Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

  • BAG vom 25.05.2022, - 10 AZR 230/19 -


    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit


    36 a) Auszugehen sein wird wegen der von der Klägerin zu leistenden Dauernachtarbeit zunächst von dem Regelwert eines Zuschlags iHv. 30 % auf das Bruttostundenentgelt bzw. einer wertgleichen Zahl bezahlter freier Tage. Dabei führt auch im Fall objektiv unvermeidbarer Nachtarbeit der Wegfall des sog. Lenkungszwecks nicht zwangsläufig zu einem abgesenkten Zuschlag. Diejenigen Arbeitnehmer, die unter solchen Umständen Nachtarbeit leisten, sollen zumindest einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die damit verbundenen Beeinträchtigungen erhalten und in einem gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigt werden. Diese Zwecke lassen sich auch bei unvermeidbarer Nachtarbeit erreichen (BAG 10. November 2021 – 10 AZR 261/20 – Rn. 39; 15. Juli 2020 – 10 AZR 123/19 – Rn. 44 mwN, BAGE 171, 280). Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie hier – die besonders schädliche Form der Dauernachtarbeit durch andere Arbeitszeitmodelle grundsätzlich vermeidbar ist. Übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht trotzdem dahingehend aus, dass er Dauernachtarbeit anordnet oder trifft er entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen, ist dies bei der Frage der Angemessenheit der Höhe des Ausgleichs zu berücksichtigen und dürfte einer Abweichung vom Regelwert eher entgegenstehen.

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  • 30% ist viel. Bei uns sind es pauschal 3,38 Euro pro Stunde, das sind bei mir (gerechnet auf 17,38 Euro Stunden, die eine Überstunde wert ist) ca. 19,6%. Da tröstet es auch nicht, dass wir pro 40 Nachtstunden einen zusätzlichen Tag Urlaub bekommen (den wir eh kaum nehmen können, da viele Sonderschichten anfallen). Wir bekommen noch eine Vorfesttagszulage von 110% Zeitgutschrift, das sind aber auch nur wieder Überstunden die kaum abzufeiern sind. Dagegen finde ich 30% schon viel.

  • mumpel , mal angemerkt: Wenn Dein Nachtzuschlag kein tariflicher ist, ist er rechtswidrig zu niedrig lt BAG-Rechtsprechung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ist er rechtswidrig zu niedrig lt BAG-Rechtsprechung

    Wie kommst Du darauf?



    zunächst von dem Regelwert eines Zuschlags iHv. 30 % auf das Bruttostundenentgelt bzw. einer wertgleichen Zahl bezahlter freier Tage (Hervorhebung durch den Zitierenden)


    Bei uns sind es pauschal 3,38 Euro pro Stunde, das sind bei mir (gerechnet auf 17,38 Euro Stunden, die eine Überstunde wert ist) ca. 19,6%. Da tröstet es auch nicht, dass wir pro 40 Nachtstunden einen zusätzlichen Tag Urlaub bekommen (Hervorhebung durch den Zitierenden)

    D.h. es gibt einen Teil als Bruttostundenentgelt und einen Teil als bezahlten freien Tag. Und wenn ich den Urlaubstag auf die 40 Nachstunden verteile (wobei ich den Urlaubstag mit 8 Stunden a 17,38 berechnet habe), dann kommen zu den 3,38 pro Stunde noch einmal Freizeit im Wert von 3,47 dazu. Damit sind wir deutlich jenseits der 30%.


    Auf welche Rechtsprechung beziehst Du Dich also, dass der Wert zu niedrig wäre?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wie kommst Du darauf?

    Das BAG hat inzwischen des öfteren festgestellt und niemals revidiert: Nach gefestigter Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate des Bundesarbeitsgerichts ist ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 25 % des Bruttostundenlohns bzw. eine entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage regelmäßig als angemessen iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG anzusehen.


    Bei Dauernachtarbeit (siehe Threadstart) sieht das BAG den Mindestnachtzuschlag sogar bei 30%.


    Edit: Aber den Freizeitausgleich habe ich nicht eingerechnet, das war ein Fehler.

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    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Und wenn ich den Urlaubstag auf die 40 Nachstunden verteile

    Und rechnet man die Sonderschichten wieder ab, weil man ja für den zusätzlichen freien Tag eines anderen die Schicht machen muss.... Das ist einer der Gründe, weshalb ich die Lohnerhöhung genommen habe, und nicht die 12 Tage mehr Urlaub.

  • Wenn ein Arbeitstag 8 Stunden wären, dann entspräche ein zusätzlicher Urlaubstag alle 40 Stunden ND alleine schon einem Zuschlag von 20% - zusammen mit den ausbezahlten 19.6% kommt man dann doch auf deutlich mehr als das, was das BAG mindestens vorgibt...


    Aber natürlich muss dieser Urlaubstag auch faktisch genommen werden können, bzw ausgezahlt werden.

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