bezahlte Freistellung eines Mitarbeiters

  • Moin liebe Community ,


    ich hab eine eigentlich simple Frage:

    Ein befristet eingestellter MA soll seine restliche Zeit bezahlt von seiner Arbeit freigestellt werden. Grund ist offenbar Störung des Betriebsfriedens. Ein persönliches Gespräch soll noch stattfinden.


    Meine Frage: Kann/soll der BR in irgendeiner Form tätig werden?


    Wir gehen mal davon aus, dass der Kollegen der Freistellung (wird ja bezahlt) zustimmt.


    Danke für Eure Antworten

  • Die Freistellung von AN von der Arbeit unterliegt nach vielfacher Rechtsprechung von LAGen und BAG keiner Mitbestimmung des BR.


    Als BR hätte ich hier aber durchaus Informationsbedarf.


    Individualrechtlich besteht aber ein einklagbarer Beschäftigungsanspruch.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Ein persönliches Gespräch soll noch stattfinden

    der MA könnte einen BRM zu diesem Gespräch mitnehmen, wenn ich das richtig interpretiere


    LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 14.09.2011, 3 Sa 43/11


    Zitat:

    Ob ein solches Gespräch in jedem Fall das Recht für einen Arbeitnehmer zur Hinzuziehung einer Vertrauensperson begründet, kann vorliegend dahinstehen. Ein solches Recht ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer – wie hier – aufgrund erheblicher Vorwürfe in der Vergangenheit und tiefgreifenden Störungen in der Arbeitsatmosphäre damit rechnen und befürchten muss, dass derartige Personalgespräche mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auch die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnissen zum Gegenstand haben. Dies gilt umso mehr, wenn – wie hier – die Besprechungsinhalte vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht bekannt gegeben werden (Arbeitsgericht Münster vom 06.07.1988, DB 1988, Seite 1756; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.09.1996, NZA 1997, Seite 826).


    ttps://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/personalgespraech-rechte-und-pflichten-des-arbeitnehmers_218_530558.html

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Erstmal danke für die Antworten.

    Handlungsbedarf sahen wir auch nicht wirklich, wollte nur sichergehen, nicht irgendwas übersehen zu haben.

    Aber immerhin wird er BEZAHLT freigestellt. Unter den Kollegen spricht man schon vom "Jackpot".

    Allerdings kommen inoffiziell noch andere Details zum Vorschein, die die betroffenen Kollegen bisher verschwiegen haben: Handgreiflich soll er auch geworden sein. Und dann sprechen wir langsam über eine außerordentlichen Kündigung...

  • Erstmal danke für die Antworten.

    Handlungsbedarf sahen wir auch nicht wirklich, wollte nur sichergehen, nicht irgendwas übersehen zu haben.

    Aber immerhin wird er BEZAHLT freigestellt. Unter den Kollegen spricht man schon vom "Jackpot".

    Allerdings kommen inoffiziell noch andere Details zum Vorschein, die die betroffenen Kollegen bisher verschwiegen haben: Handgreiflich soll er auch geworden sein. Und dann sprechen wir langsam über eine außerordentlichen Kündigung...

    Eine außerordentliche Kündigung, die der AG aber nicht ausgesprochen hat. Zumindest nicht bisher.

    Also nicht mit "wenn dann wäre" befassen.


    Und ich kann mir jetzt irgendwie nicht wirklich vorstellen, das der AN besonders scharf darauf ist, die verbleibende Zeit zu arbeiten, wenn er auch so Kohle bekommt.

    Also warum hier groß aktiv werden.


    Und ja Fried natürlich könnte er einen Beschäftigungsanspruch einklagen, aber glaubt jemand ernsthaft, dass er das machen wird.


    Ich schlage meinem AG dauernd vor, dass er mich doch einfach bis zur Rente bei vollen Gehaltszahlungen freistellen soll. Aber aus irgendeinem Grund findet er die Idee nicht so toll. kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich nicht da wäre würde ich auch keine Fehler mehr machen ;)

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Handgreiflich soll er auch geworden sein. Und dann sprechen wir langsam über eine außerordentlichen Kündigung...

    Bisher also nur Gerüchteküche und ohne Folgen, oder?

    Wenn da eine fristlose Kündigung daraus werden sollte muss sich der AG aber fragen lassen, wie lang er davon schon Kenntnis hat. Später als 2 Wochen darf das nicht sein, so weit ich weiß.