sich dann ordnungsgemäß dann vorher abmelden.

    Ist es etwas, was unmittelbar abgestellt werden muss (Unfallgefahr, Gefahr um Leib und Leben, Nichteinhaltung von Gesetzen), dann handelt man erst, und meldet hinterher. Kein Arbeitsgericht würde diese Vorgehensweise rügen.

    Ein MA vernachlässigt übrigens nicht seine Arbeit, wenn er eine Betriebsratsmitglied konsultiert. Er nimmt seine Rechte wahr. Die Frage ist, wie er das tut. Muss es jedes mal jetzt sofort sein? Geht es nicht doch mit Termin, kann man nicht vorher auch den Schichtleiter etc. informieren, damit das Band umbesetzt werden kann?

    Alles eine Frage des Stils. Rechtlich sauber ist Handeln im Notfall und der Termin. Alles andere ist zwar üblich, aber nicht immer gedeckt ;)

  • Muss ja letztlich die ganzen einladungen und Protokolle erst mal selber stemmen

    Um die Einladungen kommst du nicht drumherum. Die sind originäre Aufgabe des BRV.


    Aber die Protokolle? Die musst nicht du schreiben. Und die sollte auch jeder schreiben können, der mal lesen und schreiben gelernt hat... Und da die Protokolle ohnehin zwei Unterschriften tragen müssen, bietet es sich an, dass du als BRV/Sitzungsleiter und der Protokollant/die Protokollantin unterschreiben.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Um die Einladungen kommst du nicht drumherum. Die sind originäre Aufgabe des BRV.


    Aber die Protokolle? Die musst nicht du schreiben. Und die sollte auch jeder schreiben können, der mal lesen und schreiben gelernt hat... Und da die Protokolle ohnehin zwei Unterschriften tragen müssen, bietet es sich an, dass du als BRV/Sitzungsleiter und der Protokollant/die Protokollantin unterschreiben.

    Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter.


    Wenn ich als BRV die Sitzung leitet, habe ich damit meist ausreichend zu tun. Dann habe ich nicht auch noch die Möglichkeit, das ganze zu protokollieren.

    Nicht umsonst gibt es das "Amt" des Schriftführers.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Die gesetzliche Pflicht ist nur, Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnis aufzuschreiben. Ich formuliere in der Sitzung gemeinsam mit dem Schriftführer den Beschluss, bis er den ganz genau auf dem Zettel hat. Dann lese ich den vor und dann wird das abgestimmt.

    Alles darüber hinaus darf besser werden, ist aber erst einmal nicht notwendig. Fragt im Grundlagensseminar ein wenig zu den Protokollen, dann bekommt ihr das ganz famos hin.

  • Ein reines Ergebnisprotokoll sollte nicht sofort schwer sein. Oder?

    Ich kenn die Kollegin fast 17 Jahre. Aber muss zugeben das ich erst testen muss was ich von Ihr erwarten kann und was nicht.



    Fakt ist, das wie in meinen Beiträgen erkennbar, mein AG recht gern nach Fehlern sucht. Und ich es ihm da schwer machen will ;)