Mindestpausendauer an der Grenze zu 9 Std. mit Überschreitung - Wie ermitteln

  • Folgender Fall:


    Mindestpausendauer ab 6 Std. Arbeitszeit: 30min

    Mindestpausendauer ab 9 Std. Arbeitszeit: 45min.


    Hat der Mitarbeiter eine Anwesenheit von 9 Std. 25 min und eine Pause von 30 min. wäre er unter 9 Std. also sind 30 min. ausreichend.


    Was wäre, wenn der Mitarbeiter eine Anwesenheit von 9 Std. 25 min. hat?

    Mit eine 30 min. Pause wäre er über 9 Std. würde also 45 min. Pause benötigen. Dadurch wäre er aber wieder unter 9 Std (8 Std. 50 min.) und eine 30 min. Pause ist ausreichend.


    Was wäre hier richtig? 30, 40 oder 45. min. Pause?


    Hintergrund: Zeitmodell mit 5 min. Taktung, Pausen (30 min. oder 45. min werden automatisch abgezogen).

  • Bei einer Anwesenheitsdauer von 9:25 Stunden (Du hast das 2x geschrieben, aber vmtl 1x 9:35 gemeint) stellt sich das Problem nicht, weil dann eine Netto-ArbZ von 8:55 Stunden mit der richtigen Pause von 0:30 Stunden rauskommt.


    Das (logische) Problem entsteht ab 09:31 bis 09:44 Stunden Anwesenheit - würden dann 0:45 für eine Pause abgezogen, wäre man bei einer Nettoarbeitszeit, bei der nur 0:30 abgezogen werden dürfte/müsste.


    M.E. müsste bei diesen "Zwischenzeiten" nur die Zeit über 09:00 Stunden Anwesenheit als Pause abgezogen werden. Wenn man aber eh eine Zeiterfassung hat, sollte man imho auch die Pausenzeiten erfassen und nicht automatisch abziehen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das (logische) Problem entsteht ab 09:31 bis 09:44 Stunden Anwesenheit - würden dann 0:45 für eine Pause abgezogen, wäre man bei einer Nettoarbeitszeit, bei der nur 0:30 abgezogen werden dürfte/müsste.

    das Problem entsteht nur, wenn die Pausen nicht gemacht aber abgezogen werden, was ja bekanntermassen unzulässig ist.

    oder wenn Pausen gemacht, aber nicht gestempelt werden.


    von daher muss die Frage lauten:

    wieso werden Zeiten in denen der MA gearbeitet hat, als Pause abgezogen?

    oder

    Warum werden Pausen nicht ausgestempelt?


    --> die Lösung ist also, dass der AG seiner Pflicht nachkommt, dass die AN ihre gesetzlichen Ruhepausen einhalten und stempeln.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Also bei uns ist es so, dass nach 6h arbeiten 30min Pause automatisch vom System gemacht werden, d.h. die Arbeitzeit läuft nach 6h nicht weiter, arbeitet der MA dann weiter, und kommt irgendwann bei 9h Arbeit an, dann stoppt die Zeit wieder und es wird eine Pause von 15min automatisch vom System gemacht. Wenn das alle MA wissen, ist es gar kein schlechtes System


    --> die Lösung ist also, dass der AG seiner Pflicht nachkommt, dass die AN ihre gesetzlichen Ruhepausen einhalten und stempeln.

    Da musst du ja immer auf die Uhr schauen, finde ich persönlich keine gute Lösung

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

    Einmal editiert, zuletzt von Agassi0 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Agassi0 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • M.E. müsste bei diesen "Zwischenzeiten" nur die Zeit über 09:00 Stunden Anwesenheit als Pause abgezogen werden.

    Korrigiere: Nur für die Anwesenheitszeit über 09:30 Stunden, weil ja 00:30 bereits in Abzug gekommen sind.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Korrigiere: Nur für die Anwesenheitszeit über 09:30 Stunden, weil ja 00:30 bereits in Abzug gekommen sind.

    Genauso wird es bei uns gehandhabt, Du fängst z.B. um 14 Uhr an, dann wird um 20 Uhr eien automatische Pause gemacht und um 23:30 wird automatisch die 15min Pause gemacht

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Ich zitiere mich da selber, bzw wiederhole mich: M.E. müsste bei diesen "Zwischenzeiten" nur die Zeit über 09:30 Stunden Anwesenheit als Pause abgezogen werden. Wenn man aber eh eine Zeiterfassung hat, sollte man imho auch die Pausenzeiten erfassen und nicht automatisch abziehen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Da musst du ja immer auf die Uhr schauen, finde ich persönlich keine gute Lösung

    nun ja, aber das Gesetz schreibt Pausen vor und nicht den "Abzug von Pausenzeiten die nicht gemacht wurden"


    d.h. die Arbeitzeit läuft nach 6h nicht weiter, arbeitet der MA dann weiter, und kommt irgendwann bei 9h Arbeit an, dann stoppt die Zeit wieder und es wird eine Pause von 15min automatisch vom System gemacht.

    das ist aber Abzug von Arbeitszeiten als Pausenzeiten, heißt der AG kommt seiner Arbeitsschutzpflichten nicht nach.


    aber so ganz verstanden habe ich das nicht:

    nach 6 Std stoppt die Arbeitszeit und dann?

    --> muss der AN Pause stempeln (nehme ich an)

    oder nicht?


    Genauso wird es bei uns gehandhabt, Du fängst z.B. um 14 Uhr an, dann wird um 20 Uhr eien automatische Pause gemacht und um 23:30 wird automatisch die 15min Pause gemacht

    aber der MA muss keine Pause machen, es wird nur Arbeitszeit als Pause abgezogen unabhängig ob der MA Pause macht oder nicht?

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    die Einhaltung der Mindespausen sind Pflicht für den AN und der AG muss die Einhaltung überprüfen


    tps://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/welche-pausen-vorgaben-muessen-arbeitgeber-einhalten_76_364746.html

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Randolf , ausnahmslos keiner Deiner Links in Deinen Beiträgen funktioniert - könntest Du Dir bitte angewöhnen, die komplett und richtig anzugeben?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Randolf , ausnahmslos keiner Deiner Links in Deinen Beiträgen funktioniert - könntest Du Dir bitte angewöhnen, die komplett und richtig anzugeben?

    das mache ich nur aus dem Grund, das dann die Links mit Bild etc pp angezeigt werden (bildschirmausfüllende Darstellungen) und nicht nur die "Link-Zeile"

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wenn man den letzten Link händisch richtig eingibt, findet sich da nichts, was die These, der AG müsse Pausen über Aus- und Einstempeln erfassen, stützt.


    Diese Rechtsauffassung wäre mir auch neu. Tatsächlich - aber da wird man die Begründung abwarten müssen - könnte eine solche Pflicht aber aus dem aktuellen BAG-Urteil, das so hohe Wellen schlägt, folgen.


    das mache ich nur aus dem Grund, das dann die Links mit Bild etc pp angezeigt werden (bildschirmausfüllende Darstellungen) und nicht nur die "Link-Zeile"

    Die Link-Funktion des Forums ist Dir unbekannt? Man muss es den Anderen nicht absichtlich schwerer machen...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn man aber eh eine Zeiterfassung hat, sollte man imho auch die Pausenzeiten erfassen und nicht automatisch abziehen.

    Warum sollen dann die MA, wenn sie Pause machen, stempeln gehen? Es gibt doch angesagte bzw. angezeigte Pausenzeiten für die jeweiligen Abteilungen, und dann weiß jeder, wann er Pause hat.

    aber so ganz verstanden habe ich das nicht:

    nach 6 Std stoppt die Arbeitszeit und dann?

    --> muss der AN Pause stempeln (nehme ich an)

    oder nicht?

    nach 6h stoppt die Arbeitszeit, weil gesetzlich jetzt eine Pause vorgesehen ist, der MA braucht nicht zu stempeln nach 30min läuft die AZ weiter

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • tps://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/welche-pausen-vorgaben-muessen-arbeitgeber-einhalten_76_364746.html

    --> copy § paste funktioniert auch

    Zitat:

    Dennoch: Für die Arbeit im Homeoffice gelten dieselben Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes für Pausen und Ruhezeiten. Die Einhaltung der Regeln muss der Arbeitgeber überprüfen.


    ------------------------------------------------------------------------------------


    ttps://efarbeitsrecht.net/ruhepausen/

    Arbeitgeber in der Verantwortung – Folge bei Verstößen

    Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Gewährung und Einhaltung der Pausenzeiten. Er muss daher sicherstellen, dass Pausenzeiten von den Arbeitnehmern auch tatsächlich eingehalten werden. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf Arbeitnehmer mit Vertrauensarbeitszeit, im Homeoffice oder in höheren Positionen. Zum Teil soll es bei diesen genügen, ihnen die Möglichkeit einer Pause einzuräumen ohne eine tatsächliche Einhaltungskontrolle durchzuführen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Laut Gesetz müssen die Pausen im Vorhinein feststehen. Ausreichend ist es dafür aber, dass ein gewisser Zeitraum festgelegt ist, indem sie üblicherweise genommen werden - dies ist in der Regel die übliche Arbeitszeit. Nicht möglich ist es jedenfalls, keine Pause zu machen und deshalb früher zu gehen.


    So steht es im Text aus dem Link von Randolf



    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Bei uns ist es so, das immer grundsätzlich 0:45 Min. Pause automatisch abgezogen werden, unabhängig von der Arbeitszeit.

    Damit sind bisher alle MA zufrieden mit und machen ihre dementsprechende Pause.

    Da wir freitags aber immer kürzer als 9 Stunden arbeiten, werden an diesem Wochentag nur 0:30 Min. Pause gemacht und auch so automatisch von der Zeiterfassung abgezogen.


    Wenn man aber nicht grundsätzlich 0:45 Min. Pausen einführen möchte, würde ich meinen das die Regelung so zu verstehen ist:


    - sobald 6:30 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:30 Min. zu machen.

    - sobald 9:30 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:45 Min. zu machen.


    Das "Problem" zwischen 09:31 bis 09:44 Stunden Anwesenheit entsteht dann nicht, da in diesen Fällen dann immer eine Pause von insgesamt 0:45 Min. während der Arbeitszeit gemacht werden muss und so auch in der Zeiterfassung hinterlegt werden könnte.


    Die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung der Pausenzeiten könnten somit vielleicht auch nochmal im Unternehmen angeregt werden ;)

  • - sobald 6:30 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:30 Min. zu machen.

    - sobald 9:30 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:45 Min. zu machen.

    - sobald 6:00 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:30 Min zu machen

    -sobald 9:30 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:15 Min. zu machen

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

    2 Mal editiert, zuletzt von Agassi0 ()

  • der AG müsse Pausen über Aus- und Einstempeln erfassen, stützt.

    der AG muss die Arbeitszeiten erfassen - nach aktuellem Urteil nachweisbar -

    ergo müssen die erfassten Arbeitszeiten Lücken aufweisen, wenn der AG + AN sich an das Gesetz halten.

    Diese Lücken bezeichne ich als Pausen.


    Ob das jetzt gramatikalisch korrekt ausgedrückt war, das ich "Pausenzeiten erfassen" geschrieben habe?

    korrekterweise hätte ich schreiben sollen: der AN "stempelt" sich von der Arbeitszeit aus, wenn er mit der Pause beginnt und er "stempelt" sich ein, wenn er die Pause beendet und die Arbeit wieder aufnimmt.


    nur mal so: wenn die Pausen einfach abgezogen werden nach 6 Std bzw. 9 Std, ist das auch ein Verstoß gegen das aktuelle BAG-Urteil, weil die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst werden oder nicht?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ja, und somit ist er dann insgesamt 6:30 Stunden anwesend.

    Die Pause muss er spätestens nach 6 Stunden für 0:30 Min. machen.

    genau, nur hattest Du vorhin von einer Anwesenheit von 06:30 Std geschrieben, nach der eine Pause gemacht werden muss

    ist jetzt Erbsenzählerei


    nur mal so: wenn die Pausen einfach abgezogen werden nach 6 Std bzw. 9 Std, ist das auch ein Verstoß gegen das aktuelle BAG-Urteil, weil die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst werden oder nicht?

    Die Arbeitszeiten werden doch korrekt erfasst und der AG hält sich an die gesetzliche Pflicht bzgl. der Pausenzeiten

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

    Einmal editiert, zuletzt von Agassi0 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Agassi0 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Zitat

    das Problem entsteht nur, wenn die Pausen nicht gemacht aber abgezogen werden, was ja bekanntermassen unzulässig ist. oder wenn Pausen gemacht, aber nicht gestempelt werden.

    Prinzipiell sind 30 min. Pause vorgesehen (2x15 min), sollte ein Mitarbeiter aber mehr als 9 Std. arbeiten, muss er entsprechend eine Pause machen bzw. steht es ihm frei, die Mittagspause zu verlängern.


    Wenn Mitarbeiter merken, dass Sie, wenn Sie keine zusätzliche Pause machen mehr Stunden gutgeschrieben bekommen, machen Sie auch keine.

    Wenn die Pause aber automatisch abgezogen wird, ist die Motivation für den Mitarbeiter auch größer diese wirklich in Anspruch zu nehnen.


    Danke schon mal für die Anregungen an alle.


    Der Kommentar von Agassi0 klingt für mich am plausibelsten. So habe ich das noch nicht gesehen, weil ich Gedanklich eher immer den größeren Wert zuerst betrachtet habe.


    Zitat

    - sobald 6:00 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:30 Min zu machen

    -sobald 9:30 Std. Anwesenheit erreicht sind, ist eine Pause von 0:15 Min. zu machen