Ich versuch es nochmal....
dürfen auf einem Wahlvorschlag mehr Stellvertreter vorgeschlagen werden als Positionen vom WV festgelegt wurden?
Es werden 3 Stellvertreter gewählt. Wenn eine Liste nun 4 Stellvertreter vorschlägt, ist der Wahlvorschlag im ganzen Ungültig?
Oder, da Personenwahl und sowieso alle vorgeschlagenen Stellvertreter alphabetisch untereinander stehen, ist das egal?
Einschlägige Texte sagen "Nöö, ungültig", andere sagen: "bei Personenwahl egal". Gesetzt (WO) sagt "es dürfen soviel vorgeschlagen werden
wie zur Wahl stehen, aber nicht, das mehr verboten sind, aber auch nicht, das es erlaubt wäre.