Was war das erste Thema, welches ihr arbeitsgerichtlich habt klären lassen?

  • Ich möchte gerne ein Gefühl dafür kriegen, bis wohin es noch sinnvoll ist die Faust in der Tasche zu machen weil man irgendwie auch keine Lust auf Konflikt hat und wo der Punkt ist, wo mal die Zähne gezeigt werden müssen.


    Bei welchem Thema habt ihr das allererste Mal in eurer Tätigkeit gesagt - "Okay, dann klärt das halt das Arbeitsgericht!"

    Fallere me possum solus - wie wir Lateiner sagen. 3er Betriebsrat, BRV, kein Tarif.

  • Ich war komplett frischgebackener BRV, als der GF in der Betriebsversammlung sagte, er könne dieses Jahr leider keinerlei fachlichen Fortbildungen genehmigen, weil der BR so viele Schulungen mache. Auf freundliche Aufforderungen des BR, eine Erklärung abzugeben, um diese Äußerung zurückzunehmen und künftig zu unterlassen, reagierte er dezidiert ablehnend, er lasse sich den Mund nicht verbieten. Wir sahen eine Störung der BR-Tätigkeit.


    Damit also mein erster von vielen Terminen am ArbG: Der Richter (ein gestandener Niederbayer, wie er im Buche steht) verliest eingangs den Streitgegenstand, wendet sich direkt danach der AG-Bank zu und äußert als erstes: "Aber Herr X, des geht fei ned!"


    Schön war's.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Hallo,


    als SBV war mein erster Weg zum ArbG ein "Klassiker", nämlich fehlende umfassende und rechtzeitige Information sowie die Mißachtung der Aussetzung des AG-Beschlusses.

    Die einstweilige Anordnung war innerhalb von 48 Stunden "durch" und der AG hat es gar nicht mehr zum Hauptsacheverfahren kommen lassen.

  • Das Gefühl bei uns war, dass wir nicht Ernst genommen werden bei so manchen Dingen. Die vorherigen Gremien sind beim Androhen stehen geblieben und scheinbar dachten unsere Verantwortlichen, dass das auch so bleibt.

    Jetzt wissen sie es besser.


    Daher kann das sehr unterschiedliche sein, aber wenn man merkt, dass man nicht Ernst genommen wird ist es, mMn, an der Zeit

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Entweder ist Euer Betrieb sehr friedlich oder aber der BR ist blind und taub.

    beides :whistling: , und da beide Seiten miteinander reden ist es nie soweit eskaliert.

    der AG kann rechnen und möchte auch MA halten, somit ist ihm ein "gutes Miteinander" wichtig.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • beides :whistling:

    :D

    und da beide Seiten miteinander reden ist es nie soweit eskaliert. der AG kann rechnen und möchte auch MA halten, somit ist ihm ein "gutes Miteinander" wichtig.

    Deswegen schrieb ich ja: Beneidenswert. Wenn halt mehr AG so wären...


    Daher kann das sehr unterschiedliche sein, aber wenn man merkt, dass man nicht Ernst genommen wird ist es, mMn, an der Zeit

    D.h. das Thema an sich war gar nicht so wichtig, es mussten halt mal generell Pflöcke eingeschlagen werden?


    Hat das funktioniert, d.h. klappt das jetzt?

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    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Bei welchem Thema habt ihr das allererste Mal in eurer Tätigkeit gesagt - "Okay, dann klärt das halt das Arbeitsgericht!"

    Puh... das ist schon so lange her... und als ich damals hier im Konzern BR geworden bin war die Stimmung dermaßen mies, dass die ohnehin dauernd vor dem Arbeitsgericht hingen (Böse Zungen haben ja mal behauptet, die dritte Kammer wäre überhaupt nur unseres AG (oder der Streitlust des BR) wegen, ins Leben gerufen worden... (ich erinnere mich, dass wir mal 27 offene Verfahren anhängig hatten))


    Aber der erste Fall, an den ich mich erinnere war, dass der BR einer Einstellung widersprochen hat und der AG trotzdem einfach eingestellt hat, ohne auch nur die besondere Dringlichkeit zu erklären oder sich die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen.


    Beim zweiten Mal hat er dann zwar die dringende Erforderlichkeit an den Haaren herbeigezogen, aber ist trotzdem nicht vor das Arbeitsgericht gezogen. Das haben wir dann für ihn übernommen. Ab dem dritten Mal hat es dann ein Ordnungsgeld gekostet, das bei jedem weiteren Mal immer höher wurde... (aber das ist alles an die 20 Jahre her...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • D.h. das Thema an sich war gar nicht so wichtig, es mussten halt mal generell Pflöcke eingeschlagen werden?


    Hat das funktioniert, d.h. klappt das jetzt?

    2 x JA


    Der AG war quasi ein paar Tage in Schockstarre aber seitdem funktioniert das ganz gut. Grundsätzlich haben wir auch keine großen Probleme, es gibt halt immer mal wieder Themen bei denen der AG ganz offensichtliche MB verneint und seitdem weiß er, spätestens wenn die kostenpflichtige erste Korrespondenz unseres Anwaltes vorliegt, dass wir es ernst meinen.

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  • Bei uns war es eine Einstellung, zu der wir noch Fragen hatten. Die GF hat dann nach Fristablauf (wie sie meinte) eingestellt.

    Sie hätte die Frage einfach beantworten können, aber wir hatten eine neue Vorsitzende und sie wollte es wohl darauf ankommen lassen.

    Nach der Verhandlung haben wir uns dann wieder einigermaßen auf Augenhöhe ausgetauscht...

  • zu der wir noch Fragen hatten. Die GF hat dann nach Fristablauf (wie sie meinte) eingestellt.

    Deswegen haben wir uns in solchen Fällen angewöhnt die Frage(n) gleich noch um den Hinweis zu ergänzen, dass die Anhörung damit unvollständig sei und eine Frist nicht begonnen habe. (Frei nach der Devise: kannst du natürlich gerne ignorieren/überlesen lieber AG, aber sage nicht, wir hätten dich nicht gewarnt, bevor der Bus dich rammt...)

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  • Unser origineller AG hatte rotzdoof eine Leistungsprämie für Depotleiter eingeführt, die davon abhing, welche Leistungen die Zusteller erbrachten. Ich habe gleich in der Verhandlung den Klassiker gebracht, er könne gerne eine Prämie zahlen, wenn der Depotleiter gewaschen, rasiert und nüchtern zum Dienst erscheint.

    Den Prozess haben wir gewonnen, aber der grundsätzlich AG-freundliche Richter hielt mir danach in jedem Verfahren vor, dass ich zwar viel einstecken müsste, aber auch ganz schön austeilen würde... 8)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Bei uns war es ein Fall von §87. Wir haben uns in der Mitbestimmung gesehen, der Arbeitgeber hat diese bestritten.

    Es handelte sich um einen Standortwechsel und das Anlegen der Sozialräume.

    Den Einlauf vor Gericht hat der Arbeitgeber nie vergessen. Wenn es jetzt um Sozialräume geht, kommt er erst mal ganz devot zu uns :) .

  • Ein anderer Thread hat mich an einen ArbG-Termin erinnert, den ich mal hatte, als AN/BRM gg meinen AG.


    Ich musste als BRV mal an einem Freitag um 0800 eine a.o. Sitzung für den selben Tag um 1330 anberaumen. Gemäß § 30 (1) wurde der AG bzgl des Sitzungstermines verständigt. Wir hatten die Freistellung nach § 38 BetrVG aufgeteilt, ich hatte 50%, und die Sitzung war außerhalb meiner dem AG mitgeteilten festen Freistellungszeiten, d.h. es gab für mich eine grundsätzliche Abmeldepflicht nach § 37 BetrVG. An einer Stationssitzung um 1330 konnte ich nicht teilnehmen, dafür gab es auch keinen Ersatz, einen Patient:innentermin um 1400 konnte ich nach hinten schieben. Da mein Vorgesetzter im Urlaub war, habe ich niemandem zusätzlich Bescheid gegeben.


    Fazit: Abmahnung wg nicht erfolgter Abmeldung. Das ging vor Gericht. Mein Anwalt gab an, dass die Abmeldepflicht entfallen sei, weil es für die entfallene Stationsbesprechung keinen zu organisierenden Ersatz gab, und weil ich den betroffenen Patient:innentermin selbsttätig umorganisiert hatte. Das sah das Gericht auch so (ähnliche wie ja auch das BAG in dem anderen Thread).


    Zusätzlich stellte das Gericht dann noch fest, dass meiner Abmeldepflicht ja sowieso mit der Meldung nach § 30 (1) BetrVG Genüge getan hatte, weil der AG damit Kenntnis vom Zeitpunkt der Sitzung hatte und er sich denken musste, dass ich dort als BRV auch teilnehme.


    Unser sehr bodenständiger niederbayerischer Arbeitsrichter wendete sich zur Bank des AG und fragte: "Was hätt' er denn no macha solln, Eahna de Abmeldung vorsinga?"


    :D Und über diesen Satz muss ich auch heute noch herzhaft lachen, ca 15 Jahre später. :D


    Edit: Die Abmahnung war dann natürlich nicht mehr in der Personalakte.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Kennt einer noch die "weiß-blauen Geschichten"? Ich dachte die sind frei erfunden. Anscheinend basieren sie auf Gerichtsprotokollen aus Niederbayern...


    Sehr schön!

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  • HankHardware , Dein Ursprungspost liest sich so, als ob Du u.U. momentan selber in einer Situation stecktest, in der Du Dich fragst, ob Du nun anfangen musst, den AG vor den Kadi zu zerren?


    Wenn diese meine Vermutung richtig ist, magst Du vllt erzählen, was da vorgefallen ist? Bezogen auf das Problem könntest Du dann evtl Antworten sammeln, ob die Teilnehmer:innen die Faust on der Tasche ballen oder aber vor Gericht ziehen würden.


    Aber vllt haben Dir die bisherigen Antworten auch für ein eventuelles konkretes Problem schon weitergeholfen?


    Moritz , ich überlege, ob sich nicht ein eigener Thread mit dem Thema "Was waren Eure lustigsten bzw interessantesten ArbG-Termine?" lohnen würde.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Als wir 2010 gestartet waren war eines der Themen, Arbeitskleidung/Sicherheitskleidung.

    Nach einem Jahr Verhandlung und Recherchen über das Thema haben wir die Einigungsstelle angerufen.

    Diese wiederum musste Gerichtlich eingeklagt werden.

    Durch die Einigungsstelle haben wir mehr erreicht wie ursprünglich von uns gefordert.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey