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Betriebsratsmitglied tritt zurück und möchte Ersatzmitglied werden
Hallo, wir sind ein 11er Gremium. Ein ordentliches Betriebsratsmitglied (Platz 11 laut Wählerstimmen) hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte und dem ersten Ersatzmitglied (Platz 12 laut Wählerstimmen) seinen Platz anbietet, dieser sozusagen aufrückt. Und er möchte dann den Platz des Ersatzmitgliedes einnehmen.
Dass ein BR-Mitglied sein Amt niederlegen kann, das weiß ich, aber kann er auch einfach die oben geschilderte Variante fordern? Wie sieht das rechtlich aus?
Er tritt nicht zurück, findet aber bei jeder Sitzung ein Grund für eine Verhinderung, sodass das erste Ersatzmitglied nachgeladen werden muss.
Wenn das erste Ersatzmitglied dann mal keine Zeit hat, ist das "normale" Mitglied bei der Sitzung nicht verhindert und nimmt an der Sitzung teil.
Da das aber nicht so ganz sauber ist (und ich halte von solchen Spielchen auch nichts), habe ich das hier natürlich niemals nicht geschrieben. Da muss mein Account hier wohl gehackt worden sein.
Er tritt nicht zurück, findet aber bei jeder Sitzung ein Grund für eine Verhinderung, sodass das erste Ersatzmitglied nachgeladen werden muss.
Der Account muss gehackt sein, denn eine gravierende Amtspflichtverletzung und falsche Ladungen mit ihren rechtlichen Folgen (Nichtigkeit der Beschlüsse) wird niemand ernsthaft empfehlen.
hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte
klar machen, daß er/sie durch das kenntnisfreie Losplappern bereits sein Mandat verloren hat - und zwar vollständig.
Die Rücktrittserklärung eines BRM ist nicht an Formvorschriften gebunden und somit auch mündlich gültig. Zeugen gibt es ja genug, wenn dies auf der Sitzung erklärt wurde.
Auch die Bindung eines Rücktritts an einen Vorbehalt ist rechtsunwirksam.
ist das nicht Konjunktiv? also noch nicht so ganz sicher?
Jetzt wird es linguistisch, da muss ich in altem LK-Wissen graben...
Das leitet sich von "mögen" ab, was einen Wunsch ausdrückt, hier im Konjunktiv II in der Gegenwart und in der Realität, was deshalb dem Indikativ Präsens gleichgestellt ist.
Oder anders: Wenn Du im Café zur Bedienung sagst, "ich möchte 10 Stück Blaubeerkuchen und eine Magnumflasche von Ihrem teuersten Schampus", dann hast Du das verbindlich bestellt.
Ein ordentliches Betriebsratsmitglied (Platz 11 laut Wählerstimmen) hat heute auf der Sitzung verkündet, dass er sein aktives Amt niederlegen möchte
Rein sprachlich bedeutet das noch lange nicht, dass das Betriebsratsmitglied bereits zurück getreten ist. "dass er sein aktives Amt niederlegen möchte" ist eine auf die Zukunft gerichtete Aussage. Und wenn das Betriebsratsmitglied sagen würde, Ich will doch nicht
wie Fried bereits geschrieben hat, müßt Ihr nun diesem BRM klar machen, daß er/sie durch das kenntnisfreie Losplappern bereits sein Mandat verloren hat
Daran habe ich erhebliche Zweifel. Denn wenn das Betriebsratsmitglied sagt, es möchte zurücktreten, bedeutet dies in keinem Fall, dass es bereits zurück getreten ist.
Die Rücktrittserklärung eines BRM ist nicht an Formvorschriften gebunden und somit auch mündlich gültig. Zeugen gibt es ja genug, wenn dies auf der Sitzung erklärt wurde.
Auch die Bindung eines Rücktritts an einen Vorbehalt ist rechtsunwirksam.
Das hört sich gut an, denn dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so
Daran habe ich erhebliche Zweifel. Denn wenn das Betriebsratsmitglied sagt, es möchte zurücktreten, bedeutet dies in keinem Fall, dass es bereits zurück getreten ist.
Er hat gesagt, dass er sein Amt niederlegt und mit Platz 12 tauscht. Seine Arbeit ist ihm wichtiger als die BR-Arbeit. Vor der Sitzung hatte er mit dem Ersatzmitglied schon gesprochen und diesem gesagt, dass er nun ein ordentliches Mitglied ist.
Hier in der Diskussion geht einiges fehl. "Ich möchte..." ist linguistisch betrachtet definitiv nicht die Zukunft gerichtet, wie ich oben erklärt habe.
dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so
Das hört sich gut an, denn dieses BR-Mitglied verkündete heute auch fröhlich, dass es dann nach Rücktritt vom ordentlichen Amt dann trotzdem im Gehaltsausschuss bleiben wollen. Also Rosinen rauspicken und so
Er hat gesagt, dass er sein Amt niederlegt und mit Platz 12 tauscht. Seine Arbeit ist ihm wichtiger als die BR-Arbeit. Vor der Sitzung hatte er mit dem Ersatzmitglied schon gesprochen und diesem gesagt, dass er nun ein ordentliches Mitglied ist.
Damit ist er raus. Ganz raus. Zurück kommt er nur bei der nächsten Wahl.
Aber ihr habt keinen großen Verlust gemacht. Wenn ihm die BR Arbeit nicht wichtig ist....
Wir fassen zusammen: Das BRM hat auf der letzten Sitzung gesagt, dass es zurücktreten wird. Das BRM hat aber aus Unwissenheit die rechtlichen Konsequenzen, die daraus entstehen, verkannt. Es ist definitiv raus aus dem Gremium ( die Rücktrittserklärung wurde ja unter Zeugen gemacht), das nächste EBRM rückt jetzt vollständig als BRM nach.
Heute Morgen hat das zurückgetretene BR-Mitglied geäußert, dass er dann im Betriebsrat bleiben möchte, wenn er nicht mit dem Ersatzmitglied tauschen kann.
Er hätte fälschlicherweise gedacht, dass er einfach seine Position im BR mit einem Ersatzmitglied tauschen könne. Aber weil das rechtlich nicht geht, möchte er nun gerne im BR bleiben. Und der restliche BR hätte ihn nicht darauf hingewiesen. Hätten wir das gewusst, dann hätten wir ihm das gestern sagen können und er hätte gleich gesagt, dass er dann ordentliches BR-Mitglied bleiben möchte.
Wie sieht das jetzt gesetzlich aus. Eigentlich kann man ja nicht zurücktreten und wieder eintreten. Könnten wir als BR sagen: "ok, wir vergessen das alles und du bist wieder drin?"
Das Ersatzmitglied, das nun aufgerückt ist aufgrund des Rücktritts könnte dann klagen, oder?
ein "ups, dass habe ich nicht gewusst, tun wir doch einfach alle so, als ob nichts gewesen wäre" gibt es in der Rechtsprechung nicht.
So gesehen ist er aus dem BR ausgeschieden.
Und ja, das nachgerückte Ersatzmitglied könnte dagegen vorgehen.
Abgesehen davon halte ich von solchen "Mauscheleien" nichts.
Von einem BR-Mitglied erwarte ich einfach, dass er sich mit solchem Basiswissen auskennt, oder sich zumindest im Vorfeld informiert. Es war ja nun auch keine Kurzschlusshandlung, weil er sich über irgendwas geärgert hat, sondern ein bewusster Vorgang den er angestoßen hat.