Ausweitung der Lage der Arbeitszeit

  • Hallo liebe Leute,


    ich brauche schnell eure Hilfe. Ich bin empört, enttäuscht und wütend über den Umgang meiner GF mit der Belegschaft (Zur Einordnung meines Posts). Ich versuche es so sachlich und übersichtlich wie möglich zu formulieren. Ich werde wohl morgen spätesten übermorgen ins Gespräch mit der GF gehen, daher die Eile!

    AG und GF sind für mich quasi gleich bei uns. Ich switche manchmal ausversehen zwischen den Begriffen.

    Sachverhalt:
    Die GF möchte kommenden Monat(Okt. '22) die Arbeitszeit auf das Wochenende ausweiten.


    Kontext und aktuelle Bedingungen:
    Ich arbeite in einem Ambulanten Dienst für Menschen mit Behinderungen. Der Ambulante Dienst ist ein Teil einer größeren Einrichtung. Die Veränderungen beziehen sich aber nur auf diesen Dienst.
    Der AG begründet es mit: Es ist Branchenüblich, wir haben einen Marktnachteil, der Klientenbedarf hat sich geändert.
    Zahlen zum Bedarf wurden uns nicht vorgelegt. Wir wissen also (noch) nicht faktenbasiert ob die Bedarfe da sind und wie die Einsätze demensprechend ausfallen sollen. Es hat Vorteile die Arbeit auf das Wochenende zu verlegen, es hat aber auch Nachteile.
    ANs hatten sich zum Beispiel speziell für uns entschieden, weil sie nicht am Wochenende arbeiten müssen.

    Die Arbeitsverträge lassen Arbeit am Wochenende zu. (Das war auch immer sinnvoll weil zum Beispiel Ausflüge am Wochenende geplant waren)
    Also die betriebsübliche Praxis war, Wochenendarbeit nur in Ausnahmen und freiwillig.
    Es gibt ansonsten keine weitere schriftliche Regelung.
    Der BR (relativ jung) hat keine BV oder andere Regelung zu Arbeitszeiten mit der GF vereinbart.
    Wir haben eine "5 Tage Woche", die soll auch weiterhin bestehen bleiben.
    Der AG sagt, es würde dazu führen, dass jede*r MA maximal 6-8 Wochenenden im Jahr zum Einsatz kommen würde. Zahlen zu dem Plan haben wir nicht gesehen.
    Die ANs haben eigentlich relativ wenig gegen die Ausweitung allerdings mit Organisation, Kommunikation, Wertschätzung und Rücksichtnahme.


    Für den AG geht es immer nur um die Klienten ohne Rücksicht auf die Arbeitnehmer*innen. Dementsprechend fällt euch deren Kommunikation aus.
    Ich möchte dazu erwähnen: Wir sind Sozialarbeiter (und Co.) wir sind leidensfähig, wir haben das Wohl unserer Klienten im Blick. Wir sehen die tatsächlichen Bedarfe im Gegensatz zur GF. Wir scheißen uns nicht ein wegen der Arbeit. Aber wir fühlen uns einfach wie ein Spielball, nach Corona, Mitarbeitermangel, Überstunden ohne Ende und vieles mehr. Finanzieller Ausgleich oder andere Kompensationen finden einfach nicht statt, weil kein Geld da ist.

    Nun zum Problem und Konflikt.
    Die Änderungen sollen zum 1.Oktober 2022 laufen.
    Der BR wurde am 30.08.22 informiert. Der BR wurde nicht "richtig" gefragt. Sinngemäß wurde dem BR mitgeteilt, dass man dann ja sein MBR im Zuge der Dienstplangenehmigung ausüben würde. Am 31.08.22 habe ich der GF dann im Monatsgespräch mitgeteilt, dass wir dazu erstmal Rücksprache mit der Belegschaft halten werden.
    Als wir dann MAs angesprochen haben, wurde die Dienstleitung sauer, weil sie es der Belegschaft gerne selbst mitgeteilt und erklärt hätten.
    Daraufhin habe ich mit der Dienstleitung vereinbart an einer außerordentlichen Teamsitzung(Dienstleitung aber keine GF) am 06.09.22 teilzunehmen. Auf dieser Sitzung wurde dementsprechend offiziell verkündet, dass es Wochenendarbeit geben soll. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass es ohne das Einverständnis des BRs nicht geht und wir dazu noch Gespräche mit der GF führen werden. Und ich daher ein erstes Stimmungsbild haben möchte. Weil ich aber weiß, habe ich gesagt. Die Information muss erstmal sacken. Und ein abschließendes Stimmungsbild soll am 08.09.22 eingeholt werden.

    Das erste Stimmungsbild hat ergeben, dass die (meisten) AN nicht grundsätzlich gegen die Ausweitung sind. Allerdings sind die Rahmenbedingungen garnicht geklärt. Es gibt viele organisatorische Probleme die in der Kürze der Zeit garnicht gelöst werden können. Klienten müssten befragt werden ob sie zu den Zeiten betreut werden sollen, das Dienstplansystem müsste erheblich umgestellt werden. Und viele weitere kleine Probleme, die teilweise zu weiteren großen Belastungen führen nur um das System erstmal einzuführen. Es ist der falsche Zeitpunkt, wir sind immernoch unterbesetzt. Leute sind ausgebrannt und Krank. Die Teamleitungen (Dienstplanschreiber) haben maßlos Überstunden und sind seit Monaten überlastet und geben auch die Rückmeldung. Die Umsetzung braucht mehr Zeit.

    Jetzt ein Punkt der mich richtig sauer gemacht hat:
    Nach der Teamsitzung, hat die Dienstleitung mit der GF gesprochen. Das ist verständlich und der richtige Weg. Aber die GF hat dann heute eine Mail an die Abteilung gesendet ohne nochmal mit dem BR zu sprechen.

    Sinngemäß wird darin geschrieben:
    Denken Sie doch bitte an die Klienten.
    Ich (GF) habe in ihrer Position auch jahrelang an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet. Ich kann das Einschätzen und so hoch ist die Belastung nicht, weil es ja nur ein paar Wochenenden pro AN sind.
    Wir haben das mit dem Vorstand, den Bereichsleitungen und den Dienstleitungen durchgesprochen und es bleibt nur ein Schluss. Wir müssen diese Änderung einführen.
    Beschlüsse dieser Art und dieses Ausmaßes führen wir nicht basisdemokratisch durch, sondern basierend auf der Notwendigkeit
    .

    Gerade der letzte Satz ist doch eine Frechheit oder? Und ein Schlag ins Gesicht!

    Es muss noch erwähnt werden. In der Mail wurde eine offene Sprechstunde der GF angeboten. ANs die richtige Probleme mit der Änderung haben, bekommen das Angebot in einem anderen Dienst der Einrichtung zu arbeiten (keiner will das). Und sie bieten an die Änderungen um einen Monat zu versetzen. (Im Grunde genau das was die ANs eigentlich wollen, mehr Zeit und bessere Kommunikation bzw. Einbindung in die Entscheidung) Ein Monat wär immernoch wenig. Die realistische Einschätzung der Teamleitungen wäre zum Jahreswechsel.

    Wie oben erwähnt, gibt es morgen noch einmal eine abschließende Befragung im Rahmen der regulären Teamsitzung. Und im Anschluss hätte ich das Gespräch mit der GF gesucht.

    Nun zu meiner Frage an euch:
    MBR doch auf jedenfall schon allein durch §87 ?
    Habt ihr noch Hinweise auf weitere rechtliche Grundlagen zur Argumentation?
    Ist bei dieser Art der Umstellung das MBR schon durch Dienstplangestaltung abgegolten? (Wir neigen aktuell dazu, den Dienstplänen mit dieser Änderung eh nicht zuzustimmen.)
    Ist das MBR verletzt worden?
    Habt ihr Input und Argumentationsansätze für das Gespräch mit der GF?

    PS: Fragen die ihr zum Sachverhalt und zur Beurteilung braucht, gerne stellen.
    Ich hab mich natürlich schon selbst informiert aber ich frage trotzdem ganz grundsätzlich um den größt möglichen Input durch die Schwarmintelligenz zu bekommen.
    Sorry wenn es zuviel persönlich gewesen ist und der Sachverhalt kürzer hätte dargestellt werden können.

    VG Mercator
    Und danke schon mal.



    BRV, 9er Gremium, gGmbH, soziale Einrichtung

  • Hallo,


    das Mitbestimmungsrecht des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist bei dieser Ausweitung nicht zu bestreiten.

    Mit Verweis auf die Mitbestimmung könnt Ihr, wenn Ihr wollt, die Aufschiebung der Maßnahme bis zum Abschluß einer BV locker durchsetzen.

    Mit der Dienstplangenehmigung allein ist Euer Anspruch auf grundsätzliche Regelung nicht erledigt. Eine Dienstplangenehmigung ist etwas anderes als der Abschluss einer BV.

    Ihr könnt sehr wohl einen Dienstplan für eine bestimmte zeitliche Periode genehmigen und trotzdem mit dem AG eine BV über die bei der Dienstplanung zu beachtenden Rahmenbedingungen verhandeln.


    Die Frage ist, was Ihr erreichen wollt. Dienstplanung ist ein sehr komplexes Thema. Nicht umsonst gibt es dafür spezielle Seminare - überwiegend von den Gewerkschaften. Da geht es um Arbeitszeit, Einteilung, Gesundheitsschutz, private Verpflichtungen der AN, Vergütung, Ansagefristen etc. Schulung ist da bitter notwendig.

  • Die Mitbestimmung ist klar, und ohne Eure Zustimmung kommt die Wochenendarbeit nicht.


    Erst einmal kann und sollte der BR den AG in die Pflicht nehmen und sagen, ohne konkrete und belastbare Informationen / Zahlen werde es keine Zustimmung geben.


    Formal könnte das natürlich über eine monatliche Genehmigung der DPe laufen, das hielte ich aber für deutlich suboptimal. Eine BV, die einen Rahmen definiert, innerhalb dessen der AG die Dienste planen kann, bietet den AN, dem BR und dem AG Sicherheit. albarracin hat ja Themenkomplexe genannt, die neben anderen geregelt gehören. Der BR kann und sollte also auch sagen, dass es ohne eine BV keine Zustimmung geben kann.


    Bzgl einer BV müsst Ihr natürlich konkrete Ideen entwickeln und vorschlagen, und man benötigt Zeit für die Verhandlungen. Eine Schulung für ein bis zwei federführende BRM wäre sinnvoll. Ihr müsst dem AG also auch klarmachen, dass es hier keinen Schnellschuss geben kann, der Jahreswechsel also ggf realistischer ist.


    Die konkrete Ausgestaltung der BV hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort ab, diesbzgl wird man hier nur schwer gute Tipps geben können.


    Sorry wenn es zuviel persönlich gewesen ist und der Sachverhalt kürzer hätte dargestellt werden können.

    Alles gut. 8)

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Beschlüsse dieser Art und dieses Ausmaßes führen wir nicht basisdemokratisch durch, sondern basierend auf der Notwendigkeit.

    Gerade der letzte Satz ist doch eine Frechheit oder? Und ein Schlag ins Gesicht!

    das ist doch sachlich korrekt formuliert mMn

    Man hätte dazu schreiben können soetwas wie "in Absprache mit dem BR", das wäre wahrscheinlich besser gewesen.


    "Basisdemokratisch" würde bedeuten die Basis, also die MA, entscheiden zu lassen nach Mehrheiten -- das funktioniert in keinem Unternehmen >5 MA dauerhaft vernünftig mMn


    "basierend auf Notwendigkeiten" ist doch korrekt formuliert: auf dieser Grundlage sollten alle AG und BR Entscheidungen treffen, weil ohne Notwendigkeit wären ja die beabsichtigten Wochenendarbeiten genau genommen, gar nicht genehmigungsfähig.


    --> an der Formulierung kann der AG noch arbeiten, das sehe ich auch so.

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    Der BR (relativ jung) hat keine BV oder andere Regelung zu Arbeitszeiten mit der GF vereinbart.

    ok, d.h. es gibt gar keine Regelung oder nur das der neue BR noch keine BV abgeschlossen hat, deshalb gelten vorherige Regelungen?

    Die Arbeitsverträge lassen Arbeit am Wochenende zu. (Das war auch immer sinnvoll weil zum Beispiel Ausflüge am Wochenende geplant waren)
    Also die betriebsübliche Praxis war, Wochenendarbeit nur in Ausnahmen und freiwillig.

    wie ist das den genau formuliert?

    ANs hatten sich zum Beispiel speziell für uns entschieden, weil sie nicht am Wochenende arbeiten müssen.

    man mag jetzt wieder mit mir meckern, aber das ist "blauäugig" wenn die AV die Wochenendarbeit dann doch wieder zulassen. (ob mit oder ohne BR-Genehmigung sei mal dahingestellt)

    Wenn ich nicht am Wochenende arbeiten will, dann darf ich den AV so nicht unterzeichnen.


    Wir haben eine "5 Tage Woche", die soll auch weiterhin bestehen bleiben.

    eine 5-Tage-Woche kann auch incl Sa+So eingehalten werden, dann sind 2 Wochentage frei.

    Auch hier: was steht den genau dazu in den AV?

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    Nicht das meine Kommentare falsch interpretiert werden, nach Deinen Angaben gehe ich auch davon aus, das ihr einiges Mitbestimmen könnt siehe albarracin , nur je nach AV-Regelungen könnt ihr ggf. das nicht verhindern mit dem Wochenenden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • das ist doch sachlich korrekt formuliert mMn

    Man hätte dazu schreiben können soetwas wie "in Absprache mit dem BR", das wäre wahrscheinlich besser gewesen.

    Es hat ja auch niemand gesagt, dass es basisdemokratisch entschieden werden soll. Das hat der AG ja einfach so vorrausformuliert und meiner Meinung nach alleine um zu zeigen wer die Hosen anhat. Und das hat niemang positiv aufgefasst. Ich sage ja, es geht um die Formulierung und wie du mit deinen AN umgehst wenn du unangenehme Entscheidungen mitteilen musst. Das kann man besser machen. Vor allem wenn dir die MAs sowieso schon wegrennen und du kaum neue generieren kannst. Plus alleine entscheiden können sie es doch nicht, der BR als Stellvertretung der Belegschaft muss involviert werden. Meiner bisherigen Meinung nach.


    ok, d.h. es gibt gar keine Regelung oder nur das der neue BR noch keine BV abgeschlossen hat, deshalb gelten vorherige Regelungen?

    Es gab bisher keine Regelungen außer AV.


    wie ist das den genau formuliert?

    "Die zeitliche Verteilung und der jeweilige Arbeitsbeginn orientieren sich an den Dienstplanerfordernissen"
    "Der AN ist verpflichtet, bei betrieblichen Bedürfnissen im Rahmen der gesetzlich vereinbarten Höchstgrenzen Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags u. Feiertagsarbeit zu leisten." Und danach noch was zum Ausgleich

    Ich sage ja, der AV gibt es her.
    Betriebsübliche Praxis und Formulierungen bei Einstellungsgesprächen waren aber "nur in Ausnahmefällen und freiwillig"
    Eventbezogen: Es wird ein Ausflug geplant. Oder Notsituation: Ein Klient hatte etwas sehr dringendes am Wochenende.


    man mag jetzt wieder mit mir meckern, aber das ist "blauäugig" wenn die AV die Wochenendarbeit dann doch wieder zulassen. (ob mit oder ohne BR-Genehmigung sei mal dahingestellt)

    Wenn ich nicht am Wochenende arbeiten will, dann darf ich den AV so nicht unterzeichnen.

    Ich bin seit über 6 Jahren da. Ich bin mittlerweile der Dienstälteste in der Abteilung. Es gab seit dem ich da bin und meiner Kenntnis nach auch vorher keine "geplante" Arbeit am Wochenende. Es ist also nicht "wieder zugelassen" sondern neu eingeführte, geplante, reguläre Betreuung.

    eine 5-Tage-Woche kann auch incl Sa+So eingehalten werden, dann sind 2 Wochentage frei.

    Auch hier: was steht den genau dazu in den AV?

    Hier gibs ja garkeine Diskussion aber:
    "Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt beträgt 40 Wochenstunden, pro Arbeitstag werden 8 Stunden gerechnet."



    Nicht das ihr für mich meinen AV durchdenken sollt aber ich sehe gerade unter "Dauer des Erholungsurlaubs"
    "Als Arbeitstage gelten alle Arbeitstage, die nicht gesetzliche Feiertage sind."
    Wäre das ein Einfallstor?

    Um das nochmal klar zu stellen. Die Belegschaft würde ja Wochenendarbeit mitmachen. Zumindest die meisten, ein paar wenige waren mit dem Gedanken erstmal ziemlich überfordert.
    Ich finde nur, dass kann man nicht innerhalb eines Monats einfach machen und schon garnicht 14 Tage vor Dienstplanausteilung. Die Leute müssen sich mit dem Gedanken anfreunden. Das vielleicht mal zuhause durchsprechen.
    Unter Umständen auch die Kinderbetreuung anders planen usw. Dienstwagenregelungen, Urlaubsregelungen, telefonische Erreichbarkeiten muss alles zumindest mal überdacht werden. Auf Nachfrage nach konkreten Sachverhalten und Problemen kam nur: Müssen wir schauen. Das werden wir schon regeln. Und die Teamleitungen stehen da und denken nur: Wie?, wie soll das laufen? Man merkt richtig, dass es nicht durchdacht ist.

    Und selbst die Dienstplanersteller (Teamleitungen), welche sowieso schon überstunden haben, sagen, sie schaffen das nicht umzusetzen in der kurzen Zeit.

    Wir wollen, dass der BR gefragt wird und mitbestimmen darf. Damit man auf diese Umstände aufmerksam machen kann.
    Nicht einfach eine Woche vorher informieren mit lapidaren Angaben und dann ohne Plan der Belegschaft vor die Füße werfen.
    Und wenn wir dann mitbestimmen, dann fordern wir, dass die Umsetzung verzögert wird. Und zwar so, dass erhebliche Mehrbelastung für die MAs verringert werden. Also nur die Mehrbelastungen die Aufgrund der Organisation der Umstellung aufkommen. Und das fordern wir eben auch, weil wir wissen, das Dienstplanerstellung kein Zuckerschlecken ist.

    Also ich bin grundsätzlich sehr diplomatisch aber ich habe gern was in der Hand mit Substanz.
    Die Frage danach ob wir sowas verhindern könnten liegt daher eher darin, dass wenn sie sich querstellen, ich im Gespräch mit der GF nicht stehen möchte und sage: "Bitte, Bitte. Machen Sie es doch sinnvoll". Sondern, ich möchte da stehen und sagen können: "Entweder Sie führen das mitarbeiterfreundlich und belastungsarm ein. Planen das sorgfältig. Oder wir stimmen nicht zu."


    Bin ich da zu überheblich?

    Und vielen Dank schon mal für eure bisherige Unterstützung.

    BRV, 9er Gremium, gGmbH, soziale Einrichtung

  • mercator , es gibt, so habe ich es von Anfang an verstanden, und so hast Du es nochmal klargestellt, bislang keine kollektive Regelung zur Verteilung der ArbZ.


    D.h. Ihr seid vollkommen frei in der Ausübung der Mitbestimmung, der AG kann seine Wünsche ohne Euch nicht umsetzen.


    Das hier...

    Sondern, ich möchte da stehen und sagen können: "Entweder Sie führen das mitarbeiterfreundlich und belastungsarm ein. Planen das sorgfältig. Oder wir stimmen nicht zu." Bin ich da zu überheblich?

    ...ist extrem nachvollziehbar. Ich habe es oben schon geschrieben, dass ich einen Ansatz der guten inhaltlichen Vorbereitung und intensiven Verhandlung und Ausarbeitung ohne akuten Zeitdruck sinnvoll finde. Die gefundene Regelung soll ja nachhaltig sein, da strickt man nicht mit heißer Nadel...


    Letztlich sitzt der BR erstmal am längeren Hebel, weil der AG aufgrund des Mitbestimmungsverfahrens nichts von jetzt auf sofort umstellen kann.


    Eine kleine Anmerkung noch:

    "Basisdemokratisch" würde bedeuten die Basis, also die MA, entscheiden zu lassen nach Mehrheiten -- das funktioniert in keinem Unternehmen >5 MA dauerhaft vernünftig mMn

    Da war die Arbeiter:innenbewegung schon mal weiter, z.B. in Bezug auf selbstverwaltete und genossenschaftlich geführte Betriebe, oder z.B. mit dem Stichwort der "Wirtschaftsdemokratie" oder - viel radikaler - im Anarchosyndikalismus.


    "Als Arbeitstage gelten alle Arbeitstage, die nicht gesetzliche Feiertage sind."

    Das ist eine Nicht-Definition. Arbeitstag ist im Arbeitsrecht ein Tag, an dem tatsächlich, betriebsüblich oder (branchen-)üblich die Arbeit aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag, nicht aber am Feiertag.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das MBR ist nicht zu übersehen und auch nicht wegzudiskutieren.

    Ich sehe hier (vermutlich etwas mutig - da werde ich sicherlich zurechtgewiesen) sogar eine Betriebsänderung, wenn ihr von einer regulären Mo-Fr Betreuung mit "seltenen Sonderangeboten am Sonntag" wechseln wollt zu einer Vollzeitbetreuung sieben Tage die Woche.

    Ihr habt das Recht auf Mitbestimmung beim Dienstplan. Den könnt ihr, wie Fried schon angedeutet hat, mit Verweis auf eine fehlende BV ablehnen. Der zugehörige Schulungsbedarf ließe sich durch externes Fachwissen übergangsweise entschärfen. Die BV könnte also von einem (eurem!) guten Anwalt entworfen werden. Dann wird verhandelt.

    Der AG muss dafür mal einen oder mehrere theoretische Dienstpläne vorlegen, in denen er zeigt, wie er sich das effektiv vorstellt. Dann muss er die Personalplanung und -entwicklung aufzeigen, die das alles ohne eingeplante Mehrarbeit (zumindest im Jahresmittel) auch abdecken kann. Anspruch hat er nur auf die vertraglich vereinbarte Zeit. Alles darüber hat mindestens einen anständigen Preis, der bestenfalls teurer ist als zusätzliches Personal.

    Die technische Orga muss der AG alleine hinbekommen - er hat das Recht, dumme Entscheidungen zu treffen, so lange er sich an geltendes Recht hält.


    Nehmt euch direkt einen Anwalt, der euch bei diesem Verfahren unterstützt. Erklärt dem Arbeitgeber, dass das erst mal der beste Weg ist, den ganzen Mist zeitnah auszuarbeiten und umzusetzen. Ohne Zustimmung des BR bekommt er seine Änderungen nur über die Einigungsstelle.

  • Ich sehe hier (vermutlich etwas mutig - da werde ich sicherlich zurechtgewiesen) sogar eine Betriebsänderung, wenn ihr von einer regulären Mo-Fr Betreuung mit "seltenen Sonderangeboten am Sonntag" wechseln wollt zu einer Vollzeitbetreuung sieben Tage die Woche.

    Mutig finde ich das tatsächlich. Aber ob falsch?


    Klar, erhebliche Teile der Belegschaft sind wohl betroffen. Ob Wochenendarbeit ein erheblicher Nachteil ist, kann man diskutieren, das ist lt ErfK aber eh unerheblich, wenn es sich um einen Tatbestand aus dem Katalog 1. - 5. des Paragraphen handelt.


    Würdest Du das also als eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation sehen? Wird durch eine solche Änderung der ArbZ dieses Kriterium erreicht? Der ErfK nennt das als Beispiel nicht. Urteile habe ich noch nicht recherchiert. Ich sehe das Kriterium hier wohl eher nicht erfüllt, würde aber keine Wetten darauf abschließen...


    Lässt sich der Fitting dazu aus?

    Der zugehörige Schulungsbedarf ließe sich durch externes Fachwissen übergangsweise entschärfen. Die BV könnte also von einem (eurem!) guten Anwalt entworfen werden.

    Externes Fachwissen ist gut! (Wobei ich die Schulung für BRM nichtsdestotrotz für sinnvoll halte) Aber es bedarf nach § 80 (3) BetrVG der vorherigen näheren Vereinbarung mit dem AG dazu. Und ich würde bei einer BV zur Dienstplanung reine Anwält:innen nicht als den passenden Sachverstand ansehen - Dienstplanung im sozialen und klinischen Bereich ist ein komplexes Thema, das über Arbeitsrecht weit hinausgeht (ich war mal in einer E-Stelle, in der ein Arbeitsrichter und zwei Anwälte sich teils überfordert sahen, und den Streit der beiden Praktiker - BRV und GF - über Inhalte mehr begleitet als aktiv gestaltet haben). Am Besten würde man einen Fachverband befragen, wen die empfehlen.

    Der AG muss dafür mal einen oder mehrere theoretische Dienstpläne vorlegen, in denen er zeigt, wie er sich das effektiv vorstellt. Dann muss er die Personalplanung und -entwicklung aufzeigen, die das alles ohne eingeplante Mehrarbeit (zumindest im Jahresmittel) auch abdecken kann.

    Jawollja!

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Habt ihr Input und Argumentationsansätze für das Gespräch mit der GF?

    schon ganz viel von meinen Vorrednern zu geschrieben!


    Also schreibt eurem AG

    1. der BR stimmt den Wochenenddiensten nicht zu

    2. gerne können wir aber über eine Betriebsvereinbarung dazu reden

    3. dies aber erst wen der BR über das entsprechende Fachwissen verfügt entweder über Seminare oder aber einen externen Experten (geht ggfls schneller als die Seminare, könnte aber teurer werden)

    4. leg uns bitte alle notwendigen Informationen vor aus denen die Notwendigkeit hervorgeht

    5. leg uns bitte Deine Schichtplanungen dazu vor

    6. können wir Deine Abneigung gegen basisdemokratische Entscheidungen in dieser Sache nachvollziehen, unsere Entscheidung/Vorgehensweise wird aber durchaus von der Meinung aller Mitarbeitenden geprägt sein

    7. Deine Antworten erwarten wir innerhalb der nächsten Woche, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.


    Sicher fehlen da noch ein paar Punkte aber damit signalisiert ihr dem AG ja durchaus eure Bereitschaft das Thema ernsthaft mit Ihm zu besprechen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • In unserem Unternehmen genehmigt der BR Überstunden bzw. Samstagsarbeit nur unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit der Betroffenen und daraus hat sich dann ergeben das eine Antrittsprämie zu den üblichen Zuschlägen gewährt wird. Wenn die Freiwilligkeit nicht mehr gewährleistet sein sollte dann muss der BR die Genehmigung der Überstunden bzw. Wochenendarbeit noch einmal überdenken. Ich würde sie ablehnen. Soll doch der AG sich die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen oder ein verbessertes Angebot vorlegen welches die Freiwilligkeit der AN gewährleistet. Konkret Prämien oder sonstwas.

  • Das ist eine Nicht-Definition. Arbeitstag ist im Arbeitsrecht ein Tag, an dem tatsächlich, betriebsüblich oder (branchen-)üblich die Arbeit aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag, nicht aber am Feiertag.

    in dieser Branche wäre das aber doch auch das Wochenende?


    Wenn man den Eingangsthread so durchliest, erschleicht sich mir zumindestens der Eindruck.

    Der AG begründet es mit: Es ist Branchenüblich,

    ANs hatten sich zum Beispiel speziell für uns entschieden, weil sie nicht am Wochenende arbeiten müssen.

    sowohl AG und BR scheinen dieser Meinung zu sein, nur dass dieses branchenübliche eben in diesem Betrieb bisher nicht "Standard" war.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Verständnisfrage: (gem den Angaben des TE und ohne Prüfung ob die Formulierungen im AV rechtswirksam sind)

    1. Wochenendarbeit ist branchenüblich

    2. die AV der MA lassen Wochenendarbeit zu

    3. es besteht keine sonstige Regelung

    --> darf der AN jetzt die Wochenendarbeit verweigern (mMn nicht)?

    --> wenn der BR den Dienstplan ablehnt, hat der AG nicht gute Chancen den z.B. per Schiedsgericht durchzusetzen?

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    mercator


    als erste Maßnahme würde ich die Überstundengenehmigungen nicht mehr erteieln --> aus Gesundheitsschutz gegenüber den MA (dann wird der AG schon mal wachgerüttelt)


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    Leute sind ausgebrannt und Krank. Die Teamleitungen (Dienstplanschreiber) haben maßlos Überstunden und sind seit Monaten überlastet und geben auch die Rückmeldung.


    Da war die Arbeiter:innenbewegung schon mal weiter, z.B. in Bezug auf selbstverwaltete und genossenschaftlich geführte Betriebe, oder z.B. mit dem Stichwort der "Wirtschaftsdemokratie" oder - viel radikaler - im Anarchosyndikalismus.

    stimmt, nur sind die "Genossenschaften" dadurch in den meisten Fällen basisdemokratisch "vor die Wand" gefahren worden (siehe z.B. Molkereibranche, Futtermittelbranche)

    Grund ist einfach: die Basis entscheidet (wie auch bei politischen Wahlen) nie gegen seinen "Wohlfühlfaktor", auch dann nicht wenn es wirtschaftlich notwendig wäre. Und da die Basis die Führungskräfte einsetzt bzw. absetzt, werden diese sich entweder fügen oder "fliegen"


    die Genossenschaften bei denen es funktioniert, haben die basisdemokratischen Entscheidungen entsprechend beschränkt und werden wie alle Wirtschaftsunternehmen geführt.


    Idee gut - Ausführung (meist) miserabel

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn ich das alles so richtig gelesen habe, sind ja der Großteil der Belegschaft nicht abgeneigt, auch Samstags zu arbeiten.

    Insofern würde ich mich hier als BR nicht generell versperren.

    Daher würde ich den Weg von rtjum beschreiten.


    Kleiner Tipp noch. Versucht euch doch mal mit anderen BRs aus der Branche zu vernetzen. Dann kann man hier auch mal schnell auf dem kleinen Dienstweg in Erfahrung bringen, wie die Regelungen bei Mitbewerbern sind.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • in dieser Branche wäre das aber doch auch das Wochenende?


    Wenn man den Eingangsthread so durchliest, erschleicht sich mir zumindestens der Eindruck.

    Ich habe kurzfristig eine Abfrage in meinem Netzwerk gestartet. Es gab gemischte Rückmeldung.
    Mein Arbeitsbereich mit und ohne Wochenendarbeit.
    Mit branchenüblich meine ich, dass es durchaus vorkommen kann, dass Einrichtungen Wochenendbetreuungen anbietet.
    Zugestehen muss ich, dass es in meiner Region(Großstadt) etwas wahrscheinlicher ist einen AG mit Wochenendarbeit zu treffen. Blöder Vergleich aber hier gibt es zum Beispiel auch Supermärkte die Sonntags aufhaben, das wird es im ländlichen Bereich eher weniger geben.
    Entschuldigt, dass ich so kryptisch bin. Aber ich will nicht zwingend Rückschlüsse auf meinen Arbeitgeber zu lassen um freier reden zu können!

    BRV, 9er Gremium, gGmbH, soziale Einrichtung

  • Randolf , das Zitat bildet einfach eine globale Rechtslage ab. Das ist so, als definierte man z.B. im AV "Urlaubstag" so, wie das Recht ihn halt definiert. Ist okay, aber überflüssig.


    Im konkreten Fall - Verteilung der ArbZ - kann daraus m.E. nichts abgeleitet werden.


    Individualrechtlich: AG und AN sind durch den AV gebunden. Der lässt Wochenendarbeit explizit zu. Eine betriebliche Übung ist bei der Verteilung der ArbZ ausgeschlossen.


    Kollektivrechtlich: Wenn Wochenendarbeit überhaupt individualrechtlich möglich ist, können AG und BR darüber eine BV abschließen. Da die Mitbestimmung erzwingbar ist, kann der AG nichts ohne Zustimmung des BR machen.


    Folge: Auch wenn der AV es eigentlich zulässt, können die AN juristisch betrachtet die Wochenendarbeit verweigern, wenn die rechtlich erforderliche Zustimmung des BR fehlt. Praktisch würde man das aber nicht empfehlen.


    Ein "Schiedsgericht" gibt es nicht, es gibt das Einigungsstellenverfahren. Sowohl AG als auch BR können die E-Stelle anrufen. Dieses Verfahren ist aber kein Schnellverfahren, sondern bedarf bestimmter Vor- und Abläufe, die einer gewissen Zeit bedürfen. Insofern ist der BR hier im taktischen Vorteil, weil er es nicht eilig hat, der AG aber schon. Der BR ist auch deshalb im taktischen Vorteil, weil er eine BV will, der AG aber nicht - der AG müsste für jeden DP einzeln in die E-Stelle, also monatlich, der BR-Vorschlag bedürfte einer einzigen. Und drittens kostet eine E-Stelle richtig Geld - auch das ist ein taktischer Vorteil des BR, weil das Geld alleine der AG in die Hand nehmen muss.


    Randolf , Fragen soweit verständlich beantwortet?


    Kleine Anmerkung: Ohne diese Fragen hätte es die länglichen Antworten nicht gegeben. Falls wieder jemand mit "zumüllen" daherkommt.

    als erste Maßnahme würde ich die Überstundengenehmigungen nicht mehr erteieln --> aus Gesundheitsschutz gegenüber den MA (dann wird der AG schon mal wachgerüttelt)

    Jawollja. Das ist eine Empfehlung, die ich vollumfänglich teile.


    Mit branchenüblich meine ich, dass es durchaus vorkommen kann, dass Einrichtungen Wochenendbetreuungen anbietet.

    "Branchenüblich" ist hier rechtlich irrelevant. Sozusagen eine Nebelkerze.


    Insofern würde ich mich hier als BR nicht generell versperren.

    Ich habe mercator auch nicht so verstanden, als ob das das Ziel wäre.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    4 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das hier halte ich übrigens für einen ganz zentralen und wichtigen Vorschlag bzgl der Verhandlungen. Dummy-Dienstpläne und klare Infos zur Personalplanung:

    Der AG muss dafür mal einen oder mehrere theoretische Dienstpläne vorlegen, in denen er zeigt, wie er sich das effektiv vorstellt. Dann muss er die Personalplanung und -entwicklung aufzeigen, die das alles ohne eingeplante Mehrarbeit (zumindest im Jahresmittel) auch abdecken kann.

    Denn klar scheint, dass AN, die wochenends arbeiten, dafür irgendwann unter der Woche Ausgleich erhalten müssen. Wie wird mit deren "Fehlen" umgegangen, gibt es dann unter der Woche weniger zu arbeiten? Oder werden neue Stellen geschaffen?


    Ich würde sogar sagen, dass der AG eine Dummy-Dienstplanung für 3 bis 6 Monate vorlegen sollte, weil manche Auswirkungen sich erst nach längerer Zeit zeigen bzw kompilieren können.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.