ich würde sie behandelt wie verspätet zurückgekommene Unterlagen und anch Ende der Einspruchsfrist (1 Monat) vernichten, wenn kein Einspruch erfolgt ist.
Begründung:
wenn verspätet eingetroffene Unterlagen vernichtet werden dürfen, warum sollten dann "Irrläufer" aufbewahrt werden müssen?
Selbst wenn ein "Irrläufer-Wähler" sich nach Ablauf der Einspruchsfrist noch beschweren sollte, ist die Beweislage doch dieselbe wie bei den verspätet eingetroffenen Unterlagen --> Versand hat stattgefunden, alles was zurückgekommen ist, wurde vernichtet.
Ich sehe da keinen "Mehrwert" wenn man die "Irrläufer" aufbewahrt (ist aber nur meine EInschätzung wie ich es handhaben würde)
PS.: die Einschätzung von Fried und rtjum kann ich auch nachvollziehen (nur als Anmerkung)