Alte Geschäftsordnung für neues Gremium - gilt diese weiter?

  • Hallo ihr Lieben,


    kurze Frage: wir sind gerade dabei eine GO aufzustellen. Jetzt wird gewünscht, dass diese GO länger als die Amtsperiode des aktuellen BR gehen solle "damit das neue Gremium nach der Konstituierung nicht mit leeren Händen dasteht". Vor allem wegen der Möglichkeit von hybriden Sitzungen vermute ich mal.

    Ist das denn korrekt? Also kann man das so einfach überstülpen? Oder kann die GO nur solange laufen bis die Amtszeit vorbei ist und dann gilt ganz normal das BetrVG, bis sich eine neue GO gegeben wurde?


    Danke euch für eine kurze Meinung!


    Liebe Grüße

  • Eine GO gilt zwingend nur für die Amtszeit des amtierenden BR. Ihr könnt also keine "Verlängerung" der Geltung über Eure Amtszeit hinaus beschließen und damit einen zukünftigen BR binden.


    Und das ist keine Meinung, sondern Fakt. Nachzulesen in allen Kommentierungen zum § 36 BetrVG. Z.B. der ErfK: Sie gilt für die Dauer der Amtszeit des BR.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Oder kann die GO nur solange laufen bis die Amtszeit vorbei ist

    Korrekt.


    Aber was hält Euch davon ab die alte GO zur neuen GO zu beschließen?

    Das wäre der vermutlich beste Weg: wenn die GO des voherigen BR keine Stolpersteine oder Unklarheiten bereithält, kann man diese schon vorbereitend für die erste Sitzung des neuen BR ans neue Gremium verteilen. Die Mitglieder informieren und beraten sich und können je nach Häufigkeit der Sitzungen oder Vorkenntnissen usw. denselben Text - mit angepassten Daten - als ihre GO beschließen.

    Dies schließt auch ausdrücklich keine Änderungen aus, welche das neue Gremium nach einer Woche oder zwei Jahren gern haben will, diese erste GO ist also nicht bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit unveränderlich in Stein gemeißelt.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • kann man diese schon vorbereitend für die erste Sitzung des neuen BR ans neue Gremium verteilen. Die Mitglieder informieren und beraten sich und können je nach Häufigkeit der Sitzungen oder Vorkenntnissen usw. denselben Text - mit angepassten Daten - als ihre GO beschließen.

    Kleiner korinthenkackender Kommentar: Das geht für die erste Sitzung nach der konstituierenden Sitzung, denn deren TO ist gesetzlich abschließend geregelt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Man kommt also nicht um zwei Sitzungen in Präsenz herum. Konstituierende Sitzung mit festgelegter TO wie Fried schon geschrieben hat und dann einer weiteren, möglicherweise gleich im Anschluss, auf der dann die GO beschlossen wird welche dann falls nötig und gewünscht die Regelungen zu Online oder andern Sitzungsformen enthält.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Das geht für die erste Sitzung nach der konstituierenden Sitzung

    Danke für die Präzisierung. Eben diese Sitzung hatte ich im Sinne.


    Da ich aus der Formulierung der Anfrage schloss, dass die konstituierende Sitzung dort schon gelaufen sein dürfte, wenn sie sich an die GO setzen, habe ich diesen Aspekt tatsächlich nicht erwähnt.

    Da man aber nie weiß, wer den Thread später noch ausgräbt und seine Infos daraus aufsaugt, finde ich deine Ergänzung prima :) :thumbup:


    möglicherweise gleich im Anschluss

    ... das geht nach meinem bescheidenen Verständnis aber nur, wenn die Amtszeit bereits begonnen hat, während man die Konstitierende, in welcher dann ausschließlich die beiden TO-Punkte Wahl BRV und Wahl sBRV abgehandelt werden dürfen, schon vorher abhalten darf.


    Aber so oder so trifft es

    Man kommt also nicht um zwei Sitzungen in Präsenz herum.

    voll auf den Punkt. :)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Scheeks () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Man kommt also nicht um zwei Sitzungen in Präsenz herum.

    Genau. Wobei ich der Meinung bin, dass die Wahlen und Beschlüsse auch der konstituierenden Sitzung nicht ungültig sind, wenn sie entgegen der Gesetzeslage hybrid oder online stattgefunden hat (wenn die wichtigen Formalien bzgl Ladung eingehalten wurden und der BR beschlussfähig war). Wie in diesem Thread diskutiert. Jedoch ist das jetzt sehr weit OT.


    Aber die Ursprungsfrage ist ja schon eindeutig beantwortet.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Bei uns wird erst die Konstituierende Sitzung gemacht, und dann fahren wir 2-3 Tage auf Klausur, auf der auch die GO beschlossen wird. (Natürlich in einer Sitzung mit korrekter Ladung!)

    So eine Klausur zu Beginn der Amtszeit kann ich jedem Gremium nur wärmstens ans Herz legen!

    Da kann man alte Krusten aufbrechen und die neue Zusammenarbeit verhandeln, Aufgaben verteilen, Verbesserungspotenzial heben.

  • Und noch ein Tipp von einem "vereidigten alten Hasen" (na, wer kennt das Buch noch?):


    GOs werden gerne sehr kontrovers diskutiert. (Unsere erste GO hat uns Monate gekostet...) Jeder will sie unbedingt verstehen und jeder findet immer etwas, das man für einen speziellen Fallen besser regeln oder auch nur formulieren könnte.


    Wir haben für uns folgende "Strategie" entwickelt: Hier ist die alte GO. Aus Gründen der Praktikabilität brauchen wir sie ab sofort. (Das war schon vor den Hybridsitzungen so.) Wir arbeiten seit Jahren damit. Sie funktioniert also. Lasst sie uns jetzt beschließen, auch wenn ihr sie noch nicht vollständig durchdrungen habt. Sie ist nicht in Stein gemeißelt und kann jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden. Sie aber jetzt nicht zu beschließen bringt uns garantiert jede Menge Nachteile.


    Ergebnis: Wir hatten ab der zweiten Sitzung eine GO. In der dritten und vierten Sitzung gab es dann noch mal Rückfragen von einzelnen Kollegen (ich glaube, die anderen haben sie bis heute nicht gelesen, aber das ist ja ein anderes Thema), die wir besprochen haben (warum haben wir das so geregelt, wozu ist das gut...). Damit fühlten sich bisher alle Kollegen gut aufgehoben und wir konnte schnell wieder weiter in der Tagesordnung (im wörtlichen wie übertragenen Sinne) machen.


    Wichtig ist halt nur, den neuen BRM klar zu machen, dass es nicht darum geht, sie "überzubügeln", sondern erst für Handlungsfähigkeit zu sorgen und anschließend in Ruhe die Dinge zu klären, die vielleicht noch zu klären sind.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    im Prinzip ist das, was Moritz geschrieben hat, absolut empfehlenswert.

    Wir müssen als 23er-Gremium mit 9 beschließenden Ausschüssen schnell handlungsfähig sein. Deswegen setzen wir in der weiteren Konstituierung erst mal die alte GO wieder in Kraft und schauen dann, was vielleicht geändert werden muß - idR nach ca. 6-9 Monaten, wenn auch alle neuen BRM erste Erfahrungen und zumindest mal die BR-Grundschulung "verdaut" haben.



    Wir empfehlen auch den neuen BRM, die GO mit zum Grundseminar zu nehmen und wenn möglich dort auch diskutieren zu lassen.


    Nur wenn Änderungen dringlich notwendig sind wie zB beim Neuzuschnitt beschließender Ausschüsse wegen Organisationsänderungen des AG, reagieren wir auch früher.


    Auf diese Art haben wir eine fortgeschriebene GO, deren Kern seit ca. 20 Jahren bewährt ist.