Hallo ihr Lieben,
kurze Frage: wir sind gerade dabei eine GO aufzustellen. Jetzt wird gewünscht, dass diese GO länger als die Amtsperiode des aktuellen BR gehen solle "damit das neue Gremium nach der Konstituierung nicht mit leeren Händen dasteht". Vor allem wegen der Möglichkeit von hybriden Sitzungen vermute ich mal.
Ist das denn korrekt? Also kann man das so einfach überstülpen? Oder kann die GO nur solange laufen bis die Amtszeit vorbei ist und dann gilt ganz normal das BetrVG, bis sich eine neue GO gegeben wurde?
Danke euch für eine kurze Meinung!
Liebe Grüße