Hallo Zusammen,
wie bewertet ihr folgenden Fall. Es findet eine Betriebsversammlung statt. In dem Betrieb herrscht 24/7 Abdeckung, zudem findet die BV außerhalb der Arbeitszeit von gut 80% der Beschäftigten statt. Das eine Teilversammlung nötig wäre, ist für mich hiermit klar. Der BRV und Großteil des Gremiums ist da anderer Meinung. Nun zur eigentlichen Frage. Wie verhält sich das mit der Arbeitszeit der Teilnehmer, wenn diese nach ihrem Dienst zur BV gehen wollen? Sprich nach einen 8h Tag noch zur BV die bestimmt 4-5h geht. Ist dies möglich? Dann die 10:45 Grenze wäre in dem Fall locker überschritten, wie wäre eurer Meinung nach die Rechtslage hier?
Vielen Dank euch