Betriebsratsmitglied tritt zurück und möchte Ersatzmitglied werden

  • Hallo, wir sind ein 11er Gremium. Ein ordentliches Betriebsratsmitglied (Platz 11 laut Wählerstimmen) hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte und dem ersten Ersatzmitglied (Platz 12 laut Wählerstimmen) seinen Platz anbietet, dieser sozusagen aufrückt. Und er möchte dann den Platz des Ersatzmitgliedes einnehmen.

    Dass ein BR-Mitglied sein Amt niederlegen kann, das weiß ich, aber kann er auch einfach die oben geschilderte Variante fordern? Wie sieht das rechtlich aus?


    Danke für eure Antworten :)

  • aber kann er auch einfach die oben geschilderte Variante fordern? Wie sieht das rechtlich aus?

    Nein.

    1. Ein Rücktritt ist ein Rücktritt ist ein Rücktritt. D.h. man scheidet aus.

    2. Die Reihenfolge des Nachrückens ist verbindlich mit der Feststellung des Wahlergebnisses festgelegt und kann nicht nach Gusto verändert werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Die Reihenfolge des Nachrückens ist verbindlich mit der Feststellung des Wahlergebnisses festgelegt und kann nicht nach Gusto verändert werden.

    obwohl ich mir das manchmal anders wünschen wurde, so hat Fried zu 100% Recht!

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • obwohl ich mir das manchmal anders wünschen wurde, so hat Fried zu 100% Recht!

    Du wünscht Dir, mir nicht recht geben zu müssen? Oder Du wünscht Dir, das Wahlergebnis hin- und herschieben zu dürfen? Oder beides?


    :/


    :P

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Lösungsansatz:

    Er tritt nicht zurück, findet aber bei jeder Sitzung ein Grund für eine Verhinderung, sodass das erste Ersatzmitglied nachgeladen werden muss.

    Wenn das erste Ersatzmitglied dann mal keine Zeit hat, ist das "normale" Mitglied bei der Sitzung nicht verhindert und nimmt an der Sitzung teil.


    Da das aber nicht so ganz sauber ist (und ich halte von solchen Spielchen auch nichts), habe ich das hier natürlich niemals nicht geschrieben. Da muss mein Account hier wohl gehackt worden sein. 8)

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Er tritt nicht zurück, findet aber bei jeder Sitzung ein Grund für eine Verhinderung, sodass das erste Ersatzmitglied nachgeladen werden muss.

    Der Account muss gehackt sein, denn eine gravierende Amtspflichtverletzung und falsche Ladungen mit ihren rechtlichen Folgen (Nichtigkeit der Beschlüsse) wird niemand ernsthaft empfehlen.


    Ein ordentliches Betriebsratsmitglied (Platz 11 laut Wählerstimmen) hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte.

    Außerdem ist der Käse gegessen. Denn die Rücktrittserklärung ist bereits erfolgt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Sonnengruss,


    wie Fried bereits geschrieben hat, müßt Ihr nun diesem BRM

    hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte

    klar machen, daß er/sie durch das kenntnisfreie Losplappern bereits sein Mandat verloren hat - und zwar vollständig.

    Die Rücktrittserklärung eines BRM ist nicht an Formvorschriften gebunden und somit auch mündlich gültig. Zeugen gibt es ja genug, wenn dies auf der Sitzung erklärt wurde.

    Auch die Bindung eines Rücktritts an einen Vorbehalt ist rechtsunwirksam.

  • ist das nicht Konjunktiv? also noch nicht so ganz sicher?

    Jetzt wird es linguistisch, da muss ich in altem LK-Wissen graben...


    Das leitet sich von "mögen" ab, was einen Wunsch ausdrückt, hier im Konjunktiv II in der Gegenwart und in der Realität, was deshalb dem Indikativ Präsens gleichgestellt ist.


    Oder anders: Wenn Du im Café zur Bedienung sagst, "ich möchte 10 Stück Blaubeerkuchen und eine Magnumflasche von Ihrem teuersten Schampus", dann hast Du das verbindlich bestellt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ein ordentliches Betriebsratsmitglied (Platz 11 laut Wählerstimmen) hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte

    Rein sprachlich bedeutet das noch lange nicht, dass das Betriebsratsmitglied bereits zurück getreten ist. "dass er sein aktives Amt niederlegen möchte" ist eine auf die Zukunft gerichtete Aussage. Und wenn das Betriebsratsmitglied sagen würde, Ich will doch nicht :/ :/ :/

    wie Fried bereits geschrieben hat, müßt Ihr nun diesem BRM klar machen, daß er/sie durch das kenntnisfreie Losplappern bereits sein Mandat verloren hat

    Daran habe ich erhebliche Zweifel. Denn wenn das Betriebsratsmitglied sagt, es möchte zurücktreten, bedeutet dies in keinem Fall, dass es bereits zurück getreten ist.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Die Rücktrittserklärung eines BRM ist nicht an Formvorschriften gebunden und somit auch mündlich gültig. Zeugen gibt es ja genug, wenn dies auf der Sitzung erklärt wurde.

    Auch die Bindung eines Rücktritts an einen Vorbehalt ist rechtsunwirksam.

    Das hört sich gut an, denn dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so 8o


    Daran habe ich erhebliche Zweifel. Denn wenn das Betriebsratsmitglied sagt, es möchte zurücktreten, bedeutet dies in keinem Fall, dass es bereits zurück getreten ist.

    Er hat gesagt, dass er sein Amt niederlegt und mit Platz 12 tauscht. Seine Arbeit ist ihm wichtiger als die BR-Arbeit. Vor der Sitzung hatte er mit dem Ersatzmitglied schon gesprochen und diesem gesagt, dass er nun ein ordentliches Mitglied ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnengruss () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Sonnengruss mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hier in der Diskussion geht einiges fehl. "Ich möchte..." ist linguistisch betrachtet definitiv nicht die Zukunft gerichtet, wie ich oben erklärt habe.

    Er hat gesagt, dass er sein Amt niederlegt

    Diese Formulierung, so in einer BR-Sitzung von Zeug:innen getätigt, sollte es aber nun auch den Letzten klarmachen, dass ein Rücktritt erklärt wurde.


    Das hier...

    und mit Platz 12 tauscht.

    ...ist, wie albarracin vollkommen zurecht anmerkte, eine rechtlich vollkommen unwirksame Zusatzerklärung zum Rücktritt.


    Anders ausgedrückt: Ein Rücktritt aus Verkennung der Rechtslage und/oder aus Dummheit bleibt ein Rücktritt:


    dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    6 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ach ja,


    da scheint es dann aber allgemein bei diesem BRM an elementarem Grundwissen zu fehlen, denn das hier

    dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben

    geht natürlich als eBRM überhaupt nicht, wenn es ein Ausschuss iSd § 28 BetrVG ist.


    und nochmal Kampfschwein:

    das hier

    Vor der Sitzung hatte er mit dem Ersatzmitglied schon gesprochen und diesem gesagt, dass er nun ein ordentliches Mitglied ist.

    lässt nun wirklich keinen Zweifel mehr.

  • Das hört sich gut an, denn dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so 8o


    Er hat gesagt, dass er sein Amt niederlegt und mit Platz 12 tauscht. Seine Arbeit ist ihm wichtiger als die BR-Arbeit. Vor der Sitzung hatte er mit dem Ersatzmitglied schon gesprochen und diesem gesagt, dass er nun ein ordentliches Mitglied ist.

    Damit ist er raus. Ganz raus. Zurück kommt er nur bei der nächsten Wahl.

    Aber ihr habt keinen großen Verlust gemacht. Wenn ihm die BR Arbeit nicht wichtig ist....

  • Wir fassen zusammen: Das BRM hat auf der letzten Sitzung gesagt, dass es zurücktreten wird. Das BRM hat aber aus Unwissenheit die rechtlichen Konsequenzen, die daraus entstehen, verkannt. Es ist definitiv raus aus dem Gremium ( die Rücktrittserklärung wurde ja unter Zeugen gemacht), das nächste EBRM rückt jetzt vollständig als BRM nach.


    Und

    nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen

    ist natürlich völliger Quark !!!

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Guten Morgen,

    danke für eure ganzen Antworten.


    Heute Morgen hat das zurückgetretene BR-Mitglied geäußert, dass er dann im Betriebsrat bleiben möchte, wenn er nicht mit dem Ersatzmitglied tauschen kann.

    Er hätte fälschlicherweise gedacht, dass er einfach seine Position im BR mit einem Ersatzmitglied tauschen könne. Aber weil das rechtlich nicht geht, möchte er nun gerne im BR bleiben. Und der restliche BR hätte ihn nicht darauf hingewiesen. Hätten wir das gewusst, dann hätten wir ihm das gestern sagen können und er hätte gleich gesagt, dass er dann ordentliches BR-Mitglied bleiben möchte.


    Wie sieht das jetzt gesetzlich aus. Eigentlich kann man ja nicht zurücktreten und wieder eintreten. Könnten wir als BR sagen: "ok, wir vergessen das alles und du bist wieder drin?"


    Das Ersatzmitglied, das nun aufgerückt ist aufgrund des Rücktritts könnte dann klagen, oder?

  • ein Rücktritt vom Rücktritt ist ausgeschlossen


    dann könnte er es sich ja auch in einem Jahr nochmal überlegen und vom Rücktritt zurücktreten?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Das BRM hat rechtskräftig den Rücktritt erklärt. Punkt.


    Dummheit, Unwissen oder Ignoranz sind keine Gründe dafür, den rechtlich unmöglichen Rücktritt vom Rücktritt doch herbeizuzaubern.


    Insofern also: "Hätte, hätte Fahrradkette - und tschüss!"

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ein "ups, dass habe ich nicht gewusst, tun wir doch einfach alle so, als ob nichts gewesen wäre" gibt es in der Rechtsprechung nicht.

    So gesehen ist er aus dem BR ausgeschieden.

    Und ja, das nachgerückte Ersatzmitglied könnte dagegen vorgehen.

    Abgesehen davon halte ich von solchen "Mauscheleien" nichts.

    Von einem BR-Mitglied erwarte ich einfach, dass er sich mit solchem Basiswissen auskennt, oder sich zumindest im Vorfeld informiert. Es war ja nun auch keine Kurzschlusshandlung, weil er sich über irgendwas geärgert hat, sondern ein bewusster Vorgang den er angestoßen hat.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


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